Fremdkapital

Thüringen ergeben, wie etwa die Automobilzulieferindustrie oder die Porzellan- und Möbelindustrie.

Zu den Formen der Kontaktaufnahme mit Unternehmen sagte der Zeuge aus, dass es in der ersten Phase, um das Jahr 1994, eine Fülle von Projekten betreffend Unternehmen in existenzgefährdeter Situation gegeben habe, die mit politischer Unterstützung der TIB vorgeschlagen worden seien. Hier habe man aber von politischer Seite auch dann noch strikt die Neutralität bewahrt, wenn die TIB sich nicht engagiert habe (vgl. dazu auch I. 2. a (2)).

Auf die Nachfrage, ob es ebenfalls Anfragen aus Wahlkreisen gegeben habe, antwortete der Zeuge, dass natürlich auch Abgeordnete aktiv geworden seien und die TIB auf die Möglichkeit eines Einstiegs bei bestimmten Unternehmen angesprochen hätten.

Auf die Frage, durch welche anderen Personen oder Institutionen die TIB auf Unternehmen aufmerksam gemacht worden sei, sagte der Zeuge, dass meistens Banken auf die TIB zugegangen seien. Viele Anregungen seien von der TAB gekommen. Oftmals seien es aber auch Geschäftsbanken gewesen, für die eine Erhöhung ihres Engagements als Fremdkapitalgeber nur in Betracht kam, wenn das Eigenkapital aufgestockt würde.

Manchmal hätten sich aber auch die Unternehmer selbst gemeldet, insbesondere bei Gründungsvorhaben. Die Kammern seien hingegen nicht so aktiv gewesen, wie ursprünglich gedacht, sie hätten die Initiative lieber den einzelnen Unternehmen überlassen.

Zum Verfahren der Beteiligungsaufnahme sagte der Zeuge aus, dass die Vorbereitung der Entscheidungen in der Geschäftsführung stattgefunden hätte. Übereinstimmend mit den Zeugen Baumeister und Frowein gab der Zeuge Dr.Hoffmann-Becking an, es sei eine Vorlage erarbeitet und ein Gutachten von einem externen Gutachter erstellt worden. Dem Beirat sei sodann nicht nur die Vorlage, sondern auch der Unternehmer oder die Geschäftsführung des Unternehmens präsentiert worden.

Auf die Frage zum Verfahren der Erstellung von Businessplänen erläuterte der Zeuge, ein solcher Plan entstehe typischerweise so, dass zunächst das Unternehmen eine Vorausschau der nächsten Geschäftsjahre in Form eines normalen Geschäftsplans, also einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz vorlege. Der jeweils zuständige Beteiligungsmanager der TIB habe diesen Plan sodann ausführlich mit dem Verantwortlichen im Unternehmen erörtert. Der letztlich verabschiedete Businessplan sei demnach eine gemeinsam zwischen dem Unternehmer und der Beteiligungsgesellschaft erarbeitete und von beiden als machbar angesehene Geschäftsbasis gewesen. Diese sei stets sehr genau abgestützt worden auf Untersuchungen zu Produkten, zu Technologie und Markt.

Auf die Frage nach der Erstellung externer Gutachten im Vorfeld der Beteiligungsaufnahme, insbesondere bei Unternehmen in Schwierigkeiten, sagte der Zeuge, dass es bei solchen Unternehmen keine Gutachten gegeben habe, bei denen relativ klar gewesen sei, dass diese am Markt keine Chancen haben würden und eine Beteiligung demzufolge nicht in Betracht gekommen sei.

Auf weitere Nachfrage sagte der Zeuge aus, dass es davon abgesehen aber weitere Fälle ­ wie Zeuro ­ ohne Gutachten gegeben haben könne. Genaueres könne er jedoch aus seiner Erinnerung heraus nicht sagen.

Im Gegensatz zum Zeugen Baumeister (vgl. oben S. 119) bejahte der Zeuge schließlich die Frage, ob es eine kontinuierliche oder längerfristige Zusammenarbeit mit bestimmten Gutachtern gegeben habe.

Auf die Frage nach eventuellen Vor- oder Zuarbeiten der TIB für die Erstellung der Gutachten erläutere der Zeuge, dass der das Projekt verantwortende Beteiligungsmanager den Gutachter zwar begleitet habe, letzterer aber die entscheidende Arbeit in dem Unternehmen geleistet habe. Die Datenaufnahme und -bewertung im Unternehmen sei allein Verantwortung des Gutachters gewesen. Dabei müsse allerdings berücksichtigt werden, dass sich auch aus externen Gutachten keine Gewissheit in allen Punkten ableiten lasse.

Die TIB habe teilweise in den Vorlagen (an den Beirat ­ Anm. LTV) durchaus anders votiert und ihre Sicht der Dinge neben die des Gutachtens gestellt.

