Zeuge Dr HansDieter Wolkwitz welcher von 1991 bis 2004 mit kurzen Unterbrechungen im Aufsichtsrat tätig war

Details erinnern konnte. So wusste er aber noch zu berichten, dass einmal im Jahr ein Wirtschaftsprüfer bestellt worden sei, der die kaufmännische Entwicklung geprüft habe und auch wirtschaftliche Empfehlungen an die Geschäftsführungen und den Aufsichtsrat gegeben habe.

Ähnlich äußerte sich der Zeuge Dr. Hans-Dieter Wolkwitz, welcher von 1991 bis 2004 mit kurzen Unterbrechungen im Aufsichtsrat tätig war. Er bekundete, sie seien mit den Aktivitäten der Geschäftsführung durchaus einverstanden gewesen. Sie hätten ein gemeinsames Ziel gehabt. Dies habe sich aus dem Landesverkehrsprogramm Ausbau von Erfurt als der Internationale Verkehrsflughafen in Thüringen ergeben. Daran hätten sie im Aufsichtsrat kräftig mit gearbeitet. Die Geschäftsführung habe aus seiner Sicht in baulicher und organisatorischer Hinsicht alle Aktivitäten unternommen, um den Flughafen voran zu bringen.

Dies habe sich dann auch in den Zahlen niedergeschlagen, welche die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat in den entsprechenden Aufsichtsratssitzungen vorgelegt habe. Im Grunde sei es immer eine ansteigende Tendenz gewesen.

Ergänzend schilderte der Zeuge Manfred Kuhne, der bei der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen beschäftigt ist und ebenso langjähriges Aufsichtsratsmitglied war, dass es über mehrere Jahre hindurch ein hohes Marktwachstum gegeben habe. Es hätten starke Zuwächse vorgelegen, die auch noch im Jahre 2000 angehalten hätten. Sie hätten im Aufsichtsrat die Verkehrsentwicklung kontinuierlich verfolgt.

Vom Ablauf der Aufsichtsratssitzungen bekundete der Zeuge Johannes Drissen, dass die Aufsichtsratssitzungen am Flughafen meist sehr lange gedauert hätten. Sie hätten häufig einen ganzen Arbeitstag in Anspruch genommen. Dies habe insbesondere daran gelegen, dass der Geschäftsführer seine Berichte zur Geschäftslage sehr weitschweifig abgegeben habe.

Bekräftigend schilderte der Zeuge Bernd Schmidt, der als Prokurist des Flughafens teilweise an Aufsichtsratssitzungen teilnahm, dass in den Sitzungen jedes Mal die Entwicklung der Verkehrszahlen mitgeteilt wurde. Der Geschäftsführer, Herr Ballentin, habe einen langen Bericht über die betriebliche Entwicklung gegeben, dies sei sein bevorzugtes Thema gewesen. An anschließende Diskussionen konnte sich der Zeuge Schmidt nicht erinnern.

Nach seiner Erinnerung habe es sich eher um Monologe von Herrn Ballentin gehandelt.

(2) Entscheidungsgrundlage aus Sicht der Vertreter der obersten Luftfahrtbehörde

Aus Sicht des damals zuständigen Ministeriums schilderte der Zeuge Dr. Hans Nelles in seiner Vernehmung in der 8. Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 4. Juli 2007, er sei zur maßgeblichen Zeit Referatsleiter des zuständigen Referats 44 im

Verkehrsministerium gewesen. In seinem Referat sei der spätere Planfestsstellungsbeschluss vorbereitet und erarbeitet worden. Auf seine Veranlassung hin sei der Ausbau des Vorfeldes vom Erreichen bestimmter Jahres-Passagierzahlen abhängig gemacht worden. Man habe diese Zahlen als Auflagen in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen. Die Stufen seien dazu da gewesen, mit ihrem Erreichen das notwendige Baurecht für den Ausbau zu schaffen. Sobald der Flughafen Erfurt mitgeteilt habe, dass die Voraussetzungen des Planfeststellungsbeschlusses erfüllt sind, habe dies mit der erfüllten Auflage sofort Baurecht bedeutet.

Die 1. Ausbaustufe habe zur Voraussetzung gehabt, dass 300.000 Passagiere in einem Jahr erreicht werden. Diese Anzahl sei bereits kurz nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erfüllt worden.

Die 2. Ausbaustufe sei vom Erreichen einer jährlichen Passagierzahl von 500.

Passagieren abhängig gewesen. Die diesbezügliche Mitteilung sei durch Schreiben des Geschäftsführers der Flughafen Erfurt Herrn Ballentin, vom 17. Januar 2001 erfolgt.

Darin habe er der Luftfahrtbehörde mitgeteilt, dass im Jahr 2000 über 500.000 Passagiere erreicht worden seien.

