Hypothek

12.850.00 DM Bestandteil des Fördermittelantrags gewesen sei. Der auf Grund und Boden entfallende Anteil der Erwerbskosten sei jedoch nicht gefördert worden. Die Anträge seien von Herrn Lewin, Thüringer Aufbaubank Suhl bearbeitet worden.

Auch der Zeuge Müller gab an, dass ihm nicht bekannt sei, dass eine Ausnahme im Hinblick auf die Förderung der Immobilie gemacht worden sei. Nach dem bundeseinheitlich geltenden GA-Rahmenplan sei zwar der Grundstückserwerb nicht förderfähig gewesen, wohl aber der Immobilienerwerb.

Der Zeuge Lewin schilderte, dass er bei der Antragsbearbeitung verschiedene Unterlagen erhalten habe, unter anderem ein Verkaufsangebot der Hillebrand Holding sowie eine Kostenübersicht der Firma Baumhögger. In diesem Zusammenhang sei der Kaufpreis benannt worden.

Dieses Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages wurde auch als Beweismittel im Untersuchungsverfahren verlesen. Hierzu lag dem Untersuchungsausschuss eine Kopie der Urkunde vor, welche am 16. Oktober 1996 bei dem Notar Pohlmann in Dortmund verhandelt wurde und am 16. Dezember 1996 in der Thüringer Aufbaubank, Außenstelle Suhl, eingegangen war. Dem Inhalt nach richtete Herr Herbert Hillebrand, handelnd als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Firma Hillebrand Holding diese wiederum handelnd als persönlich haftende Gesellschafterin für die Firma Hillebrand Aufbau Ost Objekt Kongresshotel Suhl & Co. KG, als Verkäufer ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages an die Europa Congresshotel Suhl & Co. KG. Als Kaufgegenstand wird das im Grundbuch beim Amtsgericht Suhl, Blatt 9824 verzeichnete Grundstück Gemarkung Suhl, Flur 39, Flurstück 23/9, Größe 2.918 m² genannt. Als Eintragungen im Grundbuch lagen eine Grundschuld für die Hypothekenbank in Essen AG in Höhe von 6 Mio. DM sowie eine zweite Grundschuld für die Hypothekenbank in Essen AG in Höhe von 49 Mio. DM vor. Diese Belastungen wurden nach dem Inhalt des beurkundeten Angebotes vom Käufer dinglich übernommen.

Der Zeuge Lewin schilderte weiter, dass es in der Sachbearbeitung grundsätzlich eher unüblich gewesen sei, dass der Kaufvertrag über das Objekt nur einen Gesamtkaufpreis enthalten habe - normalerweise sei der Grundstückskaufpreis immer gesondert ausgewiesen worden. Zur Klärung des Sachverhalts habe er deshalb Rücksprache mit Herrn Abteilungsleiter Kreisel gehalten. Dieser habe dann zunächst telefonisch gegenüber Herrn Lewin mitgeteilt, dass er ­ Herr Kreisel - den Wert des Grundstücks anhand des Bodenrichtwertes errechne. In einem auf das Telefonat auf seinen Wunsch hin folgenden

Fax des damaligen Abteilungsleiters an Herrn Lewin sei der Preis in einen Kaufpreis für das Grundstück ­ ermittelt anhand des Bodenrichtwertes und entsprechender Tabellen ­ und einen Kaufpreis für das aufstehende Gebäude gesplittet worden. Dieses Vorgehen habe den Hintergrund gehabt, dass zum damaligen Zeitpunkt Grundstücke prinzipiell nicht gefördert worden seien, während gebrauchte Wirtschaftsgüter, wozu das aufstehende Gebäude gehört habe, bezuschusst werden konnten. Diese mitgeteilten Zahlen seien aus seiner Sicht dann von ihm in der weiteren Bearbeitung zu verwenden gewesen und er habe auch mit diesen Zahlen gearbeitet. Weitere Unterlagen in der Sache seien ihm nicht vorgelegen. Die Sachdarstellung wurde im Wesentlichen auch durch den Zeugen Schmidt bekräftigt; Herr Lewin und auch er selbst habe eine Beurteilung hinsichtlich des Kaufpreises für die weitere Bearbeitung für zwingend erforderlich gehalten.

Laut Herrn Lewin hätten sich jedoch die in einer Hausmitteilung der Thüringer Aufbaubank, Außenstelle Suhl, vom 1. April 1997 geäußerten Zweifel an der Höhe der Investitionskosten und an den dazu erbrachten Nachweisen nicht auf den Gebäudewert bezogen. Er habe damals keinen Grund gehabt an der Höhe des Gebäudewerts zu zweifeln.

