Aktiengesellschaft

(4) Berichterstattung der Beteiligungsunternehmen

Im Rahmen ihrer Aussagen zu dem Beweisthema Aufgabenbereich und Tätigkeit der Beteiligungsmanager der TIB sowie Verknüpfung der Mittelausreichung mit dem Erreichen von Meilensteinen machten die Zeugen Hans-Georg Heinemann, Ralf Baumeister, Rolf Frowein und Dr. Gerhard Hoffmann-Becking weitere Angaben zum Kontrollsystem der TIB.

Nach dem Verfahren zur Kontrolle der Beteiligungsunternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle der Einhaltung von Meilensteinen befragt, bekundete der Zeuge Heinemann in der 11. Sitzung des Untersuchungsausschusses, dass die TIB von den Unternehmen monatliche Reports bekommen habe. Diese seien nicht immer pünktlich und oftmals nur auf Nachfrage, letztlich aber doch eingereicht worden. Bestandteil dieser Berichte sei mindestens eine Gewinn- und Verlustrechnung gewesen, aus der man habe erkennen können, wo das Unternehmen stehe. Man habe nicht einfach das Geld ausgereicht und dann die Beteiligungen sich selbst überlassen, sondern sei immer nah genug an den Unternehmen gewesen, um sehen zu können, ob es in die richtige Richtung laufe und um nötigenfalls auch mithelfen zu können. Dabei habe man sich aber bemüht, nicht faktisch in die Geschäftsführung einzugreifen.

Auf Nachfrage bestätigte der Zeuge, dass er in seiner Funktion als Beteiligungsmanager am nächsten an den einzelnen Unternehmen gewesen sei und Einblick in die Berichte gehabt habe. Bei Auffälligkeiten sei grundsätzlich der Geschäftsführer der Ansprechpartner gewesen. Man sei in der TIB eine sehr kleine Mannschaft gewesen, die sich operativ um die Themen gekümmert habe. Eine zentrale Figur in diesem ganzen Kontext sei natürlich der Geschäftsführer gewesen.

Als Beispiel zum Verfahren der Kontrolle der Beteiligungsunternehmen verwies der Zeuge auf ein Unternehmen, bei dem er anhand der eingereichten monatlichen Reportings festgestellt habe, dass dieses Unternehmen falsche Angaben gemacht habe. Daraufhin habe die TIB ihre Beteiligung abgebrochen.

Auch der Zeuge Ralf Baumeister berichtete in der 12. Sitzung des Untersuchungsausschusses, es sei schon in den Beteiligungsverträgen mit dem Unternehmen festgelegt worden, dass eine regelmäßige Berichterstattung der Unternehmen zu erfolgen habe.

Die Frage, ob es für die Beteiligungsunternehmen ein standardisiertes Berichtswesen gegeben habe, verneinte der Zeuge.

Man habe zwar intern immer wieder diskutiert, ob es für alle Unternehmen gleichermaßen ein auf die TIB ausgerichtetes Berichtswesen geben sollte. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Unternehmen und der jeweils zu setzenden Schwerpunkte, habe man sich aber dagegen entschieden. Man hätte damit den Unternehmen nur eine zusätzliche Administration auferlegt, mit der keine zusätzlichen Erkenntnisse verbunden gewesen seien und die auch das Unternehmen nicht weitergebracht hätte. Man habe das Berichtswesen in erster Linie nicht im Sinne von Kontrolle gestaltet, sondern auf die Frage ausgerichtet, was in Zukunft getan werden müsse. Das sei für jedes Unternehmen etwas anders. Jedes Unternehmen habe andere Probleme. Bei ihrem Berichtswesen sei die TIB sehr viel stärker auf das eingegangen, was die Geschäftsführung des Beteiligungsunternehmens als sinnvoll und notwendig erachtet habe. Darüber hinaus habe die TIB dann ggf. an der einen oder anderen Stelle gesagt, was man noch zusätzlich benötige.

Die Nachfrage, ob sich die TIB an das Berichtswesen der Banken angelehnt habe, verneinte der Zeuge. Eine Bank interessiere sich vielleicht stärker dafür, wann die Liquidität fehle oder nicht mehr ausreichend Bankdarlehen zur Verfügung stünden. In der TIB habe man eher versucht, Abweichungen vom Businessplan zu erkennen. Dieser sei das Rezept, wie man als Unternehmen am Markt erfolgreich sein möchte. Hier sei es wichtig gewesen, möglichst frühzeitig zu sehen, wo etwas aus dem Ruder laufe, etwa wenn man das Produkt zu dem Stichtag noch nicht entwickelt habe, zu dem man es entwickelt haben wollte.