Ergänzend führte der Zeuge Dr. Nelles auf Nachfrage eines Abgeordneten aus, dass unter seiner Verantwortung nur ein großer Planänderungsbeschluss ergangen sei. Ursache hierfür sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gewesen, in dem es insbesondere um Lärmschutzfragen gegangen sei.

Im Übrigen sei nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens die Zuständigkeit für die Planfeststellung vom zunächst zuständigen Ministerium auf das Landesverwaltungsamt übertragen worden. Daher seien die letzten Planänderungen nicht mehr im Ministerium bearbeitet worden, sondern im Landesverwaltungsamt. Insgesamt habe es nach seiner Erinnerung 26 oder 27 Planänderungsbeschlüsse gegeben.

Auf Nachfrage einer anderen Abgeordneten zu den Einzelheiten der jährlichen Passagierzahlen bekundete der Zeuge Dr. Nelles, Ursache für die Auflage des Planfeststellungsbeschlusses, dass 300.000 bzw. 500.000 Passagiere pro Jahr als Voraussetzungen für den weiteren Ausbau erreicht werden müssen, sei die Anhörung zum Planfeststellungsverfahren gewesen. In dieser seien Bedenken hinsichtlich der Absicherung der Verkehrsprognose geäußert worden. Die Bedenken seien seiner Ansicht nach nicht unbegründet gewesen, da es keine Erfahrungen gegeben habe, wie sich der Luftverkehr im Beitrittsgebiet entwickeln würde. Bei Flughäfen im alten Bundesgebiet sei es einfacher gewesen. Dort habe man sich den Verkehr der vergangenen Jahre angeschaut und diese Passagierzahlen mit einer Steigerung von 3 oder 4 Prozent nach oben gerechnet.

Bei einem Flughafen wie Erfurt, der zu DDR-Zeiten ein Schattendasein geführt habe, sei dies aber kein vernünftiger Ansatz gewesen. Man habe deshalb einen anderen Prognoseansatz gewählt, der auf den Maßstab von Flugreisen pro Einwohner im Einzugsbereich abgestellt habe. Insoweit seien Vergleiche mit ähnlichen Verkehrsflughäfen im Westen gezogen worden. Diese Prognosemethode sei später auch vom Bundesverwaltungsgericht anerkannt worden. Ausgehend von diesen Berechnungen pro Einwohner im Einzugsbereich habe sich eine Passagierzahl von rund 560.000 Passagieren ergeben. Es sei keine ingenieurmäßig exakt errechnete Zahl, sondern eine geschätzte Zahl gewesen. Diese Zahl habe er dann auf 500.000 Passagiere abgerundet und im Planfeststellungsbeschluss als Auflage festgeschrieben. Die Anzahl von 500.000 Passagieren sei aber kein Dogma gewesen, weshalb es ihm unverständlich sei, dass offensichtlich an den Passagierzahlen manipuliert wurde. Wenn sich die Verantwortlichen des Flughafen Erfurts mit ihm in Verbindung gesetzt hätten, weil sich die Passagierzahlen nicht wunschgemäß entwickelten, wäre eine diesbezügliche Änderung des Planfeststellungsbeschlusses - wie bei anderen Nebenbestimmungen - grundsätzlich machbar gewesen. Der Beschluss sei in der letzten Zeit ohnehin mehrfach geändert worden. Dies sei das normale Geschäft einer Planfeststellungsbehörde, dass die angenommenen Entwicklungen sich nicht immer mit der Realität deckten.

Zu der Zeit, als er, der Zeuge Dr. Nelles, Aufsichtsratsmitglied und Bauausschussvorsitzender gewesen sei, nämlich bis zum Jahr 1993, habe man an Abhängigkeiten von bestimmten Passagierzahlen nicht gedacht. Später habe es dann für den Plan, den Flughafen Erfurt auszubauen, eine Planrechtfertigung geben müssen. Denn es sei Aufgabe der Planfeststellungsbehörde gewesen, den Plan nur dann festzustellen, wenn er ausreichend gerechtfertigt gewesen sei. Aus diesem Grund habe er die Schwellen von 300.000 bzw. 500.000 Passagieren als zusätzliche Meilensteine eingeführt. Dies habe dann auch in der Verwaltungsstreitsache der Firma A. gegen den Freistaat Thüringen eine Rolle gespielt. Die Klägerin habe damals vorgetragen, dass der Plan nicht ausreichend gerechtfertigt sei. Dies habe das Bundesverwaltungsgericht aber anders gesehen.

Einschränkend fügte Herr Dr. Nelles hinzu, dass nicht alle Maßnahmen des Flughafenausbaus vom Erreichen der Passagierzahlen abhängig gewesen seien. Eine ganze Reihe von Ausbaumaßnahmen sei davon unabhängig gewesen. Es sei nur ein Posten innerhalb des Zuwendungsbescheides gewesen. auf die Details des Rechtsstreits wird weiter unten, unter III.