Der Zeuge Dr. Kummer schilderte, dass das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Suhl mit Schreiben der Thüringer Aufbaubank vom 12. August 1996 aufgefordert worden sei, zu dem Fördervorhaben der Europa-Congress-Hotel Suhl & Co. KG Stellung zu nehmen. Dem als Anlage zu diesem Schreiben beigefügten ausgefüllten Antragsformular der ECH Suhl & Co. KG sei für ihn zu entnehmen gewesen, dass für den Grundstückserwerb Kosten in Höhe von 1,15 Mio. DM und für gebrauchte Wirtschaftsgüter in Höhe von 11,7 Mio. DM vorgesehen gewesen waren. Daraufhin habe die Stadtverwaltung Suhl eine befürwortende Stellungnahme zu dem Projekt gegenüber der Thüringer Aufbaubank mit Schreiben vom 12. September 1996 abgegeben. Darüber hinaus sei sie mit dem Erlass des Förderbescheides der Thüringer Aufbaubank vom 11. November 1996 und seiner Abwicklung nicht befasst gewesen.

Im Rahmen seiner Zeugenaussage hat Herr Dr. Kummer dem Untersuchungsausschuss die genannten Schriftstücke übergeben. Diese wurden in Vorlage UA 4/1-19 an die Mitglieder des Ausschusses verteilt.

5. Gutachten zum Gebäudewert

Im Hinblick auf den Wert des bestehenden Gebäudes zum Zeitpunkt des Kaufvertrags zwischen der Stadt Suhl und der Hillebrand Holding vom 20. Februar 1992 berichtete der Zeuge Dr. Kummer, dass im Zusammenhang mit der im Jahre 1992 beabsichtigten

Verwertung des Gesamtkomplexes Congress-Centrum Suhl im Auftrag der Firmengruppe Herbert Hillebrand und mit Zustimmung der Stadt Suhl zwei unabhängige Gutachten zur Bestimmung des Verkehrswerts zu den Bewertungsstichtagen 17. Januar 1992 und

1. Februar 1992 durch die Gutachter Herrn Bauingenieur Bernd Nitzsche aus Dresden und Herrn Bauingenieur August Schüssler aus Jülich erstellt worden seien. Als Bestandteil dieser Gutachten seien auch Aussagen zu Sach-, Ertrags- und Liquidationswerten getroffen worden.

Die beiden genannten Gutachten hat der Zeuge Dr. Kummer im Rahmen seiner Zeugenaussage dem Untersuchungsausschuss übergeben ­ sie wurden an die Mitglieder des Untersuchungsausschusses in Vorlage UA 4/1-19 verteilt.

Das Gutachten des Bauingenieurs Nitzsche zum Bewertungsstichtag 17. Januar 1992 nimmt eine Ermittlung des Verkehrswertes des Kongreßzentrums Suhl mit Hochhaus, Schwimmbad, Großgaststätte Kaluga und der Kongresshalle mit Anbauten (mit einer Grundstücksfläche von ca. 21.522 m²) vor. Laut dem Gutachten resultiere aus der aufwendigen und teilweise repräsentativen Bauweise ein hoher Sachwert, der jedoch den wirtschaftlichen Ergebnissen des Gebäudekomplexes aufgrund mangelnder Gewinnerwirtschaftungsaussichten nicht entspreche. Eine Wertminderung von 33 vom Hundert in Bezug auf den Normalherstellungswert wegen wirtschaftlicher Überalterung wird für notwendig erachtet. Der Sachwert allein des Hochhauses ist mit 12.845.225 DM angegeben. Der Wert von Grund und Boden wird auf 850 DM/m² geschätzt. Der Verkehrswert des Gesamtkomplexes könne aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Prognose nicht vom Sachwert abgeleitet werden, deshalb schätzt der Sachverständige ausgehend vom Liquidationswert des Komplexes den bedingten Verkehrswert der Gesamtanlage auf 4.535.000 DM.

Das Gutachten des Bauingenieurs Schüssler zum Bewertungsstichtag 1. Februar 1992 ermittelt ebenfalls den Verkehrswert für den Gesamtkomplex des Kultur- und Kongreßzentrums Suhl. Es wird auch hier davon ausgegangen, dass der Gesamtkomplex nur noch bedingt nutzbar und ein wirtschaftlicher Betrieb in diesem Zustand nicht mehr gegeben ist. Aus diesem Grunde würde eine Ermittlung des Ertragswertes bzw. eine Sachwertberechnung zu negativen Ergebnissen führen und wird vom Gutachter als nicht sinnvoll erachtet. Das Gutachten geht daher von einem Gesamtwert für das Grundstück auf der Grundlage des Bodenrichtwertes in Höhe von 18.285.200 DM aus, setzt davon die fiktiven Abbruchkosten in Höhe von 17.128.900 DM ab und kommt schließlich auf einen