Einkaufsmöglichkeiten in Justizvollzugsanstalten

Nach vorliegenden Informationen soll es in Thüringer Justizvollzugsanstalten seit einiger Zeit zu Veränderungen hinsichtlich der Einkaufsmöglichkeiten von Gefangenen zur Deckung des täglichen persönlichen Bedarfs gekommen sein. Bisher war es möglich, dass Gefangene Waren des täglichen persönlichen Bedarfs zeitnah bestellen konnten. In der Zwischenzeit soll es zu einer Neuorganisation gekommen und eine Firma aus Bayern mit der Aufgabe betraut worden sein, die Thüringer Justizvollzugsanstalten mit den Waren zum Einkauf für den täglichen persönlichen Bedarf der Gefangenen zu beliefern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Einkaufsmöglichkeiten haben die Gefangenen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten zum Erwerb von Dingen des persönlichen Bedarfs und wie sind die Einkaufsmöglichkeiten in den einzelnen Justizvollzugsanstalten konkret organisiert (Zahl der Einkaufstage im Monat, Gestaltung des Warenangebots usw.)?

2. Welche gesetzlichen und anderen rechtlichen Vorschriften (einschließlich Verwaltungsvorschriften) gibt es zur Regelung dieser Thematik?

3. Welche Beschwerden sind der Landesregierung seit 2004 aus Justizvollzugsanstalten in Thüringen hinsichtlich der Gestaltung der Einkaufsgelegenheit für Gefangene bekannt geworden?

4. Ist es zutreffend, dass es hinsichtlich organisatorischer Fragen im Zusammenhang mit den Einkaufsangeboten zu Veränderungen gekommen ist?

5. Im Falle einer bejahenden Antwort auf Frage 4:

a) Wann hat der Wechsel der beauftragten Firma stattgefunden?

b) Welcher Anbieter war vor dem Wechsel beauftragt gewesen und welche Firma bzw. welche Firmen führt/führen zurzeit die Leistungen durch?

c) Ist die Dienstleistung für ganz Thüringen einheitlich organisiert oder wählen die einzelnen Justizvollzugsanstalten die Firmen für diese Dienstleistung selbst aus?

d) Warum hat der Anbieterwechsel stattgefunden?

e) Wurde vor dem Anbieterwechsel eine Ausschreibung durchgeführt und wie viele bzw. welche Bewerber nahmen an der Ausschreibung teil?

Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Juli 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Einkauf für die Gefangenen in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen erfolgt über einen von der Anstaltsleitung beauftragten Dienstleister. Er ist in den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen wie folgt organisiert:

1. JVA Hohenleuben, JVA Tonna, JVA Untermaßfeld, JSA Ichtershausen mit Zweiganstalt Weimar:

Es wird ein 14-tägiger Sicht- und Selbstbedienungseinkauf angeboten. Für dort nicht erhältliche Waren besteht zusätzlich die Möglichkeit des Bestelleinkaufs.

2. JVA Gera:

Die Gefangenen in der JVA Gera haben einmal wöchentlich die Möglichkeit, zugelassene Waren durch Bestelleinkauf zu erwerben.

3. JVA Goldlauter: Untersuchungsgefangene können einen wöchentlichen, Strafgefangene einen 14-tägigen Bestelleinkauf in Anspruch nehmen.

Das Warenangebot wird unter Mitwirkung der Gefangenenmitverantwortung von der jeweiligen Anstalt festgelegt und fortlaufend dem Bedarf angepasst.

Zu 2.: Der Einkauf für die Gefangenen basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

· § 22 Strafvollzugsgesetz nebst den hierzu ergangenen bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften

· § 31 Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz

· Nummer 51 Untersuchungshaftvollzugsordnung Ergänzend hierzu hat jede Thüringer Justizvollzugseinrichtung anstaltsspezifische Festlegungen in ihrer Hausordnung getroffen.

Zu 3.: Bis auf eine erfolglose Petition eines Dienstleisters, dessen Vertragsverhältnis vor einigen Jahren gekündigt werden musste, sind der Landesregierung keine Beschwerden bekannt.

Zu 4.: ja.

Zu 5.: 1. Justizvollzugsanstalt Gera

a) Zum 1. Oktober 2004

b) Vorher: Tabaklädchen, Inhaberin Frau Liane Rohr Nachher: Massak-Logistik c) Ausschreibung und Vergabe der Dienstleistung durch die Anstalt

d) Ablauf des Vertrages mit der Fa. Tabaklädchen

e) Ausschreibung erfolgte unter Beteiligung von 16 Firmen

2. Justizvollzugsanstalt Goldlauter

a) Zum 31. März 2009

b) Vorher: REWE-Markt-Zink OHG, Suhl Nachher: Massak-Logistik c) Ausschreibung und Vergabe der Dienstleistung durch die Anstalt

d) Kurzfristige Geschäftsaufgabe der Fa. JVA Untermaßfeld

a) Wechsel zum 1. April 2008

b) Vorher: Einzelhandel Firma Reum Nachher: Firma Massak-Logistik c) Ausschreibung und Vergabe der Dienstleistung durch die Anstalt

d) Nichteinhaltung des Vertrages durch den beauftragten Dienstleister

e) Ausschreibung erfolgte mit Beteiligung von fünf Firmen

6. JSA Ichtershausen mit Zweiganstalt Weimar

a) Wechsel zum 1. August 2008

b) Vorher: Firma Helga Wulfert Nachher: Firma Massak-Logistik c) Ausschreibung und Vergabe der Dienstleistung durch die Anstalt

d) Geschäftsaufgabe des Dienstleisters aus Altersgründen

e) Ausschreibung erfolgte unter Beteiligung von drei Firmen Walsmann Ministerin.