Auf weitere Nachfrage erläuterte der Zeuge dass innerhalb der TIB das VierAugenPrinzip gegolten habe

Auf die Frage nach der Anzahl der Mitarbeiter sagte der Zeuge, dass bei der TIB im Maximum neun Mitarbeiter, davon vier selbständig im vorgenannten Sinne, gearbeitet hätten. Zwei Mitarbeiter hätten zu unterschiedlichen Zeiten außerhalb der TIB gearbeitet.

Auf weitere Nachfrage erläuterte der Zeuge, dass innerhalb der TIB das Vier-Augen-Prinzip gegolten habe. Sei ein Mitarbeiter als Geschäftsführer in ein Unternehmen abgestellt worden, dann sei der Zeuge sein Dialogpartner in der TIB gewesen. Man habe grundlegende Fragen immer gemeinsam entschieden, aber das Tagesgeschäft habe der Mitarbeiter als Geschäftsführer selbst erledigen müssen.

Klarstellend führte der Zeuge aus, dass stets einem Unternehmer ein Betreuer auf der TIB zugeordnet war. Innerhalb der TIB habe man sich aber zusätzlich je nach Bedarf beraten.

Das Vier-Augen-Prinzip sei insoweit kein formalisierter Prozess gewesen. Entscheidend sei, dass es am Ende einen gebe, der eine Entscheidung treffe und dafür verantwortlich sei.

Auf die Frage nach der Aufteilung der Zuständigkeiten für die einzelnen Beteiligungsunternehmen sagte der Zeuge aus, dass sich dies auch nach der Neigung der Beteiligungsmanager gerichtet habe. Der jeweils zuständige Manager müsse zu dem Unternehmen oder dem Projekt eine bestimmte Neigung gezeigt und auch die erforderlichen Kenntnisse aufgewiesen haben. Daneben habe auch die Frage der jeweiligen Arbeitsbelastung eine Rolle gespielt. Auf keinen Fall habe man eine Großorganisation, feste Strukturen oder Hierarchien aufbauen wollen, weil dies zu Verzögerungen in den Entscheidungsprozessen geführt hätte. Für eine erfolgreiche Beteiligungsgesellschaft sei ein kleines Team notwendig, welches die volle Verantwortung bei dem jeweiligen Beteiligungsmanager konzentriere. Das berge natürlich das Risiko von Fehlentscheidungen in sich, damit aber müsse man leben.

Auf die Frage nach den Entscheidungskompetenzen oder Mitentscheidungsrechten der Beteiligungsmanager, bspw. bei weiteren Mittelausreichungen, erläuterte der Zeuge, dass es insoweit keine förmlichen Vorschlagsrechte oder ähnliches gegeben habe. Man habe ein Thema diskutiert und derjenige, der das Projekt betreut habe, sei als Sachnächster regelmäßig derjenige gewesen, der Vorschläge gemacht habe, auf dessen Grundlage dann ein gemeinsames Ergebnis erarbeitet worden sei.

Auf Nachfrage sagte der Zeuge Dr. Gerhard Hoffmann-Becking aus, dass er auch das eine oder andere Unternehmen unmittelbar selbst betreut habe. Er könne sich insoweit an die Unternehmen mit den Kennziffern Nr. 36 und 18 erinnern.

(3) Tätigkeitsfelder weiterer Mitarbeiter in der TIB

Auch die weiteren vom Untersuchungsausschuss gehörten Zeugen machten im Rahmen ihrer Aussagen Angaben zu ihrer eigenen Tätigkeit in der TIB:

[a] Zeugin Katja Butzmann

Die Zeugin Katja Butzmann sagte in der 11. Sitzung des Untersuchungsausschusses aus, dass sie selbst nie im Bereich des aktiven Beteiligungsmanagements, wie es im klassischen Sinne zu verstehen sei, also Prüfung von Unternehmen, Eingehen von Beteiligungen, Überwachen der Beteiligungen, tätig gewesen sei. Sie habe sich gleich von Beginn an um die operative Unterstützung der Beteiligungsunternehmen gekümmert und dabei auch nur um die 100-prozentige Beteiligung. Ihre Aufgabe sei es gewesen, bestimmte Projekte zu begleiten. Sie habe dann auch immer vor Ort in den Unternehmen gearbeitet und sei nur wenige Tage ihrer beruflichen Laufbahn überhaupt im Büro der TIB gewesen. Sie habe sich bspw. mit Themen wie der Evaluierung neuer Geschäftsfelder beschäftigt. Hier habe man zusammen mit den Unternehmen vor Ort an einem Businessplan gearbeitet. Dabei sei es darum gegangen, für ein neues Produkt Chancen und Risiken am Markt abzuwägen, Messen zu besuchen usw. Neben solchen operativen Fragestellungen habe sie sich auch mit Fragen des Controllings beschäftigt, etwa der Erstellung von Planungsrechnungen und Budgets. Im April 2001 sei sie dann in das Interimsmanagement bei dem Unternehmen mit der Kennziffer 5 entsandt worden und kümmere sich seitdem dort in der Geschäftsleitung um den Vertrieb und die kaufmännische Leitung.

