Die Entscheidung zur Vergabe des Kreditauftrages habe der seinerzeitige Finanzminister Trautvetter getroffen

Die Landesregierung antwortete mit Schreiben vom 29. Oktober 2008 (Vorlage UA 4/2 -145), dass die genannten TAB-Darlehen auf einem Kreditauftrag des Freistaats Thüringen vom 20.Dezember 1995 über einen Betrag von 14.571.818,61 Euro (28.500.000,- DM) beruhten.

Die Entscheidung zur Vergabe des Kreditauftrages habe der seinerzeitige Finanzminister Trautvetter getroffen. Darüber hinaus habe der Freistaat Thüringen für die genannten TABDarlehen keine Bürgschafts- oder Patronatserklärungen oder sonstige Erklärungen mit einer Verpflichtungswirkung zu Lasten des öffentlichen Haushaltes abgegeben.

Das zuständige Ministerium listete des Weiteren die Vermögensgegenstände auf, mit denen die Darlehen besichert wurden. Im Einzelnen habe es sich gehandelt um:

- Raumsicherungsübereignung, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Weißware und Fertigprodukte

- Abtretung Verwertungserlöse Firmenname und Bodenmarke

- Globalzession Forderungen A - P, R - Z

- Sicherungsübereignung (auch der neu angeschafften) Maschinen und Einrichtungen mit Einzelanschaffungswert über 800,- DM (einschließlich Dekorbrandofen)

- Sicherungsübereignung Urformen

- Abtretung noch zu bewilligender Zuschüsse aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Während des Insolvenzverfahrens habe der Verwalter aus dem o.g. Sicherungsgut Erlöse in Höhe von ca. 2.097.081,26 Euro erzielen können.

- Erstrangige Gesamtgrundschuld in Höhe von 20 Millionen DM, GB Ilmenau Blatt 30948, Flur 10 Nr. 1459/1 und Flur 12 Nr. 7/7, Blatt 10090, Flur 5 Nr. 420/1

- Abtretung der Forderungen aus dem Mietvertrag mit der Technischen Universität Ilmenau

Zur belasteten Betriebsimmobilie liege ein Wertgutachten der Landesbank zum Stichtag 05. Oktober 1995 vor, in dem der Wert der Betriebsimmobilie für den Fall einer Produktionseinstellung ermittelt werde. Dabei habe sich ein Sachwert von 21,9 Millionen DM bzw. ein Ertragswert von 16,53 Millionen DM ergeben. Unter Berücksichtigung von Reparatur- und Restbaukosten in Höhe von 7,5 Millionen DM sei ein Verkehrswert von 9,0 Millionen DM ermittelt worden. Bei Darlehensvergabe sei aber zunächst vom Ertragswert auszugehen gewesen, da die genannten Kosten nur im Falle der Einstellung des Porzellanproduktionsbetriebes hätten anfallen können, dessen Fortsetzung aber gerade mit den beauftragten Darlehen habe sichergestellt werden sollen. Die Immobilie habe bislang bis auf kleinere Teilflächen nicht veräußert werden können.

Zur Valutierung der Darlehen zum Zeitpunkt der Kündigung am 17. August 2001 gab die Landesregierung folgende Zahlen (ohne rückständige Zinsen) an:

Die Landesregierung führte in ihrer Antwort weiterhin aus, die TAB habe nicht auf ihre Position in der Gläubigertabelle verzichtet. Vielmehr habe sie mit Schreiben vom 16. November 2001 sämtliche ihr aus Darlehensverträgen zustehenden Forderungen gegen den Insolvenzverwalter für die Graf von Henneberg Porzellan angemeldet. Die Forderungen seien jedoch vom Insolvenzverwalter auf Grund ihres möglicherweise eigenkapitalersetzenden Charakters bestritten worden. Die TAB habe mit dem Verwalter daraufhin einen Vergleich geschlossen, um das Risiko des möglichen Totalverlustes der Sicherheiten zu vermeiden. Dem Verwalter sei danach neben den Kosten des Insolvenzverfahrens einschl. der Masseverbindlichkeiten sowie Sozialplanforderungen ein Betrag von 1,4 Millionen Euro zur Auskehr an sonstige Gläubiger verblieben. Im Gegenzug habe sich der Verwalter zur Auskehr aller verbleibenden Erlöse an die TAB verpflichtet.

