Ausbildung

Die von den Fraktionen benannten Mitarbeiter wurden gemäß § 48 Thüringer Abgeordnetengesetz überprüft und durch ihre jeweilige Fraktion zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Teilnahme an den Sitzungen des Untersuchungsausschusses wurde auch Praktikanten der Fraktionen ermöglicht, sofern diese durch die jeweilige Fraktion zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

4. Landtagsverwaltung

Von Seiten der Landtagsverwaltung wurde der Untersuchungsausschuss aus der Abteilung A ­ Juristischer Dienst, Ausschussdienst, Referat A 5, von Herrn Regierungsdirektor Dr. Thomas Poschmann unterstützt. Für den Untersuchungsausschuss waren ferner jeweils zeitweise Frau Regierungsangestellte Carina Andreas, Herr Oberamtsrat Manfred Müller, Herr Regierungsangestellter Veit Rzesnitzek, Herr Regierungsdirektor Andreas Spieß und Herr Regierungsrat Mathias Surber als Referenten sowie Frau Justizoberinspektorin Sandra Ruhle und Frau Regierungsangestellte Marlene Ruft als Sachbearbeiter sowie Frau Regierungsangestellte Birgit Gassner als Bürosachbearbeiter tätig. Die Sitzungsniederschriften wurden von der Plenar- und Ausschussprotokollierung, Frau Regierungsangestellte Silke Lütz, erstellt. Im Rahmen ihrer Ausbildung waren mehrere Praktikanten und Rechtsreferendare im Sekretariat des Untersuchungsausschusses tätig.

V. Parallelverfahren der Strafrechtspflege Parallel zum Verfahren des Untersuchungsausschusses wurden Ermittlungs- und Strafverfahren geführt, die im Hinblick auf ihren Gegenstand oder auf Personen Überschneidungen oder zumindest Berührungen mit dem Untersuchungsauftrag aufwiesen oder die im Rahmen der Zeugenvernehmungen des Ausschusses dazu geführt haben, dass ein Auskunftsverweigerungsrecht geltend gemacht worden ist. Der Untersuchungsausschuss hat hierüber von den Justizbehörden des Freistaats Thüringen gemäß § 14 Abs. 1 UAG bzw. im Wege der Rechts- und Amtshilfe gemäß Art. 35 Grundgesetz (GG) bei Justizbehörden anderer Länder entsprechende Auskünfte eingeholt und in seinem Verfahren berücksichtigt.

Zu den einzelnen Verfahren und den erteilten Auskünften bzw. den übergebenen Unterlagen wird auf die Ausführungen in den Teilen B und C dieses Berichts verwiesen.

B. Verlauf und Verfahren

I. Sitzungen des Untersuchungsausschusses

1. Terminierung

Die Sitzungen des Untersuchungsausschusses fanden im Rahmen des regelmäßigen Arbeitsplans der Landtagsverwaltung grundsätzlich jeweils donnerstags um 13.00 Uhr statt.

Anträge konnten durch die Mitglieder der Fraktionen im Untersuchungsausschuss bis zu einer Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin eingereicht werden. Ebenfalls eine Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin wurde das Protokoll der letzten stattgefundenen Sitzung verteilt. Die Sitzungen dienten der Beratung und der Beweisaufnahme.

2. Beratungssitzungen

In seinen Beratungen hat der Untersuchungsausschuss insbesondere Anträge im Sinne der §§ 13 und 14 UAG sowie des Art. 35 GG beschlossen, durchgeführte Beweisaufnahmen ausgewertet, Auskünfte der Landesregierung entgegen genommen sowie Verfahrensbeschlüsse getroffen.

a. Nichtöffentlichkeit der Beratungen

Der Untersuchungsausschuss hat seine Beratungen gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 UAG grundsätzlich nichtöffentlich abgehalten. Über die Beratungen wurden gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 UAG jeweils Ergebnisprotokolle gefertigt, welche den Ausschussmitgliedern, den Ersatzmitgliedern und den Vorsitzenden der Fraktionen sowie der Landesregierung zugeleitet wurden (§ 12 Abs. 2 UAG).

b. Vertrauliche Sitzungen

Soweit öffentliche oder private Geheimhaltungsgründe dies geboten, beschloss der Untersuchungsausschuss, Beratungssitzungen in vertraulicher Sitzung durchzuführen (§ 10 Abs. 2 Satz 2 UAG). Diesbezüglich beschloss der Untersuchungsausschuss in der 2. Sitzung am 7. April 2005 einstimmig, die Berichterstattung des Thüringer Justizministeriums zum Stand des entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gegebenenfalls in vertraulicher Sitzung durchzuführen. Ebenso wurden vertrauliche Sitzungen durchgeführt, wenn der Untersuchungsausschuss dies aufgrund eines möglichen Geheimnisschutzes für geboten erachtet hat. Dementsprechend fanden Teile der 2., 7., 8., 9., 10., 11., 12., 13., 14., 15., 16., 26. und 29. Sitzung in vertraulicher Sitzung statt. Die Protokolle der vertraulichen Sitzungen wurden gemäß § 12 Abs. 3 UAG durch die Landtagsverwaltung verwahrt. Ein Exemplar wurde der Landesregierung zur Verfügung gestellt.