Sehr geehrter Herr Dr Nelles der Ordnung halber teilen wir Ihnen mit dass wir die im Planfeststellungsbeschluss

Mitteilungen an Luftverkehrsbehörde und Gesellschafter

Darüber hinaus hat der Untersuchungsausschuss aufgrund der Vorlage UA 4/3 - 93 vom 27. August 2008 das Schreiben der FEG vom 17. Januar 2001 verlesen, welches im Ordner TMBV Band 107, S. 1 abgeheftet ist. Dezember 1995

Sehr geehrter Herr Dr. Nelles, der Ordnung halber teilen wir Ihnen mit, dass wir die im Planfeststellungsbeschluss II.1.

Bauliche Anlagen unter Punkt 6 festgelegten 500.000 Passagiere im Jahr 2000 am Flughafen Erfurt abgefertigt haben.

Es entfällt somit die Beschränkung der Versiegelungsmaßnahmen für weitere Abstellflächen auf dem Flughafen Erfurt.

Gleichzeitig bekunden wir, dass wir im Jahr 2001 mit dem weiteren Ausbau der Vorfelder und Abstellflächen auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses (Plan KA 5) beginnen und abschließen werden.

Mit freundlichen Grüßen Flughafen Erfurt Gerd Ballentin Geschäftsführer

c. Beweiserhebung durch Vernehmung von Zeugen:

(1) Zuständigkeiten zur Ermittlung der Passagierzahlen in den jeweiligen Verfahren

Zur Frage der Ermittlung der Passagierzahlen am Erfurter Flughafen wurde eine Reihe von Zeugen vernommen. Insbesondere die Zeugen Gisbert Schäfer, Ulrich Reh, Thomas Ludwig und Stefan Hübsch und bekundeten umfangreiche Details hierzu.

Der Zeuge Reh, welcher in der maßgeblichen Zeit Abteilungsleiter für den Bereich Verkehrszentrale war, arbeitet seit 1995 am Flughafen. Er führte aus, dass die Verkehrszentrale für den gesamten Flughafen alle Abfertigungsvorgänge des so genannten gewerblichen Verkehrs plane, leite und durchführe. Bis Ende der 90er Jahre seien die Aufgaben noch geteilt gewesen in eine so genannte Vorfeldkontrolle und eine Einsatzleitung.

Danach seien sie zusammengelegt worden und hießen nunmehr Verkehrszentrale. Die Aufgaben hätten sich nicht geändert.

Auf Nachfrage eines Mitglieds des Untersuchungsausschusses führt der Zeuge aus, dass zunächst die so genannte Einsatzzentrale die Abrechnung und Erfassung von Passagierdaten als eigene Abteilung erledigt habe. Im Jahr 1999 sei diese dann in die jetzige Verkehrszentrale integriert worden. Es seien zwei Arbeitsplätze, die früher in einem separaten Büro saßen, in die Zentrale übernommen worden.

In der Verkehrszentrale werde jeden Tag 24 Stunden lang im 3-Schicht-System gearbeitet.

Die Tätigkeit umfasse den gesamten Tätigkeitsbereich im gewerblichen Luftverkehr beginnend mit dem Einchecken der Passagiere bis hin zum Start der Maschinen. Alle Planungen, die Erfassung von Flügen und Passagierzahlen, die Rechnungsstellung für die Airlines und die Erstellung von Statistiken seien davon erfasst. Zudem sei die Verkehrszentrale die Noteinsatzzentrale für Flugunfälle und ähnliches.

Seit 1995 habe es sich um insgesamt etwa 12 bis 15 fest angestellten Personen gehandelt, die in der Vorfeldkontrolle bzw. späteren Verkehrszentrale tätig gewesen seien. Hinzu seien regelmäßig Praktikanten und Studenten gekommen, die dort gearbeitet hätten.

Mit den von der Verkehrszentrale erfassten Daten des gewerblichen Verkehrs habe mehrere Jahre lang auch das Personal der Luftaufsichtsbehörde gearbeitet. Die dort beschäftigten Personen hätten bis zum Jahr 2003 aus den eingegebenen Datensätzen die offiziellen Statistiken für die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen und für das Statistische Bundesamt erarbeitet.

Jene Statistiken seien nach seiner Kenntnis auch an die Stadt Erfurt und das Land Thüringen als Gesellschafter des Flughafens weitergeleitet worden. Insgesamt schätze er den Personenkreis auf etwa 30 Personen, die mit der Ermittlung der Passagierzahlen am Erfurter Flughafen betraut waren.

Der Zeuge Reh bekundete ferner, der gesamte nichtgewerbliche Verkehr werde nicht von der Verkehrszentrale, sondern von der Luftaufsichtsbehörde erfasst. Bei dieser hätten sich ankommende bzw. abfliegende Piloten zu melden. Diese Behörde erledige die Barabrechnung und nehme die Passagierzahlen dieser Maschinen auf.

Ein Sonderfall stellten schließlich noch gewerbliche Maschinen dar, welche keine Rechnung erhielten, sondern Barzahler seien. Auch diese würden nicht von der Verkehrszentrale, sondern von der Luftaufsicht erfasst. Hierbei handele es sich allerdings nur um wenige Fälle.

Seine Aussagen zur Ermittlung der Passagierzahlen werden insbesondere gestützt durch die Bekundungen des Zeugen Thomas Ludwig. Dieser war als Mitarbeiter in der Vorfeldkontrolle bzw. später in der Verkehrsleitung tätig. Er erfasste die ankommenden und abfliegenden Passagiere des gewerblichen Luftverkehrs.

Er bekundete übereinstimmend mit dem Zeugen Reh, dass die Luftaufsichtsbehörde für den Flugverkehr zuständig war, der bar abgerechnet wurde, also die private Luftfahrt und kleinere gewerbliche Unternehmen. Die übrigen Passagiere seien durch ihn bzw. seine Abteilung erfasst worden.

Die Aussagen zu den organisatorischen Aufgaben der Luftaufsichtsbehörde im Rahmen der Erhebung und Erfassung der Passagierzahlen am Erfurter Flughafen wurden bestätigt durch die Bekundungen der Zeugen Jürgen Panser und Gerald Tietz, beide Mitarbeiter der Verkehrsleitung am Flughafen Erfurt und zeitweise ehrenamtliche Beauftragte für Luftaufsicht.

Diese bestätigten übereinstimmend, dass sie die so genannten Barzahler abgefertigt hätten und die diese Maschinen betreffenden Passagierzahlen in das EDV-System eingegeben hätten. Hierbei habe es sich in der Regel um kleine Maschinen mit ein bis acht Sitzplätzen gehandelt. Die Piloten seien bei ihnen persönlich vorbeigekommen und hätten ihnen die Anzahl der Passagiere genannt. Diese Zahl sei sodann notiert und ins System eingegeben worden.