Wirtschaftsförderung

Das sei eine ganze Menge und es seien auch viele Industriearbeitsplätze entstanden.

Der Zeuge Dr. Gerhard Hoffmann-Becking erläuterte in der 15. Sitzung des Untersuchungsausschusses auf die Frage nach der Vorgehensweise bei der Beendigung von Beteiligungen, dass die TIB im Idealfall Mitgesellschafterin nur auf Zeit gewesen sei. Dies habe man vertraglich in der Weise verankert, dass dem Unternehmer eine Option für die Übernahme der Anteile der TIB eingeräumt worden sei. Dabei sei auch der Berechnungsmodus für den dafür zu zahlenden Kaufpreis festgelegt worden. In anderen Fällen sei ein Interessent von außen an die TIB herangetreten und habe die Anteile gekauft.

Man habe auch aktiv versucht, einen Investor aus der jeweiligen Branche zu finden, was für ein Unternehmen in Thüringen nicht immer einfach gewesen sei. In jedem Fall habe man darauf geachtet, dass ein realistischer Kaufpreis gezahlt worden sei.

Des Weiteren habe man sich in manchen Fällen, wie bspw. bei dem Unternehmen mit der Kennziffer 32, auch gegen eine ­ von außerhalb der TIB angestrebte ­ Beendigung des Engagements zur Unzeit oder gegen einen Verkauf an ungeeignete Investoren zu Wehr setzen müssen.

Für einen möglichen Verkauf habe es keinen vorherbestimmten, klar ablesbaren Zeitpunkt gegeben; es habe sich vielmehr um eine Frage der Gelegenheit gehandelt. Ein wichtiger Aspekt sei auch gewesen, ob das Unternehmen ein Thüringer Unternehmen bleibe oder ob es eine Werkbank des Westen werden sollte. Letzteres habe man stets zu vermeiden gesucht.

Auf die Frage nach der Vorbereitung der Entscheidung zur Beendigung einer Beteiligung sagte der Zeuge aus, dass es auch insoweit eine Vorlage (an den Beirat ­ Anm. LTV) gegeben habe. Allerdings sei die Vorgehensweise hier einfacher gewesen als beim Eingehen einer Beteiligung. Die Konditionen seien verhandelt und unterschriftsreif gewesen, man habe lediglich noch um Zustimmung bitten müssen.

f. Festgestellte Ergebnisse des Beteiligungsgeschäftes im Hinblick auf die Vermögensentwicklung sowie die wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Zielstellungen

In seiner Auskunft vom 29. November 2005 (Vorlage UA 4/2 - 7) verwies die Landesregierung hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Portfolioentwicklung auf die Aktenvorlage zu den Punkten 4 und 5 der Anlage 1 in Vorlage UA 4/2 ­ 4 (Ordner 1, S. 4/1 bis 5/26).

Nach den Ausführungen in Vorlage UA 4/2 - 9, welche sich die Landesregierung zu eigen gemacht hat, seien mit allen eingegangenen Beteiligungen der TIB Unternehmen mit insgesamt 5.000 Beschäftigten unterstützt worden.

Zu den Ergebnissen des Beteiligungsgeschäftes der TIB sagte der Zeuge Dr. Gerhard Hoffmann-Becking in der 15. Sitzung des Untersuchungsausschusses, dass in der Zusammenschau dessen, was mit den Geldern der TIB in der industriellen Infrastruktur Thüringens habe geleistet werden können, sehr Beachtliches geschehen sei. Einige Unternehmen (bspw. die Unternehmen mit den Kennziffern 9, 18, 22, 32 und 39) würde es in Thüringen heute nicht geben, wenn die TIB damals in einer sehr schwierigen Lage nicht eingestiegen wäre.

Weiter führte der Zeuge aus, dass die Industriestruktur in Thüringen zu sehr großen Teilen von Unternehmen außerhalb Thüringens abhängig sei. Es gebe viel zu wenig mittelständische Unternehmen in den traditionellen Industriebereichen Thüringens. Dieses Defizit auszugleichen, sei der TIB nicht gelungen. An dieser Stelle hätte man mit dem Kapital, was der TIB anvertraut gewesen sei, mehr Beteiligung eingehen können.