In der 23. Sitzung des Untersuchungsausschusses bekundete der Zeuge Dr. Wolfram Eberbach zur Auswahl der Beteiligungen, dass die Unterlagen, die er als stellvertretendes Beiratsmitglied für die Entscheidungsfindung bzw. zu Beschlussvorlagen von der TIB erhalten habe, in der Regel qualitativ gut vorbereitet gewesen seien. Man habe hier berücksichtigen müssen, in welcher Markt- und Konkurrenzsituation das betreffende Unternehmen agiere, mit welchen Personen man es dort konkret zu tun habe - mitunter seien Geschäftsführer oder Mitarbeiter auch im Beirat angehört worden -, und in welcher Situation das Produkt auf den Markt komme. Diskussionen darüber, was das Produkt leisten könne und wie die Entwicklungschancen zu beurteilen seien, wären üblich gewesen. In der Regel habe man dann mit einer Meilensteintechnik gearbeitet, d.h. nicht alles denkbare Finanzvolumen sofort zur Verfügung gestellt, sondern zunächst die weitere Entwicklung eine Zeit lang beobachtet, um ggf. einen Schaden gering zu halten.

So habe etwa die Tatsache, dass z. B. ein bestimmter Umsatz eines Unternehmens noch nicht erzielt war, dadurch kompensiert werden können, dass andererseits die Auftragslage eher besser gewesen sei als erhofft. Man müsse berücksichtigen, in welcher Gesamtsituation diese Entscheidungsprozesse stattgefunden hätten. Nach Meinung der Beiratsmitglieder sei etwa für das Unternehmen data.Mobile durchaus ein großes Potential vorhanden gewesen, so dass die Tatsache, dass es statt des avisierten Abschlusses bestimmter Lieferverträge lediglich Gespräche mit zwei Unternehmen gegeben habe, nicht dazu geführt habe, eine weitere Beteiligung zu versagen. Die Beiratsmitglieder hätten aber durchaus zum Ausdruck gebracht, dass die Erwartungen weiterhin verfolgt würden, auch wenn man von der bisherigen Planung ein Stück weit abgewichen sei, was im Übrigen alle Beiratsmitglieder durch ihre Unterschrift akzeptiert hätten. Eine vorsichtige Herangehensweise an den Entscheidungsprozess, wie etwa durch Nachfragen zu den Vorlagen von der TIB, bedeute nicht, dass er - der Zeuge - die Situation im Unternehmen data.Mobile bereits als kompliziert eingeschätzt habe. Der gesamte Markt sei vielmehr nicht leicht zu überschauen gewesen. Auch hier seien die Informationen durch den Geschäftsführer der TIB, Herrn Hoffmann-Becking, und den Beteiligungsmanager, Herrn Heinemann, ausgesprochen professionell und engagiert gewesen. Der Zeuge sagte aus, dass diese Stellungnahmen für seine Entscheidungsfindung durchaus eine große Bedeutung gehabt hätten.

(3) Veränderungen bei laufenden Beteiligungen

Den Aussagen der Zeugen Rolf Frowein und Dr. Gerhard Hoffmann-Becking zufolge hat es üblicherweise keine Veränderungen laufender Beteiligungen - etwa Erhöhungen oder Verringerungen der Beteiligungshöhe oder eine Veränderung der Art der Beteiligung gegeben (zur Frage der Aufsicht über laufende Beteiligungen, insb. der Meilensteintechnik, siehe I 2d).

Der Zeuge Rolf Frowein bekundete in der 12. Sitzung des Untersuchungsausschusses auf Nachfrage, dass es bei den Beteiligungen, die er betreut habe (vgl. die Tabelle oben

I. 2. b (1)), keine Ausreichung weiterer Mittel gegeben habe. Es sei nur ein erstes Engagement, also der Einstieg in das Unternehmen mit einem bestimmten Betrag erfolgt, nicht jedoch ein späteres Aufstocken der Beteiligungen. Auch sonstige Finanzzuführungen der TIB an Beteiligungsunternehmen, wie etwa Darlehen, habe es im Nachgang der Beteiligungsaufnahme nicht gegeben.

Auf weitere Nachfrage erläuterte der Zeuge, dass sich diese Aussage auf alle Fälle beziehe, in denen die Beteiligungsaufnahme, die Beschlussvorlage und die Umsetzung der Beteiligung in seine aktive Zeit bei der TIB (Februar 1995 bis August 1998) gefallen seien.

Es könne Ausnahmen gegeben haben, bspw. in dem Unternehmen mit der Kennziffer Nr. 9, in dem es zu einer Aufstockung gekommen sei. Diese Beteiligung habe aber schon bestanden, als der Zeuge bei der TIB eingestiegen sei.

Auch der Zeuge Dr. Gerhard Hoffmann-Becking sagte in der 15. Sitzung des Untersuchungsausschusses zu einer etwaigen Stufenfolge bei der Mittelausreichung, dass dies nicht der Regelfall gewesen sei. Typisch sei eine Beteiligung am gezeichneten Kapital mit einem bestimmten Prozentsatz gewesen.