Die Nachfrage, ob sie jemals über einen längeren Zeitraum mit der Kontrolle der Einhaltung von Meilensteinen auf der Grundlage der Monats- oder Quartalsberichte etc. befasst gewesen sei, verneinte die Zeugin.

(b) Zeuge Andreas Gumbel

Der Zeuge Andreas Gumbel sagte - ebenfalls in der 11. Sitzung des Untersuchungsausschusses - aus, dass er ausschließlich als Geschäftsführer der Zeuro Möbelwerke Zeulenroda, tätig gewesen sei.

Lediglich 1996 habe er für ein halbes Jahr als Beteiligungsmanager in der TIB in Erfurt gearbeitet. In dieser Zeit habe seine Tätigkeit darin bestanden, Beteiligungen daraufhin zu überprüfen, ob sie eingegangen werden sollen. Der Zeuge meinte sich zu erinnern, auch ein oder zwei Beschlussvorlagen für den Beirat geschrieben zu haben. Auf Nachfrage bestätigte der Zeuge während der Zeit seiner Tätigkeit bei der TIB in Erfurt auch mit der Kontrolle der Berichte der Unternehmen beschäftigt gewesen zu sein. Er sei insofern auch mit der Prüfung der Beteiligungsberichte der Zeuro Möbelwerke betraut gewesen, weil er die entsprechenden

Fachkenntnisse gehabt habe. Neben der Zeuro habe er aber auch weitere Engagements geprüft.

Auf Nachfrage erläuterte der Zeuge, dass er formal Angestellter der TIB und zwar als Beteiligungsmanager gewesen sei. Funktional bzw. operativ sei er ausschließlich mit der Geschäftsleitung des Zeuro Möbelwerks betraut gewesen.

(c) Zeuge Christian Pusch

Der Zeuge Christian Pusch bekundete in der 11. Sitzung des Untersuchungsausschusses, dass er Angestellter der TIB gewesen sei. Seine Hauptaufgabe sei die Geschäftsführung der CDA gewesen. Er sei insofern zu diesem Unternehmen als Geschäftsführer abgestellt gewesen. Daneben habe er keine weiteren Aufgaben in der TIB wahrzunehmen gehabt.

(4) Tätigkeitsfelder von Beiratsmitgliedern

[a] Zeuge Dr. Wolfram Eberbach

Der Zeuge Dr. Wolfram Eberbach bekundete in der 23. Sitzung des Untersuchungsausschusses, dass er seiner Erinnerung nach seit April 2000 im Thüringer Finanzministerium als Leiter der Abteilung 4 u.a. für die Beteiligung zuständig war und Frau Diezel im Falle ihrer Verhinderung im Beirat der TIB vertreten habe. Er sei einige wenige Male als stellvertretendes Mitglied im Beirat tätig gewesen.

(b) Zeuge Roland Richwien Ebenfalls in der 23. Sitzung sagte der Zeuge Roland Richwien im Rahmen seiner Aussage, dass er Mitglied im Beirat der TIB gewesen sei, um sich für die Vorbereitung seiner Entscheidungen mit den Fachabteilungen im Hause beraten habe.

(c) Zeuge Matthias Wierlacher

Der Zeuge Matthias Wierlacher bekundete in der 23. Sitzung des Untersuchungsausschusses, dass nach der Verabschiedung von Herrn Dr. Hoffmann-Becking als langjährigem Geschäftsführer der TIB zum 31. Mai 2003 dieses Amt kommissarisch für eine Übergangszeit bis zum Herbst ausgeübt habe, weil der neue Geschäftsführer erst zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestanden habe. Als Vorstandsmitglied der TAB sei er zwar Mitglied im Beirat der TIB gewesen, jedoch habe er das Amt bei der Thüringer Aufbaubank erst im Jahre 2002 übernommen und sei deshalb in dieser Funktion auch erst ab 2002 als Beiratsmitglied bei der TIB tätig geworden.