Ambulante und stationäre Pflege in Thüringen

Der Bericht wurde mit Schreiben des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei vom 1. Juli 2009 an die Präsidentin des Landtags zugeleitet und ist als Anlage übernommen.

Die genannte E-Mail-Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und Verschlüsselung. g. Antrag der Fraktion der CDU hat die Landesregierung bereits umfänglich berichtet.

In der 102. Sitzung des Thüringer Landtags am 30. Januar 2009 wurde beschlossen, dass die Landesregierung die Situation in anderen Ländern, besonders den Nachbarländern Thüringens prüft, um Rückschlüsse für die eigene Praxis sowie Synergieeffekte ableiten zu können, und dem Thüringer Landtag darüber zu berichten.

Es wird Folgendes berichtet:

I. Stationäre Pflege

1. Anzahl, verfügbare Plätze, Träger, Personal Bundesweit gibt es ca. 11.000 nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch -Pflegeversicherung- (SGB XI) zugelassene Pflegeheime, davon 55 % in freigemeinnützigen Trägerschaften. Der Anteil der privaten Pflegeheime beträgt 39 %, der Anteil der öffentlichen Träger 6 %.

In Thüringen ist dieses Verhältnis ähnlich: Von ca. 300 zugelassenen Einrichtungen sind 60 % in freigemeinnütziger, 30 % in privater und 10 % in öffentlicher Trägerschaft.

Bundesweit werden ca. 709.000 Pflegebedürftige in Pflegeheimen betreut (stationär und teilstationär sowie Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege). In Thüringen sind dies ca. 20.000. Das sind wie auch bundesweit 0,9 % der Bevölkerung.

Für diese ca. 20.000 stationär Pflegebedürftigen stehen in Thüringen ca. 21.

Pflegeplätze zur Verfügung. Die Auslastung beträgt demnach ca. 95 %. Die Auslastung liegt etwas höher als im bundesweiten Durchschnitt.