Der Kaufvertrag zwischen der LEG und dem Investor habe eine Rücktrittsklausel in Bezug auf die Förderung

Der Leiter der Abteilung Recht sei für die juristische Beurteilung und Verhandlung des Kaufvertrags zwischen der LEG und der Transactio & Co. KG über das Grundstück, auf dem das Hotel errichtet werden sollte, verantwortlich gewesen. Laut Kaufvertrag vom 16. Januar 2001 zwischen der LEG und der Transactio war der Bau eines 5-Sterne-Hotels (aktueller Standard des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) nach Baubeginn/ Accor Sofitel) bis zum 31. Dezember 2002 bei einer Investitionshöhe von ca. 48 Mio. DM vorgesehen. Der Kaufvertrag zwischen der LEG und dem Investor habe eine Rücktrittsklausel in Bezug auf die Förderung bzw. die Erlangung der Baugenehmigung für das Hotel enthalten. Der Investor habe diese Rücktrittsfrist mehrfach verlängert. Bezüglich der Sicherheiten für den Grundstückskaufvertrag mit der LEG habe sich Herr Dr. Baumhögger im Rahmen einer Patronatserklärung im Kaufvertrag persönlich verpflichtet, die Transactio & Co. KG so auszustatten, dass sie die übernommenen Verpflichtungen erfüllen kann. Die Landesregierung merkte an, dass der verantwortliche Geschäftsführer der LEG auf die Verzögerung des Projektes durch schrittweise Verlängerung der Befristung des Rücktrittsrecht des Käufers im Grundstückskaufvertrag reagiert habe.

Zu dem Zeitpunkt der Verhandlungen über den Grundstückskauf zwischen LEG und Transactio sei die Unterbringung einer Spielbank im Domhotel noch nicht beabsichtigt gewesen; die Planung habe im Bereich der später angemieteten Casinoräumlichkeiten die Nutzung für Konferenzräume und Gastronomie vorgesehen. Die Verhandlungen zur Unterbringung einer Spielbank im Domhotel seien seitens des Finanzministeriums im Spätherbst 2001 aufgenommen worden; diese habe sich in das städtebauliche Entwicklungskonzept für den Stadtteil Brühl eingefügt und dessen Attraktivität erhöht. Dem vereinbarten Mietpreis für die Spielbankräumlichkeiten habe auch eine Kostenschätzung der LEG zugrunde gelegen.

Der Zeuge Reinholz äußerte, dass er bis zum Zeitpunkt des Richtfestes des Domhotels den Investor Baumhögger nicht persönlich gekannt habe. Er habe in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der LEG gleichwohl die Schwierigkeit der Verhandlungen aus den Geschäftsleitungssitzungen heraus gekannt, war selbst aber stets mit dem Thema Immobilien nicht befasst, da er für Industrie, Gewerbe und Akquisition zuständig gewesen sei. Herr Reinholz erklärte zu seiner Tätigkeit in der LEG, dass in der LEG eine sehr klare Trennung des Zuständigkeitsbereiches geherrscht habe. Der Geschäftsführer, Herr Stanitzek, habe stets darauf bestanden, dass diese klare Trennung hinsichtlich der Zuständigkeitsbereiche aufrechterhalten bleibe. Die Entwicklung des Brühls und Baulandsachen im Allgemeinen seien ausschließlich die Aufgabe von Herrn Stanitzek gewesen.

(2) im Vorfeld der Erteilung eines Zuwendungsbescheid für das Domhotel

Mit dem im Untersuchungsverfahren verlesenen Schreiben der LEG vom 27. November 2002 an Herrn Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel schildert der Unterzeichner Herr Stanitzek, dass alle Vorbereitungen zum Bau des 5-Sterne-Hotels im Brühl abgeschlossen seien: Es läge die Zusage des Hotelkonzerns Accor vor, ein 5-Sterne-Hotel Sofitel zu betreiben, und der Investor, die Baumhögger-Gruppe, habe die Finanzierungsbestätigung der Essener Hypothekenbank vorgelegt. Der Bauantrag sei bereits beim Bauordnungsamt der Stadt Erfurt eingereicht und die Planung des 5-Sterne-Hotels mit dem Stadtplanungsamt Erfurt abgestimmt worden. Herr Stadtbaurat Wiesmeier habe gegenüber Herrn Minister Schuster bestätigt, dass ein 5-Sterne-Hotel gemäß dieser Planung gebaut werden solle. Der Unterzeichner weist darauf hin, dass seit ca. 4 Wochen die Grundstückseigentümer des ehemaligen Erfurter Hofes vortragen würden, für den Fall der Nichterrichtung des im Brühl ein 5-Sterne-Hotel errichten zu können. Der Unterzeichner betont, dass für dieses Hotelbauprojekt jedoch keine Planung vorläge und es auch nicht überprüfbar sei, ob tatsächlich ein 5-Sterne-Hotel gebaut werde. Der Unterzeichner wisse um die Präferenz für den Ausbau des Erfurter Hofs, er macht jedoch auf die Möglichkeit aufmerksam, dass die Eigentümer des Erfurter Hofs das Hotelprojekt im Brühl verhindern können wollten um nach Vollendung des Bahnhofsumbaus das Grundstück zu einem besseren Preis verkaufen zu können. Demgegenüber verweist Herr Stanitzek auf die fertige Bau- und Finanzplanung des Domhotels am Brühl, einen möglichen Baubeginn nach Erteilung der Förderzusage des Wirtschaftsministers im Januar und das Renommee das Hotelkonzerns Accor. Er macht darauf aufmerksam, dass im Falle einer Entscheidung für das 5-Sterne-Hotel Erfurter Hof oder des Eintretens einer nachhaltigen Verzögerung des Projekts Domhotel Schadensersatzprozesse gegen das Land, die Stadt und die LEG nicht auszuschließen seien. Auch könne eine eventuelle Verzögerung zu einer Schädigung des Standortes Brühl führen. Aufgrund dessen bittet der Unterzeichner gegenüber dem Adressaten um freie Fahrt für das Projekt Sofitel im Brühl. Er sei davon überzeugt, dass auch für den Erfurter Hof eine Verwirklichungsmöglichkeit gefunden werde.

