Landesregierung

Untersuchungsausschuss beschloss daraufhin in seiner 24. Sitzung am 11. März 2009, auf die Vernehmung der Zeugin Gudrun Merkel zu verzichten.

c. Durchführung der Zeugenvernehmungen

Die Zeugen wurden zu den einzelnen Sitzungen mit einer Frist von mindestens einer Woche rechtzeitig geladen und, soweit erforderlich, um Vorlage von entsprechenden Aussagegenehmigungen gebeten, oder Aussagegenehmigungen wurden dienstlich eingeholt. Der Ausschuss hat Verhinderungsanzeigen von Zeugen berücksichtigt. Vor Beginn der Zeugenvernahme hat der Untersuchungsausschuss die Reihenfolge der zu vernehmenden Zeugen einvernehmlich festgelegt.

Zu Beginn der Sitzungen wurden die Zeugen gemäß § 18 UAG durch den Vorsitzenden zur Wahrheitspflicht, zur Vereidigungsmöglichkeit (§ 20 UAG) und den strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage sowie zu den Aussageverweigerungsrechten (§§ 15 Abs. 2, 16 Abs. 3 Satz 2 UAG, § 16 Abs. 3 Satz 1 UAG i. V. m. §§ 52, 53, 53a belehrt.

Die Zeugen wurden einzeln und in Abwesenheit später zu hörender Zeugen vernommen (§ 19 Abs. 1 UAG). Dabei hat zunächst die Ausschussvorsitzende die Zeugen vernommen, anschließend hatten die übrigen Ausschussmitglieder sowie die Beauftragten der Landesregierung die Möglichkeit, Fragen an die Zeugen zu richten (§ 19 Abs. 2 UAG). Folgende Zeugen wurden vernommen:

7. Sitzung: Herr Gisbert Schäfer, Herr Ulrich Reh, Herr Thomas Ludwig, Herr Bernd Schmidt, Herr Stefan Hübsch

8. Sitzung: Frau Waltraud Zipf, Frau Doris Schober, Herr Dr. Hans Nelles, Herr Staatssekretär Roland Richwien

9. Sitzung: Herr Jörg Kallenbach, Herr Dr. Hans-Dieter Wolkwitz, Herr Günter Schade, Herr Manfred Kuhne, Herr Johannes Drissen 10. Sitzung: Herr Johannes Kokott 12. Sitzung: Herr Stefan Hübsch, Herr Ulrich Reh, Herr Jürgen Panser, Herr Thomas Ludwig, Herr Helgo Petereit, Herr Gerald Tietz, Herr Jürgen Schuchardt 13. Sitzung Herr Gisbert Schäfer, Herr Manfred Findeisen, Herr Volker Lehmann, Herr Ralph Köhler, Herr Hans-Günter Krafft 16. Sitzung: Frau Doris Schober, Herr Dr. Hans Nelles, Herr Staatssekretär Roland

Richwien 18. Sitzung: Herr Jörg Kallenbach, Herr Johannes Kokott 23. Sitzung: Herr Stefan Hübsch 24. Sitzung Herr Reinhardt Swierczyna, Frau Katrin Schröer, Herr Klaus Griebel

Eine Vereidigung der Zeugen nach § 20 Abs. 2 UAG soll im Untersuchungsverfahren grundsätzlich nur erfolgen, wenn der Untersuchungsausschuss dies wegen der besonderen Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage für geboten erachtet. Die Zeugen blieben unvereidigt. Die vor dem Untersuchungsausschuss erschienen Zeugen wurden auf entsprechenden Antrag gemäß § 29 UAG i.V.m. dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) entschädigt.

V. Erstellung des Berichts

Der Untersuchungsausschuss beauftragte auf Vorschlag der Vorsitzenden, Abg. Doht (SPD) (Vorlage UA 4/3 ­ 87) in der 17. Sitzung vom 25. Juni 2008 die Landtagsverwaltung, auf der Grundlage der bisherigen Auskünfte und Beweiserhebungen, der Beratungen hierzu sowie der einschlägigen Unterlagen einen Entwurf des Abschlussberichts vorzulegen. Dabei sollten die Einsetzung sowie Verlauf und Verfahren der Untersuchung dargestellt und die ermittelten Tatsachen zusammengefasst und im Hinblick auf den Untersuchungsauftrag in geeigneter Weise geordnet werden. Dabei wurde gestattet, den Entwurf zur Ergänzung durch die Fraktionen in Teilabschnitten vorzulegen.

