Subvention

A. Der Untersuchungsausschuss Hotelförderung - Einsetzung, Auftrag und Mitglieder

I. Vorgeschichte des Untersuchungsverfahrens

Das Grundstück Friedrich-König-Straße 1 in Suhl, auf dem sich heute das Suhl (ECH Suhl) befindet, wurde einstmals mit dem darauf befindlichen Hochhaus durch notariellen Vertrag vom 20. Februar 1992 von der Stadt Suhl an die Hillebrand Holding für einen symbolischen Kaufpreis von 1 DM veräußert. Dabei verpflichtete sich die Hillebrand Holding das Hochhaus binnen zwei Jahren grundlegend zu sanieren und es einer Nutzung als Hotel- und Bürogebäude zuzuführen. Zunächst erfolgte eine Entkernung des Hochhauses durch die genannte Gesellschaft. Aufgrund finanzieller Probleme im Jahr 1994 konnte das Bauvorhaben aber nicht weitergeführt werden; schließlich sollte das Grundstück durch Vertrag vom 6. Januar 1995 an die Stadt Suhl zurück übertragen werden. Seitens der Stadt Suhl war dabei beabsichtigt, den ursprünglich von der Hillebrand Holding geplanten Hotelbau fertig zu stellen und selbst einer Nutzung als Hotelbetrieb zuzuführen. Die beantragte Genehmigung des Grundstücksrückübertragungsvertrages wurde jedoch durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Datum vom 1. Juni 1995 und letztlich mit Widerspruchsbescheid vom 7. März 1996 abgelehnt.

Auf der Suche nach einem neuen Investor fanden sodann Gespräche mit der Baumhögger Development Group statt, die letztlich auch zum Kauf des entkernten Hochhauses durch die Europa Congress-Hotel Suhl Verwaltungs gegründet für die Errichtung und den Betrieb des Europa Congress-Hotels in Suhl durch Herrn Dr. Reinhard Baumhögger, führten.

Die ECH Suhl KG beantragte am 30. Juli 1996 die Gewährung eines Investitionszuschusses bei der Thüringer Aufbaubank für die Errichtung eines 4-Sterne-Hotels mit 130 Zimmern. Der Zuwendungsbescheid der Thüringer Aufbaubank erging am 11. November 1996. Durch das Bauaufsichtsamt der Stadt Suhl wurde schließlich am 22. April 1997 die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Hochhauses zu einem Hotel mit Aufstockung von einem Geschoss als Panoramarestaurant sowie dem Anbau einer Fußgängerbrücke vom zweiten Hotelgeschoss zum Congresszentrum erteilt. Das Hotel wurde sodann am 12. Mai 1998 eröffnet.

Der Thüringer Landtag befasste sich in der 4. Wahlperiode erstmals aufgrund einer Kleinen Anfrage mit dem Fördervorgang ECH Suhl. Bezug nehmend auf einen Artikel in der Tageszeitung Freies Wort vom 1. Juli 2004, welcher die Hotelförderung thematisierte, richtete der Abgeordnete Höhn (SPD) am 14. Juli 2004 eine Kleine Anfrage mit dem Thema Förderung des Dom-Hotels Erfurt an die Landesregierung, in der er insbesondere nach den Baukosten des Dom-Hotels Erfurt und des Kongress-Hotels Suhl sowie den einschlägigen Förderprogrammen fragte. In Reaktion auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Landesregierung (vgl. Drucksache 4/70) richtete der Abgeordnete Höhn (SPD) am 1. Oktober 2004 eine Kleine Anfrage mit dem Thema Förderung des Kongress-Hotels Suhl an die Landesregierung, die diese am 16. November 2004 beantwortete (Drucksache 4/373).