In einem weiteren Schreiben der LEG vom 18. März 2003 an Wirtschaftsminister Schuster bittet Herr Stanitzek vor einer möglichen Entscheidung zwischen den Hotelprojekten Sofitel Hotel am Dom und dem Erfurter Hof um Berücksichtigung der von ihm im Folgenden dargelegten Konsequenzen einer etwaigen Entscheidung zugunsten des Erfurter Hofs für die LEG und die städtebauliche Entwicklung des Brühls. Der Unterzeichner macht insbesondere darauf aufmerksam, dass die LEG einen Einnahmeausfall von 3.259.140 EUR erleiden werde, wenn der Kaufpreis aus dem Vertrag vom 16.01.2001 für das Hotelgrundstück im Stadtteil Brühl nicht gezahlt würde. Der Verlust in der Bilanz 2002 durch die Nichtzahlung des Kaufpreises betrage 1.150.000 EUR. Auch würden gegenüber dem Theater in den nächsten Jahren Brachland und unsanierte Gebäude verbleiben und die weitere Entwicklung des Brühls ohne ein 5-Sterne-Hotel werde ins Stocken geraten, denn die LEG werde voraussichtlich nicht in der Lage sein, das Hotelgrundstück kurzfristig anderweitig zu vermarkten. Durch die Einnahmeverluste der LEG könne auch die Unterstützung der Sanierung des Heizwerks als Denkmalruine in Gefahr sein. Zudem könne die Gesamtentwicklung des Brühls gefährdet sein. Aufgrund des hohen Kaufpreises der ehemaligen Industriegelände und der hohen Entwicklungskosten, die allein die LEG zu tragen gehabt habe, könne die gesamte Preiskalkulation ins Wanken geraten, sofern das Hotelgrundstück nicht zu dem angenommenen Preis verkauft werden könnte.

Der Unterzeichner bittet abschließend zu überdenken, ob die Förderung des Domhotels aufgrund der geschilderten Probleme nicht Priorität haben müsse. Er teilt mit, dass der Investor Dr. Baumhögger mittlerweile die Finanzierungsbestätigung der Essener Hypothekenbank vorgelegt habe und dass auch die seitens der Thüringer Aufbaubank geforderte Mithaftung der Accor-Gruppe denkbar sei.

In einem Vermerk zum Erfurter Hof, für: Herrn Minister Jürgen Reinholz der LEG vom 11. Juni 2003 wird geschildert, dass nach den vorliegenden Verhandlungen und Vorstellungen des Grundstückeigentümers der Erfurter Hof im Jahr 2006 parallel zum ICEBahnhof fertig gestellt werden solle. Für den Erfurter Hof als 5-Sterne-Hotel liege weder eine Genehmigungsplanung noch eine vollständige Finanzierung des Investors vor. Das Hotelbauvorhaben am Dom könne dagegen sofort begonnen werden und zum 30. Juni 2004 fertig gestellt werden. Die Spielbank könne im gleichen Jahr ihren Betrieb aufnehmen, so dass die Einnahmen aus der Spielbank dem Land zwei Jahre früher zur Verfügung stünden.

Nach einer kurzen Schilderung der Bedeutung des Erfurter Hofs werden in dem Vermerk drei alternative Nutzungsmöglichkeiten für den Erfurter Hof unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit des Nutzungskonzepts sowie der Einordnung in das Bahnhofsgebiet vorgeschlagen.

Ein weiterer Vermerk Vermerk zur Stadtentwicklung im Brühl durch den Neubau des 5 Sterne-Hotels Sofitel der LEG vom 23. Juni 2003 ist an Herrn Minister Jürgen Reinholz gerichtet. In dem Vermerk stellt der Unterzeichner die negativen Folgen einer möglichen Entscheidung zugunsten des Ausbaus des Erfurter Hofs dar. Der Unterzeichner verweist zum einen auf den Umstand, dass bei Nichtrealisierung des 5-Sterne-Hotels die Gefahr bestehe, dass die Entwicklung des Brühls ins Stocken gerate. Der städtebauliche Missstand bliebe aufrecht erhalten, weil zusätzlich zu der ungenutzten Baufläche des Hotels das noch unsanierte Heizwerk vorhanden sei, welches ohne den erzielten Kaufpreis der LEG für das Hotelbaugrundstück nicht saniert werden könne.