Ziel des Verfahrens war es, unter Berücksichtigung dieses Entwurfs im Untersuchungsausschuss über den weiteren Fortgang der Untersuchung und die Ergebnisse der Untersuchung anhand des Untersuchungsauftrags abschließend zu beraten und den vorliegenden Entwurf entsprechend zu ergänzen.

Hierzu bat der Ausschuss neben der Vorsitzenden auch die Sprecher der Fraktionen, Abg. Emde (CDU) und Abg. Lemke (DIE LINKE) im Sinne einer zügigen Bearbeitung des Untersuchungsauftrags an der Erstellung des Entwurfs durch die Landtagsverwaltung und den Beratungen mitzuwirken.

Am 26. August 2008 fand eine erste Besprechung der Sprecher der Fraktionen sowie der Landtagsverwaltung statt, bei der die weitere Vorgehensweise verabredet wurde.

Im Vorfeld dieser Beratung erhielten die Sprecher entsprechend dem Beschluss des Untersuchungsausschusses 4/3 zu Vorlage UA 4/3 - 87, Ziff. 1 Entwürfe der Teile A und B des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses mit den Darstellungen zur Einsetzungsgeschichte sowie zu Verlauf und Verfahren der Untersuchung.

Weiterhin erhielten die Sprecher entsprechend dem Beschluss des Untersuchungsausschusses 4/3 zu Vorlage UA 4/3 - 87, Ziff. 1 eine Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Untersuchung als Arbeitsstand zu einem Entwurf des Abschlussberichts, Teil C. Der Entwurf sollte u. a. als Grundlage zur Prüfung der Vollständigkeit der Untersuchung und zur alsbaldigen Einbringung etwaiger weiterer Anträge dienen. Dabei wurde erläuternd darauf hingewiesen, dass die Darstellung der Gliederung des Einsetzungsbeschlusses folge und die Ergebnisse der Untersuchung - dem gegenwärtigen Stand der Untersuchung entsprechend - gegliedert jeweils nach den Ermittlungsquellen (Auskünfte, Urkundsbeweise, Zeugenbeweise) enthalte. Soweit erforderlich und zur Vermeidung von Wiederholungen seien sachlich zusammengehörende Unterpunkte des Untersuchungsauftrages zusammenhängend erfasst worden. Dabei wurden die Aussagen soweit für den Untersuchungsauftrag wesentlich umfassend ausgewertet und thematisch zugeordnet. Die Bezugnahmen auf einzelne Beweisvorlagen dienten daher insbesondere der Verbesserung der Lesbarkeit der Darstellung. Die Zusammenstellung orientierte sich im gegenwärtigen Arbeitsstadium am Wortlaut der Quelle. Für den Fortgang der Beratung wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, in Abhängigkeit vom Fortgang der Untersuchung die Trennung der Ergebnisdarstellung nach den jeweiligen Quellen und die Angabe der jeweiligen Ermittlungshandlungen zugunsten einer aggregierten Darlegung des wesentlichen Ergebnisses zumindest teilweise aufzugeben und sprachlich zu harmonisieren.

In diesem Fall könnte den einzelnen Sachkomplexen eine Übersicht über den wesentlichen Inhalt und die Erkenntnismittel vorangestellt werden; die Bezugnahme auf einzelne Erkenntnisquellen erfolgt dann nur, wenn die Art der Quelle für die Bewertung besonders bedeutsam sei.

In zeitlicher Hinsicht enthielt die Zusammenstellung Aussagen die bisherigen Ermittlungen mit Ausnahme der Ergebnisse der 17. Sitzung vom 25. Juni 2008. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Zusammenstellung insoweit ergänzt werde; entsprechende Hinweise waren in den Entwurf aufgenommen. Dieser Ergänzungsvorbehalt galt grundsätzlich für die Darstellung der Ergebnisse ab Punkt A. 4 des Einsetzungsbeschlusses. Nicht vollständig erfasst waren auch die Ergebnisse der Ermittlungen, die sich speziell aus dem ursprünglichen Untersuchungsauftrag ergeben hatten. Diese sollten entsprechend zugeordnet und nachgetragen, soweit sie für die durchzuführende Untersuchung Bedeutung haben. Im Übrigen sollte der der Abschlussbericht in Teil B ggf. ergänzt werden.