Tourismus

Der Zeuge Illert führte aus, dass er den Schriftwechsel zwischen Geschäftsführung und Anstalts- und Gewährträgerversammlung nicht kenne. Er vermute diese Planungen im Zusammenhang mit dem Fichtner-I-Gutachten, welches ihm auch mit diesem Inhalt bekannt sei. Den Sachverhalt selbst, die Terminierung für 2009 und der Gesamtzusammenhang habe er gekannt; er sei im Verwaltungsrat vorgestellt und diskutiert worden.

2. Sanierung der Talsperre Weida

a. Variantenvergleich

Dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt sei im November 2005 durch die Thüringer Fernwasserversorgung eine Konzeption zur Sanierung der Talsperre Weida vorgelegt worden. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt habe dem vorerst nicht zugestimmt, sondern einen Variantenvergleich gefordert. Hierbei ist zwischen den naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Aussagen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) und den wirtschaftlichen Aussagen durch die Thüringer Fernwasserversorgung zu unterscheiden.

(1) Gutachten des Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Verlesen wurde das Schreiben des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 6. Dezember 2005 an den Präsidenten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Herrn Klaus-Rainer Hoffmann, Jena, gerichtet. In dem Schreiben führt der Unterzeichner aus, im Ergebnis einer Beratung am 1. Dezember 2005 zwischen dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und der Thüringer Fernwasserversorgung erteile er der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie den Auftrag zur Untersuchung des Talsperrensystems Talsperre Zeulenroda, Talsperre Weida, Talsperre Lössau, Talsperre Hohenleuben unter den Bedingungen eines möglichen Rückbaus der Talsperre Weida.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sollten insbesondere Belange des Hochwasserschutzes, der Niedrigwasseraufhöhung und der Gewässergüte auch unter Berücksichtigung einer länderübergreifenden Bewirtschaftung des Gewässers Weida ­ Weiße Elster betrachtet werden.

In welcher technischen Form ein Rückbau erfolgen sollte (Totalrückbau, Teilrückbau, Tieferlegung der Hochwasserentlastungsanlage) sei nicht Gegenstand des Auftrages. Auch Untersuchungen zur Rohwasser-/Trinkwasserbereitstellung aus dem System seien nicht erforderlich.

Aus gewässerökologischer Sicht sei eine Aussage zu naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Fragen hinsichtlich des infolge eines Rückbaus der Talsperre betroffenen angrenzenden FFH-Gebietes Nr. 149 Weidatal und anderer naturschutzfachlicher Schutzziele unbedingt zu treffen. Bei diesen Untersuchungen sei als Variante auch zur Risikominderung von einer Stauzielabsenkung um bis zu 5,0 Meter auszugehen.

Die Ergebnisse der Untersuchungen würden für die Entscheidung über die möglichen Ausführungsvarianten benötigt.

Abschließend bittet der Unterzeichner, eine kurzfristige Bearbeitung bis zum 31.03.2006 zu gewährleisten, damit im Jahr 2006 eine Entscheidung zur weiteren Verwendung der Talsperre getroffen werden könne.

Weiterhin wurde das Übergabeschreiben der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vom 15. Juni 2006 an das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt verlesen. In dem Schreiben teilt der Unterzeichner mit, gemäß Erlass vom 06. Dezember 2005 übergebe er das Gutachten mit dem Titel Talsperre Weida, Gutachten zu den naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Auswirkungen auf das Talsperrensystem Talsperre Weida, Talsperre Zeulenroda, Talsperre Lössau und Talsperre Hohenleuben infolge des Rückbaus der Talsperre Weida zur Kenntnis und weiteren Verwendung.

