Die Zuwendung aus der GA wird auf Antrag als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt

Zuwendungsempfänger im laufenden Verfahren und prüft die Mittelverwendung im sog. Verwendungsnachweisverfahren, welches nach Abschluss der Investition durchgeführt wird.

Die Zuwendung aus der GA wird auf Antrag als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die gesamte Durchführung des GA-Förderprogramms obliegt in Thüringen der Thüringer Aufbaubank als Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage einer Programmvereinbarung zwischen Wirtschaftsministerium und Thüringer Aufbaubank.

Der Förderantrag der Transactio & Co. KG wurde am 30. Juni 2000 bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht. Dementsprechend richtete sich das Bewilligungsverfahren hinsichtlich des Zuschusses aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Errichtung des Domhotels nach dem 29. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur des Bundes für den Zeitraum 2000 bis 2003 sowie nach der Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Richtlinie, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 26/1999, 16/2000; 52/2000). Der Zuwendungsbescheid wurde am 7. Juli 2003 erlassen.

Dieser Zuwendungsbescheid vom 7. Juli 2003 wurde auszugsweise im Untersuchungsverfahren verlesen. An dieser Stelle sollen die Grundlagen des Bescheids dargestellt werden: Der Zuwendungsbescheid vom 7. Juli 2003 wurde von der Thüringer Aufbaubank namens und im Auftrag des Freistaats Thüringen erlassen, war an die Transactio & Co. KG adressiert und hatte die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für die gewerbliche Wirtschaft aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) zum Gegenstand. Der Bescheid bezieht sich auf das Projekt mit der Nummer 33160051 und gewährt einen zweckgebundenen Zuschuss für die Errichtung einer Betriebsstätte des Beherbergungsgewerbes (Congress-Hotel) in 99084 Erfurt für den Investitionszeitraum 1. September 2000 bis 30. August 2004. Gemäß dem 29. Rahmenplan, den EU-Leitlinien für staatliche Beihilfe mit regionaler Zielsetzung und den Thüringer Durchführungsbestimmungen wird einen Zuschuss in Höhe bis zu 5.881.037,00 EUR bewilligt. Dies entspreche einem Fördersatz von 28,00 %.

Im Weiteren enthält der Zuwendungsbescheid umfangreiche Verweise auf die der Bewilligung zugrunde liegenden haushalts- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften sowie auf die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung, die zum Bestandteil des Bescheides erklärt werden. Unter anderem bedürfen danach Änderungen des Investitionsund Finanzierungsplans der vorherigen Zustimmung der Thüringer Aufbaubank, wenn Änderungen von über 20 % bei gleich bleibenden Gesamtausgaben in den Einzelansätzen vorgenommen werden. Schließlich enthält der Zuwendungsbescheid den Hinweis, dass die Investitionen dem im Bescheid festgelegten Zweck entsprechen und vom Zuwendungsempfänger gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchgeführt werden müssen. Voraussetzung für den Abruf der Fördermittel ist nach den Vorgaben des Bescheides die Einreichung eines Abrufantrags einschließlich einer Anlage mit einer Aufstellung der förderfähigen Investitionen und Kosten bei der Thüringer Aufbaubank. Weiter heißt es dazu in dem Bescheid, dass der Abruf von Zuschüssen nur auf bereits bezahlte Rechnungen anteilmäßig gemäß dem bewilligten Fördersatz erfolgt.

Unter Ziffer V. enthält der Zuwendungsbescheid weitere besondere Nebenbestimmungen und Auflagen, beispielsweise Regelungen zum Schuldbeitritt, dem Management-Vertrag zur Führung des Hotels und zur Sicherungen von Rückforderungsansprüchen des Landes.

a. Antragsbearbeitung und Aufgabengliederung in der Thüringer Aufbaubank:

(1) Zuständigkeiten in der Antragsbearbeitung von Förderanträgen

Die Zeugin Wildner als zuständige Sachbearbeiterin in der Thüringer Aufbaubank erklärte, dass der Antrag der Transactio zur Förderung der Errichtung des 5-Sterne-Hotels aus dem Jahre 2000 stamme, dass sie jedoch erst ab dem Jahr 2002 die Bearbeitung bis zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung übernommen habe. Danach wurde die Bearbeitung der Auszahlvorgänge von Herrn Odebrett begleitet.

