Ausbildung

Die von den Fraktionen benannten Mitarbeiter wurden gemäß § 48 Abs. 1 des Thüringer Abgeordnetengesetzes überprüft und gemäß § 48 Abs. 2 des Thüringer Abgeordnetengesetzes durch ihre jeweilige Fraktion zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Teilnahme an den öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses wurde zu Ausbildungszwecken ferner Praktikanten der Fraktionen ermöglicht, sofern diese durch die jeweilige Fraktion zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

4. Landtagsverwaltung

Von Seiten der Landtagsverwaltung wurde der Untersuchungsausschuss aus der Abteilung Juristischer Dienst, Ausschussdienst, Referat A 5, von Herrn Ministerialrat Dr. Thomas Poschmann, Herrn Rechtsassessor Veit Rzesnitzek, Frau Richterin Christiane Ruffert, Frau Justizamtfrau Sandra Ruhle sowie Frau Carola Schäfer unterstützt. Die Sitzungsniederschriften wurden vom Sachgebiet Plenar- und Ausschussprotokollierung, Frau Ulrike Pölitz, erstellt.

Im Rahmen ihrer Ausbildung waren mehrere Praktikanten und Rechtsreferendare im Sekretariat des Untersuchungsausschusses tätig.

B. Verlauf und Verfahren

I. Sitzungen des Untersuchungsausschusses

1. Terminierung

Die Sitzungen des Untersuchungsausschusses fanden im Rahmen des regelmäßigen Arbeitsplans der Landtagsverwaltung grundsätzlich jeweils donnerstags, 14:00 Uhr, in der zweiten Sitzungswoche im Monat statt. Anträge konnten durch die Mitglieder der Fraktionen im Untersuchungsausschuss bis zu einer Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin eingereicht werden. Ebenfalls eine Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin wurde das Protokoll der letzten stattgefundenen Sitzung verteilt. Die Sitzungen dienten der Beratung und der Beweisaufnahme.