Die TFW sei rechtlich verpflichtet den FWZV Südthüringen weiterhin mit Rohwasser zu beliefern

Die TFW sei rechtlich verpflichtet, den FWZV Südthüringen weiterhin mit Rohwasser zu beliefern. Derzeit werde aus der Schmalwassertalsperre zwar kein Rohwasser für die Trinkwassergewinnung entnommen, sie besitze aber weiterhin den Status einer Trinkwassertalsperre und die für die Reinhaltung des Gewässers erforderlichen Schutzmechanismen würden weiterhin für den Fall aufrechterhalten, dass das Wasser wieder benötigt werde.

In Beantwortung einer Mündlichen Anfrage äußerte Minister Dr. Sklenar115 in der Plenarsitzung am 20.09.2007, zur touristischen Nutzung des Gebietes um die Talsperre Zeulenroda habe die Landesregierung ­ soweit eine Zuständigkeit überhaupt gegeben sei ­ Dritten gegenüber keine konkreten Zusagen gegeben. Es liege in der Verantwortung der TFW zu beurteilen, ob die Stauanlage auch künftig bei der regionalen Trinkwasserversorgung benötigt werde; nach Kenntnis der Landesregierung bereite das Unternehmen derzeit die Entscheidung über das versorgungstechnische Gesamtkonzept für die Fernwasserversorgung in Ostthüringen vor.

D. Mit Gutachten und Planungen betraute Personen Folgende Gutachten und Planungen wurden in den Parlamentaria erwähnt:

· 05.10.1994: Prognose Trinkwasserbilanz Thüringen,116 erarbeitet von der TLU Jena

· 20.04.1995: Gutachten über die Trinkwasserbilanz Thüringen von Prof. Dr. Wiegleb, Institut für Forschung und Weiterbildung in der Umwelttechnik, Dresden, unter Mitwirkung von Prof. Dr. Beims; Auftrag durch den Freistaat Thüringen, v.d.d.

Thüringer Landesanstalt für Umwelt; vorgestellt in öffentlichen Anhörungen in der

7. Umweltausschusssitzung (2. WP) am 28.04.1995 und in der 9. Umweltausschusssitzung (2. WP) am 06.06.

· 29.05.1995: Entscheidungshilfe zur Begründung der Wasserstrategie hinsichtlich des Talsperrensystems Leibis/Lichte,118 wasserwirtschaftliche, betriebs- und volkswirtschaftliche Variantenprüfung durch die Sachverständigen Dr. Hirner (Nürnberg), Dr. Hummel (Dresden), Prof. Dr. Naber (Stuttgart), Dipl.-Volkswirt Petschow (Berlin), Dr. Rebohle (Chemnitz); Auftrag durch das TMLNU vom 20.04.1995; vorgestellt in der 9. Umweltausschusssitzung (2. WP) am 06.06.

· Ausführungen zum Finanzierungsmodell der Thüringer Talsperrenverwaltung unter besonderer Berücksichtigung des Talsperrensystems Leibis/Lichte durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Auftrag durch das Land

· 2001: Gutachten der Kienbaum Management Consultants für die Landesregierung; vorgestellt in der 28. (3. WP) am 21.09.2001 in vertraulicher Sitzung

· 2001: Kaufmännische Analyse der Fusionslösung Thüringer Fernwasser der Kienbaum Management Consultants den am Fernwassersystem Beteiligten am 11.10.2001 vorgestellt und erläutert120

· 2001: Schlussbericht Integration der Fernwasserversorgung der Kienbaum Management Consultants den beteiligten Unternehmen und Ministerien sowie dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen am 15.11.2001 zugestellt und am 19.11. auf einer Arbeitsgruppensitzung eingehend erläutert121

· eine Analyse von Freshfields Bruckhaus Deringer gebe es nicht, sondern Rechtsanwalt Dr. Wolfers sei als Subunternehmer der Firma Kienbaum zur Klärung rechtlicher Fragen (Rechtsform eines fusionierten Unternehmens) hinzugezogen worden

· begleitende Unterstützung der Fusionsverhandlungen zwischen der TTV und dem FWZV N/O seit Dezember 2001 durch die Kienbaum diese habe die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Allrevision und Kanzlei Rechtsanwälte Römermann hinzugezogen

· 21.12.2001: Analyse der Argumentationen für eine Fusion der FWZVe N/O und Südthüringen sowie der TTV der Süddeutsche Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (München);124

Auftrag des FWZV Südthüringen vom 08.08.

· 04.04.2002: Thüringer Fernwasser Business Plan125 der Kienbaum Management Consultants (Düsseldorf)