Verschuldung

April 2009 hat folgenden Wortlaut:

Das Land hat 2008 mehreren Thüringer Kommunen aus dem so genannten Landesausgleichsstock Bedarfszuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den Verwaltungshaushalten, zur Finanzierung von kommunalen Eigenanteilen für Investitionsmaßnahmen und als rückzahlbare Überbrückungshilfen gewährt.

Zudem wurden Sonderbedarfszuweisungen mit Kabinettbeschluss gezahlt. Es gibt verschiedene Ursachen, weshalb Thüringer Kommunen Bedarfszuweisungen benötigen und erhalten. Zudem sind die Auswirkungen der gezahlten Bedarfszuweisungen auf die jeweiligen kommunalen Haushalte unterschiedlich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie definiert die Thüringer Landesregierung Sonderbedarfszuweisungen mit Kabinettbeschluss und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Gewährung dieser Finanzmittel?

2. Für welche Maßnahme und aus welchen Gründen erhielt 2008 Bernterode/Worbis Sonderbedarfszuweisungen mit Kabinettbeschluss? Welche Auswirkungen haben diese Bedarfszuweisungen auf den kommunalen Haushalt? Inwieweit sind in den Folgejahren weitere derartige Bedarfszuweisungen notwendig?

3. Für welche Maßnahme und aus welchen Gründen erhielt 2008 Dorndorf-Steudnitz Sonderbedarfszuweisungen mit Kabinettbeschluss? Welche Auswirkungen haben diese Bedarfszuweisungen auf den kommunalen Haushalt? Inwieweit sind in den Folgejahren weitere derartige Bedarfszuweisungen notwendig?

4. Für welche Maßnahme und aus welchen Gründen erhielt 2008 Friedrichroda Sonderbedarfszuweisungen mit Kabinettbeschluss? Welche Auswirkungen haben diese Bedarfszuweisungen auf den kommunalen Haushalt? Inwieweit sind in den Folgejahren weitere derartige Bedarfszuweisungen notwendig?

5. Für welche Maßnahme und aus welchen Gründen erhielt 2008 Hirschberg Sonderbedarfszuweisungen mit Kabinettbeschluss? Welche Auswirkungen haben diese Bedarfszuweisungen auf den kommunalen Haushalt? Inwieweit sind in den Folgejahren weitere derartige Bedarfszuweisungen notwendig?

6. Für welche Maßnahme und aus welchen Gründen erhielt 2008 der Kyffhäuserkreis Sonderbedarfszuweisungen mit Kabinettbeschluss? Welche Auswirkungen haben diese Bedarfszuweisungen auf den kommunalen Haushalt? Inwieweit sind in den Folgejahren weitere derartige Bedarfszuweisungen notwendig?

17. Juni 2009

7. Für welche Maßnahme und aus welchen Gründen erhielt 2008 Masserberg Sonderbedarfszuweisungen mit Kabinettbeschluss? Welche Auswirkungen haben diese Bedarfszuweisungen auf den kommunalen Haushalt? Inwieweit sind in den Folgejahren weitere derartige Bedarfszuweisungen notwendig?

8. Für welche Maßnahme und aus welchen Gründen erhielt 2008 Oberhof Sonderbedarfszuweisungen mit Kabinettbeschluss? haben diese Bedarfszuweisungen auf den kommunalen Haushalt? Inwieweit sind in den Folgejahren weitere derartige Bedarfszuweisungen notwendig?

9. Für welche Maßnahme und aus welchen Gründen erhielt 2008 Remda-Teichel Sonderbedarfszuweisungen mit Kabinettbeschluss? Welche Auswirkungen haben diese Bedarfszuweisungen auf den kommunalen Haushalt? Inwieweit sind in den Folgejahren weitere derartige Bedarfszuweisungen notwendig?

10.Für welche Maßnahme und aus welchen Gründen erhielt 2008 Suhl Sonderbedarfszuweisungen mit Kabinettbeschluss? haben diese Bedarfszuweisungen auf den kommunalen Haushalt? Inwieweit sind in den Folgejahren weitere derartige Bedarfszuweisungen notwendig?

