TIB

Einen Rangrücktritt habe die TIB in vier Fällen in voller Höhe und in einem Fall in Höhe eines Teilbetrages von 19 Prozent der Darlehenssumme erklärt. Die TAB habe einen Rangrücktritt in zwei Fällen in voller Höhe und in einem Fall in Höhe eines Teilbetrages von 38 Prozent der Darlehenssumme gewährt.

b. Entwicklung des Vermögens

Durch die erklärten Forderungsverzichte sei das Vermögen der TIB mit 9,1 Millionen Euro und das Vermögen der TAB mit 767.000 Euro in Anspruch genommen worden (Vorlage UA 4/2 - 9).

Weiter ergibt sich aus den Ausführungen in Vorlage UA 4/2 - 9, welche sich die Landesregierung zu eigen gemacht hat, dass die Einnahmen des TIF aus Gewinnbeteiligungen bis zum 1. September 2003 8,7 Millionen Euro betragen hätten.

Ferner habe die TIB für ein zunächst unverzinsliches Darlehen des TIF in Höhe von 75,9 Millionen Euro ab dem 1. Januar 2001 Zinsen in Höhe von 1 Prozent p. a. entrichtet; hieraus hätten sich Zuflüsse beim TIF in Höhe von 2 Millionen Euro ergeben.

Die Einnahmen der TIB bis zum 31. Dezember 2003 hätten aus Gewinnen und Beteiligungen 11,4 Millionen Euro und aus Zinsen, stillen Beteiligungen und Darlehen 6,7 Millionen Euro betragen.

Sowohl in 1999 als auch in 2000 habe die TIB einen Jahresüberschuss von jeweils 5 Millionen DM ausweisen können.

Durch Verluste der TIB sei das Kapital des TIF bis zum 1. September 2003 um 29,6 Millionen Euro vermindert worden. Die Kapitalverluste bei der TIB würden aus Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 38,1 Millionen Euro resultieren, wovon 26,2 Millionen Euro auf insolvente Beteiligungsunternehmen entfallen würden.

c. Stand des Stiftungsvermögens im Zeitpunkt der Aufhebung des TIF

Nach Auskunft der Landesregierung (Vorlage UA 4/2 - 7) habe das Amtsgericht Erfurt nach der Genehmigung der Aufhebung des TIF durch das Thüringer Innenministerium mit Beschluss vom 15. Dezember 2003 (Az.: VI 1365/03) festgestellt, dass das Stiftungsvermögen dem Freistaat Thüringen zugefallen sei. einen Wert von ca. 894.000 Euro (ca. 511.000 Euro Grundstockvermögen und ca. 383.000 Euro sonst. Vermögen) gehabt.

Die TIB habe im Zeitpunkt der Auflösung des TIF Beteiligungen an neun Unternehmen gehalten und fünf Gesellschafterdarlehen ausgegeben. Der Gesamtwert aller offenen und stillen Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen und Genussrechte der TIB habe zum Zeitpunkt der TIF-Auflösung 44.911.000 Euro betragen.

Unmittelbar vor der Aufhebung des TIF seien von diesem folgende Vermögensgegenstände an die übertragen worden: Der Kommanditanteil an der TIB und der Geschäftsanteil an der TIG; Darlehensforderungen gegenüber der TIB in Höhe von 38,427 Millionen Euro; Guthaben der TIF auf Bankkonten in Höhe von ca. 1,869 Millionen Euro, Steuererstattungsansprüche in Höhe von 2,382 Millionen Euro sowie Zinsansprüche aus dem der TIB gewährten Darlehen. In Höhe der Steuererstattungsansprüche seien zugleich Verbindlichkeiten der TIF gegenüber der TIB wegen verauslagter Steuervorauszahlungen auf die übertragen worden. Den vom TIF übertragenen Vermögenswerten sei zum Übertragungszeitpunkt am 28. August 2003 ein Gesamtwert von 45.481.000 Euro zugekommen. Eine Neubewertung der von der TIB gehaltenen Unternehmensbeteiligungen sei anlässlich der Übertragung der Anteile an TIB und TIG auf die nicht erfolgt.

Nach Übertragung der Geschäftsanteile und der verbliebenen Darlehensforderungen gegen die TIB habe die mit Schreiben vom 12. Februar 2004 das Darlehen an die TIB nach § 3 des Vertrages in voller Höhe gekündigt. Per 19. Dezember 2003 seien an das Finanzamt Erfurt, Staatshauptkasse, bereits die zuvor gekündigten 25 Millionen Euro ausgekehrt und im Landeshaushalt 2003 (Kapitel 17 04 Titel 134 01) etatisiert und vereinnahmt worden. Mit Schreiben vom 12. Februar 2004 seien nochmals weitere 12,5 Millionen Euro gekündigt worden. Diese Summe sei im Landeshaushalt 2004 (Kapitel 17 04 Titel 134 01) etatisiert worden.

In ihrer Auskunft in Vorlage UA 4/2-7 erläuterte die Landesregierung, dass am 20. August 2004 500.000,- Euro gezahlt worden seien. Der verbliebene Betrag von 12 Millionen Euro sei bis längstens Ende 2005 zinslos gestundet worden. Davon wiederum seien 6 Millionen Euro am 29. Dezember 2004 an den Freistaat gezahlt worden. Insgesamt habe der Freistaat bis zu diesem Tage demnach 31,5 Millionen Euro vereinnahmt.

8. Die Verwendung des ehemaligen Stiftungsvermögens nach Aufhebung des TIF

Die Landesregierung teilte mit Schreiben vom 22. Juni 2007 (Vorlage UA 4/2 - 93) mit, dass die TIF noch vor ihrer Auflösung gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen mit Stiftungsgeschäft vom 25.08.2003 die Stiftung für Unternehmensbeteiligung und -förderung in der gewerblichen Wirtschaft Thüringen gegründet habe. In diese neue Stiftung habe die TIF im Wesentlichen ihre Geschäftsanteile an der Komplementärin, der Thüringer ihre Kommanditanteile an der Thüringer & Co. KG sowie eine Darlehensforderung gegenüber der Thüringer & Co. KG eingebracht (vgl. bereits die Angaben der Landesregierung in Vorlage UA 4/2 - 7, s.o. 7.c. Seite 277). Dadurch sei die zum alleinigen Eigentümer der TIB geworden. Der Stiftungszweck der sei mit der Förderung der gewerblichen Wirtschaft so weit gefasst, dass eine Anpassung der Förderschwerpunkte auf Weiterentwicklungen der Förderpolitiken ohne weiteres möglich sei.