Herr Dr. Cattus schilderte als zuständiger Abteilungsleiter für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung in der Thüringer Aufbaubank, dass die Bearbeitung des GA-Antrags und der Auszahlabrufanträge in der Hand des Sachbearbeiters Herrn Odebrett bzw. vormals in der von Frau Wildner gelegen habe. Herr Odebrett als Sachbearbeiter sei dem Gruppenleiter unterstellt gewesen und Herr Dr. Cattus sei in der Hierarchie über diesem Abteilungsleiter gewesen. Bei der Bearbeitung von GA-Förderanträgen sei der Sachbearbeiter mit dem gesamten Schriftverkehr in der Bearbeitung befasst und der Vorgesetzte unterzeichne den nach außen gerichteten Schriftverkehr mit. Bei der Bewilligung werde von dem Sachbearbeiter eine Bestätigungsvorlage erstellt und diese Bestätigungsvorlage gehe entsprechend der Kompetenzregel im Hause der Thüringer Aufbaubank je nach Umfang der Zuschusshöhe zu den vorgesetzten Mitarbeitern. Das bedeute, dass die Bestätigungsvorlage mindestens vom Gruppenleiter zu unterzeichnen sei und bei Großvorhaben dies sogar bis zum Vorstandsvorsitzenden gehe. Danach werde der Zuwendungsbescheid ausgereicht und auch der Zuwendungsbescheid werde in der Regel bei größeren Vorhaben vom zuständigen Abteilungsleiter und dem Bereichsleiter unterschrieben. Im vorliegenden Fall sei es seiner Kenntnis nach so gewesen, dass der Zuwendungsbescheid vom Bereichsleiter zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden unterzeichnet worden sei und danach das Prozedere der Auszahlung der Zuschüsse abgelaufen sei.

(2) Regelungen hinsichtlich der Verantwortlichkeit

Die Zeugin Wildner erklärte, dass der Förderfall Domhotel in der Kompetenzordnung der Thüringer Aufbaubank beim Bereichsleiter angebunden gewesen sei und damit auch keine Entscheidungen ohne Einbindung des Bereichsleiters getroffen werden konnten. Es herrschte das so genannte Vier-Augen-Prinzip. Hinsichtlich der Kompetenzebenen habe es eine Zuordnung nach dem Förderbetrag gegeben. Auch habe es eine Regelung gegeben, dass bei besonderen Fällen die nächst höhere Kompetenzstufe einzubinden sei.

Hinsichtlich der Aufgabengliederung in der Thüringer Aufbaubank schilderte der Zeuge Kreisel, Bereichsleiter Wirtschaftsförderung I in der Thüringer Aufbaubank, dass eine Unterschriftenregelung in Abhängigkeit der Zuschusshöhe existiert habe: Alle Zuschüsse über einen Betrag von 2 Mio. EUR seien beim Vorstand der Thüringer Aufbaubank angesiedelt waren. Dies bedeutete zunächst, dass der zuständige Bearbeiter den Vorgang einem weiteren Sachbearbeiter vorlegte, der diesen kontrollierte. Dieser gehe dann über den Gruppenleiter, Abteilungsleiter, Bereichsleiter zu den beiden Vorständen. Im vorliegenden Förderfall sei es so gewesen, dass die Bestätigungsvorlage auch noch einmal dem Wirtschaftsministerium vorgelegt worden sei. Das für die GA zuständige Referat des Wirtschaftsministeriums habe in diesem konkreten Fall eine Entscheidungsvorlage an den Minister gefertigt, bevor der Zuwendungsbescheid erlassen wurde.

(3) Vier-Augen-Prinzip bei der Auszahlung

Bei der Auszahlung des Zuschusses sei es laut dem Zeugen Kreisel üblich gewesen, dass ein Mitarbeiter den Vorgang bearbeitet und ein zweiter Mitarbeiter dies noch einmal überprüft, der weitere Weg gehe bei solch großen Summen dann bis zum Abteilungsleiter.

Auch bei den Teilauszahlungen werde geprüft, ob es sich um eine förderfähige Leistung handelt und ob eine bezahlte Rechnung vorliegt. Im vorliegenden Fall habe sich der Prüfaufwand in Grenzen gehalten, da die einzelnen Bauleistungen gemäß GÜ-Vertrag quasi eine Teilleistung zum Förderobjekt schlüsselfertiges Hotel gewesen seien.

Herr Dr. Cattus erklärte zum Verfahren der Auszahlung, das der zuständige Sachbearbeiter den Abrufantrag kontrolliere und ein weiterer Sachbearbeiter die zweite Kontrolle übernehme und dadurch das Vier-Augen-Prinzip gewahrt sei. Nach der Kontrolle werde ein Auszahlprotokoll erstellt, das zur Mittelbewirtschaftung im Haus der Thüringer Aufbaubank gehe, zum Zwecke der Abarbeitung der technischen Auszahlung.