Ebenfalls in der 12. Sitzung des Untersuchungsausschusses erläuterte der Zeuge Rolf Frowein auf die Frage nach dem Berichtswesen der TIB, dass es in der TIB kein standardisiertes Berichtswesen gegeben habe. Zwar habe man sich diesbezüglich intern beraten und zu diesen Diskussionen auch Beteiligungsmanager beigezogen, die direkt in den Unternehmen tätig gewesen seien. Der Zeuge habe jedoch die Position vertreten, dass es äußerst schwierig sei, bei der Spannungsbreite von Wirtschaftszweigen, an denen sich die TIB beteiligt habe, ein prägnantes Berichtswesen aufbauen zu können, das allen Branchenspezifiken gerecht werde. Im Vorfeld der Beteiligungsaufnahme habe man aber selbstverständlich das interne betriebswirtschaftliche Berichtswesen der Unternehmen so ertüchtigt, dass an einem monatlich abgeforderten und gelieferten Bericht erkennbar gewesen sei, was in den Unternehmen passierte. Diese Berichte seien in erster Linie Herrn Dr. Hoffmann-Becking und ihm - dem Zeugen - zugegangen.

Der Zeuge Dr. Gerhard Hoffmann-Becking führte - wie zuvor bereits der Zeuge Heinemann, siehe oben - in der 15. Sitzung des Untersuchungsausschusses aus, dass es ein monatliches Reporting gegeben habe, aus dem man sehr genau den jeweiligen Status des Unternehmens habe ablesen können. Übereinstimmend mit den Zeugen Baumeister und Frowein gab er aber auch an, die ursprüngliche Idee eines standardisierten Berichtswesens bzw. Kontrollsystems, über das alle Unternehmen in gleicher Weise abgebildet werden können, sei nicht umsetzbar gewesen. Die Verhältnisse in einem lebendigen Unternehmen seien dafür viel zu differenziert. Ein wirkliches Reporting müsse Antworten geben, was einen ständigen Dialog voraussetze. Das sei in der TIB getan worden. Dabei machte der Zeuge darauf aufmerksam, dass es in den Fällen, in denen die TIB Minderheitsgesellschafter war, einige Unternehmer gegeben habe, die dieses Thema exakt nach gesellschaftsrechtlichen Regeln abgehandelt wissen wollten. Es habe ein Beirat eingerichtet werden sollen, und die Information habe über diesen Beirat in den Beiratssitzungen erfolgen sollen. Ansonsten habe man monatlich einen Bericht erhalten. Darüber hinaus habe es außer den Beiratssitzungen aber keine regelmäßigen Zusammenkünfte oder Ähnliches gegeben. Bei Aktiengesellschaften sei dieses Thema nochmals schwieriger. Hier komme man nur in relativ langen Intervallen zu einer Sitzung und eine Sondersitzung könne man auch nicht ständig beantragen. Derartigen Einschränkungen unterlägen jedoch alle Beteiligungsgesellschaften.

Daraus sei ­ nicht nur hier, sondern allgemein ­ die Erkenntnis gewachsen, dass man eine sinnvolle Ertüchtigung der Unternehmen nur dann erreichen könne, wenn man die Mehrheit habe, um sich durchsetzen zu können, insbesondere bei grundlegenden Veränderungen.

(5) Umsetzung der Kontrollergebnisse

Zur Frage der Umsetzung der Kontrollergebnisse leitete die Landesregierung Ausführungen der weiter (Vorlage UA 4/2 - 73), wonach die Geschäftsführung und der Beirat der TIB unterschiedliche Maßnahmen ergriffen hätten, wenn sich anhand der Auswertung der Monatsberichte ein ungünstiger Geschäftsverlauf bei Beteiligungsunternehmen der TIB abgezeichnet habe: So seien bei einzelnen Unternehmen sowohl die Geschäftsführung als auch der Aufsichtsrat durch Mitarbeiter der TIB verstärkt und ein striktes Projekt-Controlling eingeführt worden. In anderen Fällen habe die TIB über eine Neuausrichtung des Geschäftsgegenstandes Einfluss genommen oder die Veräußerung von nicht betriebsnotwendigem Betriebsvermögen zur Gewinnung neuer Liquidität durchgesetzt.

Schließlich habe die TIB sich mehrmals mit anderen Gläubigern beraten, um eine (Teil)Entschuldung von Unternehmen in der Krise zu erreichen oder auch versucht, durch die Aufnahme privater Gesellschafter eine Wende herbeizuführen. Das Entscheidungsgremium für das Eingehen von Beteiligungen sei der Beirat gewesen. Den Auskünften beigefügt war eine Liste der Mitarbeiter der TIB (vgl. oben I. 2. b zum Aufbau des Beteiligungsmanagemens in der TIB).

Der Zeuge Hans-Georg Heinemann bekundete im Rahmen seiner Aussage in der 11. Sitzung des Untersuchungsausschusses mit Blick auf die Nichterfüllung von Meilensteinen, dass es auch Fälle gegeben habe, in denen das Unternehmen zwar nah an einen Meilenstein herangekommen sei, ihn aber nicht erreicht habe.