Laut der von der Landesregierung übermittelten Prüfmitteilung des Thüringer Rechnungshofes hinsichtlich der Prüfung der TIB (Vorlage UA 4/2 - 159) erachtete der Thüringer Rechnungshof die Geschäftstätigkeit der TIB im Prüfungszeitraum als wesentlich eingeschränkt und zunehmend lediglich auf das Verwalten der noch bestehenden Engagements reduziert (Anmerkung der Landtagsverwaltung: Der Prüfungszeitraum des Thüringer Rechnungshofs betreffend die Prüfung der TIB bezieht sich auf die Jahre 2000 bis 2004, deckt sich also lediglich teilweise mit dem Untersuchungszeitraum des UA 4/2). Für den Zeitraum seiner Prüfung habe der Thüringer Rechnungshof das Ergebnis der TIB im Hinblick auf ein nachhaltiges Instrument zur Wirtschaftsförderung in Thüringen nicht für befriedigend gehalten, mangelnde Kontrolle der Geschäftsführung durch die Gesellschafter kritisiert und empfohlen, die Geschäftstätigkeit der TIB zu beenden und diese aufzulösen.

Die bm-t habe demgegenüber darauf hingewiesen, dass die Aufgabe der TIB insbesondere in den ersten Jahren ihrer Existenz darin bestanden habe, den Transformationsprozess in Thüringen nach der Wiedervereinigung als stabilisierender Faktor zu begleiten; das zeige bereits der Unternehmensgegenstand der TIB. Vor diesem Hintergrund aber sei ihre Bilanz beachtlich, denn sie habe mit ihren Investitionen wesentlich dazu beigetragen, eine Vielzahl von Industriearbeitsplätzen zu erhalten und Unternehmensstruktuen zu stabilisieren.

Der Thüringer Rechnungshof habe dem gegenüber an seiner Auffassung festgehalten und u.a. auch darauf hingewiesen, dass Ende 2004 die von der EU-Kommission gegenüber der Staatssekretärin im TFM Diezel, Ausschuss-Prot. 3/38, S. 27; TMWTA, LT-Prot. 4/4, S. 305.

TIB für zehn Jahre genehmigte Notifizierung ausgelaufen sei, so dass Beteiligungen der TIB, die nicht eindeutig beihilfefreie Engagements seien, etwa an Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung, nicht mehr möglich seien, was den im Gesellschaftsvertrag der TIB festgelegten Geschäftszweck um eines seiner zwei Geschäftsfelder reduziere. Der Rechnungshof habe in seiner Prüfmitteilung jedoch zur Kenntnis genommen, dass der Freistaat Thüringen und die erwägen, die Struktur der bestehenden Beteiligungsgesellschaften zu überdenken.

II. Einzelne Beteiligungsverfahren

Der Untersuchungsausschuss hat zu einzelnen konkreten Beteiligungen Auskünfte der Landesregierung eingeholt und Beweis erhoben durch Urkundenverlesung und Zeugenvernehmungen.

Dabei ergab sich ergänzend folgendes detaillierteres Bild:

1. Unternehmen mit der Kennziffer 5 / LCA Logistik Center Albrechts Suhl

Der Zeuge Christian Pusch, der ab Oktober 1994 Geschäftsführer dieses Unternehmens war, gab im Rahmen seiner Aussage in der 11. Sitzung des Untersuchungsausschusses an, er könne nicht sagen, wie diese Beteiligung zustande gekommen sei. Man habe sich vor seiner Zeit an dem Unternehmen beteiligt.

Nach der Vereinbarung von Meilensteinen befragt, sagte der Zeuge aus, dass es jedenfalls bei dem Unternehmen mit der Kennziffer 5 keine Meilensteine gegeben habe.

Der Zeuge Dr. Gerhard Hoffmann-Becking bekundete in der 15. Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Fall Pilz, es sei von Anbeginn an klar gewesen, dass hier ein rechtswidriger Zustand bestanden habe, weil Herr Pilz das ihm anvertraute staatliche Geld zweckwidrig verwendet habe. Man sei sich aber mit Herrn Petersen, dem damals verantwortlichen Direktor in Brüssel, einig gewesen, dass die Nachfolgegesellschaft (das heutige Unternehmen mit der Kennziffer 5 - Anm. LTV) in ihrer Existenz davon nicht betroffen sein sollte.