Letztendlich wurden auch Auszüge aus dem Gutachten vom 12. Juni 2006 selbst in der Sitzung verlesen. Laut dem einleitenden Text würden zwei Varianten betrachtet: Variante 1 untersuche die Auswirkungen des vollständigen Rückbaus der Talsperre Weida, wobei die touristische Nutzung als zweitrangig gegenüber dem Hochwasserschutz und der Niedrigwasserbewirtschaftung eingestuft werde. Bei Variante 2 ­ Verbundbewirtschaftung der Talsperren Weida und Zeulenroda bei einer Stauzielabsenkung der Talsperre Weida ­ werde der touristischen Nutzung der gleiche Stellenwert wie dem Hochwasserschutz und der Niedrigwasserbewirtschaftung eingeräumt. Das Gutachten untersucht jeweils die Auswirkungen auf den Hochwasserschutz, die Niedrigwasserbewirtschaftung und die Gewässergüte sowie die naturschutzfachlichen Auswirkungen.

Zu den Auswirkungen auf den Hochwasserschutz und die Niedrigwasserbewirtschaftung wird im Gutachten unter Punkt 6.3 ausgeführt, der Rückbau der Talsperre beeinflusse den Hochwasserschutz nicht. Durch den Rückbau seien Einschränkungen nur für eine zukünftige Niedrigwasserbewirtschaftung und den Tourismus zu erwarten. Eine künftige Niedrigwasserbewirtschaftung der Weißen Elster im Verbund mit anderen in deren Einzugsgebiet befindlichen Talsperren, ohne die Gewässergüte in der Talsperre Zeulenroda negativ zu beeinflussen bzw. die touristische Nutzung weiter zu beschränken, sei nur in begrenztem Maße möglich. Die Verbundbewirtschaftung der Talsperren Weida/Zeulenroda könne den Hochwasserschutz, die touristische Nutzung sowie eine zukünftige Niedrigwasserbewirtschaftung gleichermaßen gewährleisten.

Unter Punkt 7.5 Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Gewässergüte wird im Gutachten eingeschätzt, dass sich eine Verbundwasserbewirtschaftung wesentlich günstiger auf die trophischen Verhältnisse und die Badewasserqualität der Talsperre Zeulenroda auswirken werde als ein Rückbau der Talsperre Weida.

Schließlich wird unter Punkt 8.3 Zusammenfassung der naturschutzfachlichen Auswirkungen geschildert, aus gewässerökologischer und naturschutzfachlicher Sicht seien der völlige Rückbau eines technischen Stauwerks und die Wiederherstellung des natürlichen Flusslaufes in der Regel die Vorzugsvariante. Im vorliegenden Fall seien aber Schutzgüter (FFH-Lebensraumtypen, geschützte Biotope nach § 18 Thüringer Naturschutzgesetz und geschützte Arten) unter den Bedingungen der Trinkwassertalsperre Weida in das Schutzgebietssystem Natura 2000 integriert worden bzw. unterlägen dem Artenschutzrecht. Insbesondere bei einem Rückbau der Talsperre prognostiziere das Ergebnis der Stellungnahme für einige Arten eine wesentliche Verschlechterung der Lebensbedingungen. Ansonsten wirkten sich mehr oder minder beide Varianten im positiven sowie im negativen Sinne auf die Erhaltungsziele des FFH Weidatal aus.

(2) Grobstudie der Thüringer Fernwasserversorgung

Als Urkunde verlesen wurde das Schreiben des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 15. Dezember 2005 an die Thüringer Fernwasserversorgung.

In dem Dokument bittet der Unterzeichner unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der Beratung am 1. Dezember 2005 um fachliche Zuarbeit zur Entscheidungshilfe über den künftigen Betrieb des Talsperrensystems Weida-Zeulenroda-Lössau-Hohenleuben und die Sanierung der TS Weida. Dazu bitte er um einen Variantenvergleich zwischen den verschiedenen Sanierungsvarianten bei einem Weiterbetrieb der Talsperre Weida und einem Rückbau unter Einbeziehung der so genannten weichen Faktoren bis zum 30. Juni 2006. Die Betrachtungen sollten sowohl unter materiellen als auch unter kaufmännischen Gesichtspunkten erfolgen. Die Untersuchungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie seien zum gegebenen Zeitpunkt einzubeziehen; anliegend übersende er das diesbezügliche Anforderungsschreiben in Kopie.

Das Übergabeschreiben der Thüringer Fernwasserversorgung vom 30. Juni 2006, unterzeichnet von Herrn Peters, an das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wurde ebenfalls als Urkunde verlesen.