Als Vertreter des Zeugen Dr Reinhard Baumhögger nahm Rechtsanwalt Prof

Ergänzend begründete Rechtsanwalt Biskamp das seiner Auffassung nach seiner Mandantin zustehende Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 mit Schriftsatz von 23. Oktober 2007 (Vorlage UA 4/1-144).

Zudem teilte Rechtsanwalt Biskamp mit, dass seine Mandantin von Herrn Dr. Reinhard Baumhögger rechtskräftig geschieden sei und nunmehr Düring heiße.

Als Vertreter des Zeugen Dr. Reinhard Baumhögger nahm Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernsmann mit Schreiben vom 15. Mai 2007 Stellung (Vorlage UA 4/1-123) und berief sich auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht seines Mandanten gemäß § 55 und bat ebenfalls darum, von einer Ladung seines Mandanten abzusehen. Auf erneute Aufforderung hin machte Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernsmann in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2007 (Vorlage UA 4/1-128) erneut ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht seines Mandanten gemäß § 55 geltend und bezog sich dabei insbesondere auf das bei der Staatsanwaltschaft Bochum anhängige Steuerstrafverfahren u.a. wegen Steuerverkürzungen als Verantwortlicher der Burg Binsfeld welche von der Erwerberin des Hotelgrundstücks in Suhl, der Europa-Congress-Hotel & Co. KG als Generalübernehmerin mit der Gebäudeerrichtung beauftragt gewesen sei. Da die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Höhe der Herstellungskosten als Teil der Investitionskosten stünden und die Förderung der Investitionskosten durch öffentliche Mittel wiederum Gegenstand des Untersuchungsausschusses sei, bestehe eine nicht auszuschließende Gefahr der Selbstbelastung im Steuerstrafverfahren. Nachdem dem Untersuchungsausschuss durch die teilweise Beantwortung des Rechts- und Amtshilfeersuchens neue Erkenntnisse zum Sachstand der Verfahren gegen Herrn Dr. Baumhögger vorlagen, wurde dessen Vertreter Prof. Dr. Bernsmann mit Schreiben vom 16. Oktober 2007 nochmals gebeten, die Voraussetzungen eines etwaigen Auskunfts- bzw. Zeugnisverweigerungsrechts im Hinblick auf die einzelnen Beweistatsachen vorzutragen. Mit Schreiben vom 13. November 2007 teilte Prof. Dr. Bernsmann sodann mit, dass Herr Dr. Baumhögger Mitte Oktober 2007 ernsthaft erkrankt sei und wies auch mittels eines dem Schreiben beiliegenden ärztlichen Attestes nach, dass Herr Dr. Baumhögger längerfristig verhandlungsunfähig im Sinne der Strafprozessordnung sei. Im Hinblick auf die erforderliche Abstimmung mit seinem Mandanten wurde ihm eine Fristverlängerung für die erbetene Stellungnahme bewilligt.

In der Zwischenzeit lag dem Untersuchungsausschuss Ende Dezember 2007 eine Antwort auf das Rechts- und Amtshilfeersuchen des Justizministeriums des Landes Nordrhein Westfalen und eine teils geschwärzte Fassung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Auf der Grundlage dessen sowie eines Gutachtens der Landtagsverwaltung zu den Risiken einer erfolgreichen Geltendmachung möglicher Auskunfts- bzw. Zeugnisverweigerungsrechte der Zeugen nach gegenwärtigem Sachstand entschied der Untersuchungsausschuss sodann in seiner 29. Sitzung am 21. Februar 2008 in vertraulicher Sitzung endgültig über die Ladung der Zeugen Dr. Reinhard Baumhögger und Ulrike Düring.

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses beschlossen einstimmig, von weiteren Ladungen der Zeugen Dr. Reinhard Baumhögger und Ulrike Düring zu den Beweisthemen der Vorlagen UA 4/1-12 und 13 abzusehen und die Beweisbeschlüsse insoweit aufzuheben.

Hinsichtlich des Ergebnisses der Beratung kam der Ausschuss überein, die Vertraulichkeit der Beratung rückwirkend aufzuheben.

c. Durchführung der Zeugenvernehmungen

Die Zeugen wurden zu den einzelnen Sitzungen mit einer Frist von mindestens einer Woche rechtzeitig geladen und, soweit erforderlich, um Vorlage von entsprechenden Aussagegenehmigungen gebeten. Der Ausschuss hat Verhinderungsanzeigen von Zeugen berücksichtigt. Vor Beginn der Zeugenvernahme hat der Untersuchungsausschuss die Reihenfolge der zu vernehmenden Zeugen einvernehmlich festgelegt.