II. Einsetzung des Untersuchungsausschusses

Der Thüringer Landtag hat auf Antrag der Abgeordneten Andreas Bausewein, Dagmar Becker, Hans-Jürgen Döring, Antje Ehrlich-Strathausen, Heiko Gentzel, Uwe Höhn, Dagmar Künast, Christoph Matschie, Eckhard Ohl, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Dr. Hartmut Schubert und Heike Taubert (SPD) sowie der Abgeordneten Werner Buse, Michael Gerstenberger, Ralf Hauboldt, Ina Leukefeld und Tamara Thierbach (DIE LINKE1) (vgl. Drucksache 4/431) in seiner 9. Sitzung am 10. Dezember 2004 beschlossen, einen Untersuchungsausschuss ­ Möglicher Missbrauch von öffentlichen Mitteln und mutmaßliche unzulässige Subventionierung durch den Freistaat Thüringen zur Errichtung des in Suhl sowie des Dom-Hotels in Erfurt und dessen Betreibung ­ gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen i. V. m. § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes (UAG) und § 83 Abs. 2 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (GO) einzusetzen (vgl. Drucksache 4/454).

Mit Drucksache 4/448 und 4/449 lagen zwei Änderungsanträge der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE zum Untersuchungsauftrag vor, die jedoch von den antragstellenden Fraktionen wieder zurückgezogen wurden.

III. Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsauftrag lautete gemäß Drucksache 4/454 wie folgt: Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist die Verwendung öffentlicher Mittel für den Bau und den Betrieb des Kongress-Hotels in Suhl und des Dom-Hotels in Erfurt unter Berücksichtigung der geplanten Unterbringung der Spielbank im Gebäude des Erfurter Hotels.

In diesem Bericht wird ausschließlich die seit 17.07.2007 geltende Bezeichnung der Fraktion DIE LINKE (vgl. Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drs. 4/3219) verwendet.

I. Kongress-Hotel Suhl

1. Waren Antragsteller für die Förderung, Investor und Betreiber des Kongress-Hotels Suhl identisch oder welche Vertragsbeziehungen bestanden zwischen den Geschäftspartnern?

2. In welchem Maße waren diese Vertragsbeziehungen für die Sicherstellung der Durchfinanzierung der Maßnahme von Relevanz?

3. Wie erfolgte im Zuge der Antragsbearbeitung auf Förderung der Investitionsmaßnahme die Ermittlung der förderfähigen Kosten?

4. Welche förderfähigen Kosten sind für das Kongress-Hotel Suhl im Einzelnen, abweichend vom Förderantrag und dem Zuwendungsbescheid, tatsächlich entstanden und in welcher Höhe hätten für dieses Projekt rechtmäßigerweise Fördermittel aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GA) zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gezahlt werden dürfen?

5. Sind sämtliche im Zusammenhang mit der Förderung stehende Unterlagen, insbesondere Förderanträge, Verträge und Rechnungen (jeweils inklusive eventueller Nachträge) zum Gegenstand der Verwendungsnachweisprüfungen durch oder für den Freistaat Thüringen gemacht worden? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Soweit Verwendungsnachweisprüfungen durchgeführt worden sind: In wessen Verantwortungsbereich und anhand welcher Kriterien wurden die Nachprüfungen durchgeführt? Sind diese Verwendungsnachweisprüfungen in dem erforderlichen sorgfältigen Umfang erfolgt, um eine rechtmäßige Inanspruchnahme von Fördermitteln zu gewährleisten?

II. Dom-Hotel Erfurt und Spielbank

1. Welche förderfähigen Kosten sind für den Bau des Erfurter Dom-Hotels, abweichend von der Antragstellung und dem Zuwendungsbescheid, tatsächlich angefallen, und in welcher Höhe hätten für dieses Projekt rechtmäßigerweise Fördermittel aus Mitteln der GA zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gezahlt werden dürfen?

2. Sind sämtliche im Zusammenhang mit der Förderung stehende Unterlagen, insbesondere Förderanträge, Verträge und Rechnungen (jeweils inklusive eventueller Nachträge) zum Gegenstand der Verwendungsnachweisprüfungen durch oder für den Freistaat Thüringen gemacht worden? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Soweit Verwendungsnachweisprüfungen durchgeführt worden sind: In wessen Verantwortungsbereich und anhand welcher Kriterien wurden die Nachprüfungen