11.Welche Thüringer Kommunen hatten für 2008 Sonderbedarfszuweisungen mit Kabinettbeschluss für welche Maßnahmen beantragt, die jedoch abgelehnt wurden? Aus welchen Gründen erfolgte diese Ablehnung (bitte Einzelaufstellung nach Kommunen)?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Mai 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Bedarfszuweisungen werden grundsätzlich nach den VV-Bedarfszuweisungen bewilligt. In Einzelfällen können Gemeinden und Landkreise jedoch in eine außergewöhnliche Lage kommen, die von den Regelungen und Voraussetzungen der VV-Bedarfszuweisungen nicht erfasst ist. Als Sonderbedarfszuweisungen werden daher solche Bedarfszuweisungen bezeichnet, deren Gewährung abweichend von den Regelungen der VV-Bedarfszuweisungen unter Bezugnahme auf § 27 Thüringer Finanzausgleichsgesetz durch das Kabinett beschlossen bzw. gebilligt wurden.

Zu 2.: Vor dem Hintergrund der fehlenden eigenen Leistungskraft hat die Gemeinde Bernterode/Worbis beschlossen, sich freiwillig in die Gemeinde Breitenworbis eingliedern zu lassen.

Aufgrund der außergewöhnlichen Lage der Gemeinde Bernterode/Worbis, die durch eine außergewöhnlich hohe Verschuldung gekennzeichnet war, hat das Kabinett in seiner Sitzung am 9. Dezember 2008 beschlossen, die vergrößerte Gemeinde Breitenworbis bei ihrem Schuldendienst zu entlasten, um die dauernde Leistungsfähigkeit für die Zukunft zu sichern. Der Gemeinde Bernterode/Worbis wurde deshalb eine Bedarfszuweisung als Zuschuss für das Jahr 2008 in Höhe von 9 687 760 Euro bewilligten.

Der Betrag ist ausschließlich zur Schuldentilgung zu verwenden.

Der Schuldenstand der Gemeinde wurde auf den Landesdurchschnitt in vergleichbarer Größenklasse abgesenkt.

Die Bedarfszuweisung wurde als einmaliger zweckgebundener Zuschuss bewilligt.

Zu 3.: Die Stadt Dornburg-Camburg wurde zum 1. Dezember 2008 auf Grund des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2008 vom 19. November 2008 (GVBl. S. 397) aus den ehemaligen Städten Dornburg und Camburg sowie der ehemaligen Gemeinde Dorndorf-Steudnitz gebildet.

Aufgrund der außergewöhnlichen Lage der ehemaligen Gemeinde Dorndorf-Steudnitz, die durch eine außergewöhnlich hohe Verschuldung gekennzeichnet war, hat das Kabinett in seiner Sitzung am 24. Juni 2008 beschlossen, die neu gebildete Stadt Dornburg-Camburg bei ihrem Schuldendienst zu entlasten, um die dauernde Leistungsfähigkeit der neu gebildeten Gemeinde für die Zukunft zu sichern. Der Stadt Dornburg-Camburg wurde deshalb eine Bedarfszuweisung als Zuschuss für das Jahr 2008 in Höhe von 5 343 407 Euro bewilligt. Der Betrag ist ausschließlich zur Schuldentilgung zu verwenden.

Darüber hinaus wurde der Innenminister vom Kabinett ermächtigt, eine weitere nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von 1 574 596,52 Euro zu bewilligen, die jedoch nicht ausgezahlt, sondern mit dem Rückzahlungsanspruch des Freistaats Thüringen aus den an die Gemeinde Dorndorf-Steudnitz ausgereichten Überbrückungshilfen verrechnet wurde.

Die Schulden bzw. die Rückzahlungsverpflichtungen der neu gebildeten Gemeinde Dornburg-Camburg wurden um die Höhe der Bedarfszuweisungen verringert.