Folgende Zeugen wurden zum Themenkomplex ECH Suhl vernommen:

4. Sitzung: Herr Thomas Müller, Herr Winfried Lewin, Herr Eckhard Schettler, Herr Martin Kummer, Herr Thomas Hübener

5. Sitzung: Herr Werner Schuwirth, Herr Hartmut Schmidt, Herr Dr. Jörg Mattei

6. Sitzung: Herr Thomas Müller, Herr Wilfried Kreisel, Herr Hartmut Schmidt

7. Sitzung: Herr Jürgen Arndt, Herr Herbert Hillebrand, Herr Eckhard Schettler, Herr Franz Schuster

8. Sitzung: Herr Thomas Hübener, Frau Elke Pollack, Herr Franz Gerstner

9. Sitzung: Herr Winfried Lewin 10. Sitzung: Frau Renate Gerstenhauer, Herr Eckhard Schettler 12. Sitzung: Herr Wilfried Kreisel, Frau Elke Pollack, Herr Franz Gerstner 20. Sitzung Herr Wolfgang Hampel, Herr Olaf Schmidt

Zu Beginn der Sitzungen wurden die Zeugen gemäß § 18 UAG durch den Vorsitzenden zur Wahrheitspflicht, zur Vereidigungsmöglichkeit (§ 20 UAG) und den strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage sowie zu den Aussageverweigerungsrechten (§§ 15 Abs. 2, 16 Abs. 3 Satz 2 UAG, § 16 Abs. 3 Satz 1 UAG i. V. m. §§ 52, 53, 53a belehrt. Die Zeugen wurden zu Beginn ihrer Vernehmung zunächst um Angaben zu ihrer Person ­ Name, Alter, Beruf und Wohnort - gebeten.

Die zum Themenkomplex ECH Suhl vernommenen Zeugen hatten aufgrund ihrer nachfolgend dargestellten damaligen beruflichen Funktion und/ oder Tätigkeit einen Bezug zu den Beweisthemen bzw. zum Untersuchungsgegenstand: Zeuge Funktion/ Tätigkeit Franz Schuster der für Wirtschaft zuständige Minister Thüringens von 1994 bis 2003

Thomas Müller Referatsleiter im für Wirtschaft zuständigen Ministerium Thüringens Werner Schuwirth Abteilungsleiter im für Wirtschaft zuständigen Ministerium Thüringens Franz Gerstner Leiter des Bereichs Wirtschaftsförderung I in der Thüringer Aufbaubank Wilfried Kreisel Leiter der Abteilung Antragsbearbeitung GA in der Thüringer Aufbaubank Elke Pollack Leiterin der Anteilung Verwendungsnachweis in der Thüringer Aufbaubank Eckhard Schettler Leiter der Abteilung Zuschussstelle in der Thüringer Aufbaubank Renate Gerstenhauer Sachbearbeiterin in der Zuschussstelle der Thüringer Aufbaubank Hartmut Schmidt Leiter der Außenstelle Suhl der Thüringer Aufbaubank und unmittelbar mit der Antragsbearbeitung befasst Winfried Lewin Mitarbeiter der Thüringer Aufbaubank in der Abteilung Antragsbearbeitung GA, Außenstelle Suhl; Bearbeiter des Förderantrags der Fa. Baumhögger von der Antragstellung bis zum Erlass des Zuwendungsbescheides Martin Kummer Oberbürgermeister der Stadt Suhl Dr. Jörg Mattei Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamtes und Unterzeichner des Widerspruchsbescheides nach der Versagung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung für den Kaufvertrag zwischen der Stadt Suhl und der Hillebrand Holding Jürgen Arndt Leiter der Kommunalaufsicht im Thüringer Landesverwaltungsamt; im Zusammenhang mit dem Widerspruchsverfahren mit den Vorgängen zum ECH Suhl befasst Herbert Hillebrand Voreigentümer des Gesamtkomplexes mit Hotel, Schwimmbad und Congress-Center in Suhl, von dem das Hotelgrundstück schließlich an die Baumhögger-Gruppe übergegangen ist.

Thomas Hübener als Leiter der deutschen Niederlassung des Architekturbüros Zeidler Partnership persönlich an der Projektierung des Gebäudes ECH Suhl beteiligt Wolfgang Hampel Mitarbeiter der Hypothekenbank in Essen AG Olaf Schmidt Mitarbeiter der Hypothekenbank in Essen AG; mit der Vorbereitung der Kreditverträge der Fa. Baumhögger befasst

Die Zeugen wurden einzeln und in Abwesenheit später zu hörender Zeugen vernommen (§ 19 Abs. 1 UAG).