Arbeitgeber

Überschuss zwar verringert, das Ergebnis des Wirtschaftsplans bleibt jedoch ausgeglichen. Falls die Steigerung der Einnahmen ein Plus von 3 Prozent übertrifft, können die Mehreinnahmen gemäß Abs. 3 der Präambel zur Bildung von Rücklagen für nicht geförderte Investitionsmaßnahmen verwendet werden, soweit sie nicht zur Deckung unvorhergesehener und unabweisbarer Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2001 erforderlich sind.

Der Geschäftsführer erklärte, dass die Einnahmen im Bereich des sonstigen Verkehrs aufgrund der zeitlichen Beschränkung für Starts und Landungen von Sportflugzeugen und der Höhe der Landegebühren für diese Flugzeuge rückläufig sind.

Zur Aufrechterhaltung des aktiven Lärmschutzes lehnte der Aufsichtsrat eine Reduzierung der Landegebühren sowie eine Aufhebung der zeitlichen Beschränkungen einstimmig ab. Der Geschäftsführer wies darauf hin, dass die Realisierung des Lärmschutzprogramms Verzögerungen unterliege, da der Planfeststellungsbeschluss in den vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen Punkten, wie z. B. der Festlegung der Kappungsgrenze und der Höhe der Entschädigungen im Außenwohnbereich, nach wie vor noch nicht neu beschieden wurde.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erklärt, dass das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur die Überarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses spätestens im Ende 2001 abgeschlossen haben wird. (...) Die Vorsitzende des Finanzausschusses wies darauf hin, dass der Wirtschaftsplan 2001 einen Übertrag investiver Mittel in Höhe von 50 Millionen DM aus dem Jahr 2000 beinhaltet.

Der Geschäftsführer erläuterte die in das Jahr 2001 übertragenen Investitionsmaßnahmen im Einzelnen:

Der Ankauf von Grundstücken verzögert sich aufgrund der andauernden Kaufverhandlungen mit den Eigentümern, dem Bund und der Stadt Erfurt.

Lärmschutzmaßnahmen können teilweise erst nach erfolgter Überarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses realisiert werden.

Die zur Errichtung des Regenrückhaltebeckens Ost erforderlichen Flächen können erst im Jahr 2001 von der Stadt Erfurt erworben werden.

Die Infrastrukturmaßnahmen Vorfeld / Flugzeughangar können erst nach Abschluss der Planung des Flugzeughangars realisiert werden.

Die Rollwegverlängerung West incl. Befeuerung unterlag Verzögerungen, aufgrund der Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur über die Trassenführung.

Die Erdaufschüttung West konnte aufgrund fehlender Erdmassen nicht in dem geplanten Maße fortgesetzt werden.

Der Bau des Speditionsgebäudes war bislang an den Abschluss eines Vorvertrags mit der Fa. Schenker gekoppelt.

Der Bau des Feuerwehrhangars wurde im Jahr 2000 begonnen und wird im August 2001 fertig gestellt.

Voraussetzung für die Planung und den Bau eines Flugzeughangars war eine Umfrage bei Fluggesellschaften und luftfahrtechnischen Betrieben über deren Interesse an einer Nutzung. Der Rücklauf auf diese Umfrage in der Flughafen Erfurt war mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Darüber hinaus weist der Grundzuwendungsbescheid die Notwendigkeit einer europäischen Ausschreibung aus, obwohl alle deutschen Verkehrsflughäfen unter die Sektorenrichtlinie fallen.

Die Anschaffung der Winterdienstgeräte sowie Rettungs- und Bergungsgeräte wird von der Flughafen Erfurt bewusst verzögert, um den Zeitpunkt der später erforderlich werdenden Ersatzbeschaffungen soweit wie möglich nach hinten zu verschieben.

Der Aufsichtsrat hielt nach eingehender Diskussion fest, dass von allen Beteiligten der größtmögliche Einsatz für die Realisierung der Bauobjekte geleistet wird.

Die Vorsitzende des Finanzausschusses wies darauf hin, dass gemäß Beschluss der 47. Aufsichtsratssitzung von der Flughafen Erfurt eine Aufstellung erstellt werden sollte, wie der Mittelabfluss geplant war und wie er realisiert wurde, um den zeitlichen Verzug bei der Realisierung der mittelfristigen Investitionsmaßnahmen festzustellen.

Im Aufsichtsrat lag eine Aufstellung der Flughafen Erfurt vom 14. November 2000 über den Stand der Investitionsplanung 1999 - 2003 einschl. Darstellung des Ausführungsstatus vor, die jedoch die vom Aufsichtsrat geforderte Aufgabenstellung nicht erfüllt. Die Flughafen Erfurt wird bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung eine Überarbeitung vornehmen.

Der Geschäftsführer erklärte, dass in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur freie Mittel insbesondere für die Finanzierung von zusätzlichen Maßnahmen im Bereich des Lärmschutzes (Nachtlärmschutzgebiet) und des Vorfeldausbaus verwendet werden.

Der Vorsitzende des Bauausschusses sprach sich dafür aus, den Leiter Technik in die Vergütungsgruppe 1a einzugruppieren. Der Geschäftsführer nahm die Anregung zur Kenntnis, wies jedoch darauf hin, dass die Eingruppierung anhand der Stellenbeschreibung gemeinsam mit der ÖTV und dem Arbeitgeberverband erfolgt.

Der Aufsichtsrat dankte der Vorsitzenden des Finanzausschusses für die detaillierte Berichterstattung. (...) Top 7: Finanzen

a) geprüfter Wirtschaftsplan 2001

Dem Aufsichtsrat lag der zweite Entwurf des Wirtschaftsplans 2001 vom 27. November 2001 zur Kenntnisnahme vor.

Auf Empfehlung des Finanzausschusses stimmte der Aufsichtsrat dem Wirtschaftsplan 2001 einstimmig zu, unter dem Vorbehalt der Änderung der Einnahmensteigerung auf 3 Prozent. (...) F. Termin der nächsten Aufsichtsratssitzung

Die nächste Aufsichtsratssitzung findet am Mittwoch, den 21. Februar 2001, 14. Uhr am Flughafen Erfurt statt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats dankt den Anwesenden für ihre Teilnahme und beendete die 48. Aufsichtsratssitzung um 18. Uhr.

Erfurt, den 16. Januar 2001

Staatssekretär Roland Richwien Birgit Ballentin Vorsitzender des Aufsichtsrates Protokollführerin

Im unmittelbaren Anschluss an das Protokoll findet sich die Teilnehmerliste

Diese lautet: Teilnehmerliste: Herr Roland Richwien (Vorsitzender des Aufsichtsrates) Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur Frau RDin Doris Schober Thüringer Finanzministerium Herr MR Johannes Kokott Thüringer Finanzministerium