Die Bedarfszuweisungen wurden als einmalige zweckgebundene Zuschüsse bewilligt.

Zu 4.: Die Stadt Friedrichroda trat durch die zum 1. Dezember 2007 erfolgte Eingliederung der Gemeinde Finsterbergen auch in deren Verbindlichkeiten ein. Durch die Höhe der Verbindlichkeiten wäre die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Friedrichroda langfristig erheblich beeinträchtigt gewesen.

Aufgrund dieser außergewöhnlichen Lage hat das Kabinett in seiner Sitzung am 12. Juni 2007 beschlossen, der Stadt Friedrichroda nach Eingliederung der Gemeinden Finsterbergen und Ernstroda eine nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von 469 000 Euro zu bewilligen, die jedoch nicht ausgezahlt, sondern mit dem Rückzahlungsanspruch des Freistaats Thüringen aus den an die Gemeinde Finsterbergen ausgereichten Überbrückungshilfen verrechnet wurde.

Die Rückzahlungsverpflichtungen der vergrößerten Gemeinde Stadt Friedrichroda wurden um die Höhe der Bedarfszuweisung verringert.

Die Bedarfszuweisung wurde als einmaliger zweckgebundener Zuschuss bewilligt.

Zu 5.: Die Stadt Hirschberg strebt zusammen mit den Städten Gefell und Tanna die Bildung einer Einheitsgemeinde bis zum Jahr 2012 an. Durch die angestrebte Fusion soll eine leistungsfähige neue Stadt geschaffen werden, wofür eine Teilentschuldung von Hirschberg jedoch eine Voraussetzung ist. Die Schulden beliefen sich zum Ende des Jahres 2007 auf ca. 11,2 Millionen Euro (= 4 491 Euro/EW) bei einer Durchschnittsverschuldung in Höhe von 955 Euro bei Gemeinden in vergleichbarer Größenklasse.

Die neu zu bildende Stadt kann die Belastungen aus dem Schuldendienst der Stadt Hirschberg nicht ohne Gefahr für die dauernde Leistungsfähigkeit tragen.

Aufgrund dieser außergewöhnlichen Lage hat das Kabinett in seiner Sitzung am 9. Dezember 2008 beschlossen, der Stadt eine Bedarfszuweisung als Zuschuss für das Jahr 2008 in Höhe von 7 000 000 Euro zu bewilligen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt bis zum Zeitpunkt der Fusion zu sichern. Der Betrag ist ausschließlich zur Schuldentilgung zu verwenden.

Darüber hinaus wurde der Innenminister vom Kabinett ermächtigt, eine weitere nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von 4 133 868 Euro zu bewilligen, die jedoch nicht ausgezahlt, sondern mit dem Rückzahlungsanspruch des Freistaats Thüringen aus den an die Stadt Hirschberg ausgereichten Überbrückungshilfen verrechnet wurde.

Die Schulden bzw. die Zahlungsverpflichtungen der Stadt wurden um die Höhe der Bedarfszuweisungen verringert.

Die Bedarfszuweisungen wurden als einmalige zweckgebundene Zuschüsse bewilligt.

Zu 6.: Der Kyffhäuserkreis ist Grundstückseigentümer der Steilwand am Kyffhäuserdenkmal. Aufgrund geologischer Besonderheiten, insbesondere der starken Zerklüftung des Gesteins, ist regelmäßig Steinschlag zu verzeichnen. Von diesem Steinschlag geht ein erhebliches Gefährdungspotenzial für eine am Fuße des Steilhangs befindliche Gaststätte und deren Besucher aus. Der Kyffhäuserkreis hat bereits große eigene finanzielle Anstrengungen unternommen, um die von dem Steilhang ausgehenden Gefahren durch bauliche Maßnahmen zu beseitigen. Im Rahmen von Entbuschungsarbeiten wurde festgestellt, dass weitere Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, die voraussichtlich Kosten in Höhe von bis zu 990 000 Euro verursachen werden.