Die TAB habe den Freistaat Thüringen aus dem eingangs im Antwortschreiben genannten Kreditauftrag in Anspruch genommen, und der Freistaat habe hierauf Zahlungen in Höhe von insgesamt 11.250.644,88 Euro geleistet. Diesen Zahlungen stünden Einnahmen des Freistaates Thüringen aus der Verwertung von Sicherheiten in Höhe von insgesamt 658.571,85 Euro gegenüber. Darüber hinaus habe der Freistaat Thüringen für den Kreditauftrag Entgelte in Höhe von insgesamt 229.769,10 Euro vereinnahmt. Die Abschlussrechnung für den Kreditauftrag stehe noch aus. Der Obligostand sei gemäß Meldung der TAB zum 30.09.2008 mit 166.894,11 Euro zu beziffern.

b. Übernahme des Unternehmens durch den Zeugen Frowein

Der Zeuge Rolf Frowein machte im Rahmen seiner Aussage zu dem Aufgabenbereich und der Tätigkeit der Beteiligungsmanager der TIB in der 12. Sitzung des Untersuchungsausschusses auch Angaben zu dem Unternehmen Graf von Henneberg Porzellan Er sagte aus, er habe nach dem Ende seiner Tätigkeit für die TIB die Graf von Henneberg Porzellan in der Form übernommen, dass er die Anteile der TIB und die Anteile der Vorgängergesellschaft in Insolvenz von Herrn Rechtsanwalt Rombach erworben habe. Er sei dann als geschäftsführender Gesellschafter in der Graf von Henneberg Porzellan tätig geworden.

Der Zeuge wurde sodann zur Insolvenz, zur Neugründung und zum Verkauf der Graf von Henneberg Porzellan befragt und dabei insbesondere zu dem Umstand, dass im Verlauf der Jahre eine höhere Summe in das Unternehmen gelangte und am 28. August 1998 die Firma vollständig für 200.000 DM verkauft worden ist. Zu diesem Komplex sagte der Zeuge aus, dass er bereits im Zuge des Hauptprüfverfahrens durch die EU-Kommission sehr deutlich darum gebeten habe, bei der Bewertung dessen, was in den ersten Jahren passiert sei, die besonderen Umstände in dem speziellen Fall seit der Wende zu berücksichtigen. Dieser Auffassung sei die EU-Kommission jedoch nicht gefolgt, sondern habe mit den Sichtweisen und Bewertungskriterien der Jahre 2000 und 2001 Dinge bewertet, die seit 1990 in dem Unternehmen geschehen seien. Es sei damals um eine Rückforderung in Höhe von 114 Millionen DM gegangen. Von diesem Betrag seien etwa 98 Millionen auf den Zeitraum seit Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz bis zur Gesamtvollstreckung im Jahr 1995 entfallen und etwa 20 Millionen auf den Zeitraum seit der Neugründung im Jahr 1996 bis zur Privatisierung an den Zeugen. Diese Privatisierung an den Zeugen habe auf einem fertig verhandelten Angebot der TIB und des Rechtsanwaltes Rombach mit einem anderen Interessenten basiert. Dieser Interessent sei im letzten Moment abgesprungen. Weil diese Dinge endverhandelt gewesen seien, habe es auch keine Probleme gegeben, als der Zeuge gesagt habe, er würde das Unternehmen im Falle der Genehmigung zu den ausgehandelten Konditionen erwerben. Wäre er Experte im EU-Wettbewerbsrecht gewesen, hätte er es damals sicherlich anders bewertet und auch die damit verbundenen Risiken anders bewertet.

5. Petkus Wutha Sortier- und Aufbereitungstechnik Mit Antrag vom 10. Januar 2006 begehrte der Abg. Buse (DIE LINKE) Auskunft der Landesregierung zu Beteiligungsunternehmen der TIB, die nach Aufhebung der Stiftung TIF insolvent geworden sind bzw. verkauft wurden. Die Landesregierung wurde hinsichtlich dieser Unternehmen um Informationen über die Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Rückbürgschaften, über Fördermittelzuflüsse gemäß der Gliederung in Drs. 4/559, über Darlehensvergaben und Darlehenstilgungen sowie über Verkaufserlöse bzw. Beteiligungsverluste gebeten.