Investitionen

Die Position Unternehmerlohn sei üblich bei Abschluss eines GÜ-Vertrags. Die Marge habe im vorliegenden Fall bei 12,37 % gelegen. Man habe sich im Rahmen der Prüfung auch sachkundig gemacht, wie hoch die Gewinnspanne sein könne: Dabei habe man den Rechtsanwalt des Investors beauftragt, eine Stellungnahme zu erarbeiten und auf die Erfahrung aus einem anderen Förderfall zurückgegriffen und sei zu einem Betrag in Höhe von 10 - 25 % je nach Unternehmen und Gewerke gekommen. Die Höhe der Marge liege durchaus im untersten Level der angesetzten Kosten und sei hausintern bestätigt worden.

Die Leistungen des GÜ waren mit 7,36 % gegenüber den aufgeführten Investitionen nachgewiesen worden. Hierzu gebe es in den Unterlagen auch detaillierte Nachweise der Transactio, welche Leistungen der GÜ überhaupt erbracht hat und welche Personen mit welchem Stundenanteil hier gearbeitet haben. Bei den eigenen Leistungen des GÜ handele es sich z. B. um die Bauüberwachung, die Aufwendungen von ca. 1,3 Mio. EUR ausmache.

Darüber hinaus gebe es die Gewinnmarge von 2.280.000 EUR, so dass sich insgesamt die Summe von 3,6 Mio. EUR zusammensetze. In dem GÜ-Vertrag, der einen Betrag in Höhe von ca. 19. Mio. EUR umfasse, sei die Marge schon mit einkalkuliert gewesen. Auch die Marge des GÜ-Vertrages sei im Rahmen des allgemeinen Fördersatzes mitgefördert worden.

Zur Frage der Personenidentität und der Zahlung einer Marge zwischen personenidentischen Unternehmen äußerte Frau Pollack, dass es seinerzeit förderrechtlich nicht problematisiert worden sei, wenn Verträge zwischen personenidentischen Unternehmen abgeschlossen wurden. Hierzu habe es keinerlei Einschränkungen gegeben.

Die Landesregierung stellte zur Mitförderung des Unternehmensgewinns dar, dass der Thüringer Aufbaubank zum Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel nicht bewusst gewesen sei, dass Zuwendungsempfänger und Generalübernehmer verbundene Unternehmen sind. Daher sei die Förderung eines etwaigen Zwischengewinns des Generalübernehmers nicht thematisiert worden.

d. Höhe der Errichtungskosten für das Spielcasino

Der im Untersuchungsverfahren verlesene Zuwendungsbescheid an die Transactio & Co. KG vom 7. Juli 2003 enthielt ebenso eine Angabe zur Höhe der Errichtungskosten für das Spielcasino. Nach einer Übersicht zu den Gesamtinvestitionskosten wird als nichtförderfähig und damit bei der Bemessung des Zuschusses als nicht zu berücksichtigen die Baumaßnahmen für das Spielcasino in Höhe von 1.100.000,00 EUR sowie anteilig Kosten für den Grundstückserwerb in Höhe von 350.795,00 EUR ausgewiesen.

Die Landesregierung erklärte im Untersuchungsverfahren, dass alle Maßnahmen, die der Errichtung des Spielcasinos dienten (Bauanteil sowie alle Einrichtungen), von der Förderung ausgeschlossen waren und bei der Festsetzung des Zuschusses nicht berücksichtigt wurden. Der Investor habe im Förderverfahren eine konkrete Kostenabgrenzung für den Bereich Spielcasino vorgelegt.

Herr Reinholz erklärte hinsichtlich des Baukostenanteils für die Spielbankräumlichkeiten, dass sich die Thüringer Aufbaubank den Betrag in Höhe von 1,1 Mio. EUR durch ein Architektenschreiben habe glaubhaft bestätigen lassen. Er könne nicht nachvollziehen, ob und warum beim Mietvertrag zwischen der Transactio und dem Thüringer Finanzministerium nicht der gleiche Betrag zu Grunde gelegt wurde. Ihm sei bekannt gewesen, dass es einen Mietvertrag zwischen dem Thüringer Finanzministerium und Herrn Dr. Baumhögger gegeben habe, er habe jedoch keine Kenntnis zu detaillierten Inhalten gehabt.

Hinsichtlich des Einflusses der anteiligen Baukosten für die Errichtung der Spielbankräumlichkeiten auf die Höhe des Mietzinses im Rahmen des Spielbankmietvertrags wird auf Gliederungspunkt C.IV.5.b(2) dieses Berichts verwiesen.

5. Ermittlung der Zuwendungshöhe für das Domhotel

a. zum Zeitpunkt vor Erteilung des Zuwendungsbescheids

Zur Frage der Ermittlung der Zuwendungshöhe für das Investitionsvorhaben wurden im Untersuchungsverfahren Unterlagen des Investors zur Kosten-, Einnahmen- und Finanzierungsübersicht verlesen. Ein entsprechendes Dokument enthält eine Übersicht über die Gesamtkosten des Projektes, welche 24.000.029,00 EUR betragen. Diese sind sodann aufgeschlüsselt nach den Kategorien Einnahmen, Gesamteinnahmen sowie Finanzierung.

Bei den Einnahmen ist für den Hotelbetrieb ein Betrag von 1.024.629,00 EUR vermerkt, beim Casino ein Betrag von 371.588,00 EUR. Dies mache Gesamteinnahmen in Höhe von 1.396.217,00 EUR aus. Bei dem Unterpunkt Finanzierung finden sich Beträge aufgeschlüsselt nach Bank, Förderung und Eigenkapital. Bei Bank ist ein Betrag von 15.356.000,00 EUR, bei Förderung ein Betrag in Höhe von 5.881.000,00 EUR sowie bei Eigenkapital ein Betrag von 2.792.000,00 EUR vermerkt. In der Summe machen dies 24.029.000,00 EUR.

In einem Schreiben der Transactio & Co. KG an die Thüringer Aufbaubank vom 7. April 2003 nimmt die Unterzeichnerin Ulrike Baumhögger darauf Bezug, dass man sich hinsichtlich der Höhe der Förderung für das 5-Sterne-Hotel von 5.881.000,00 EUR bereits im letzten Jahr einig gewesen sei. Sie schildert sodann, dass nach Übergabe der Durchfinanzierungsbestätigung am 29. Januar 2003 die Thüringer Aufbaubank im Februar 2003 Zusatzforderungen gestellt habe, die die Transactio sämtlich fristgerecht erfüllt habe.

Die Unterzeichnerin bittet aufgrund der als erheblich bezeichneten Vorleistungen und der vertraglichen Verpflichtungen dem Land Thüringen gegenüber darum, umgehend auf der Basis der bisherigen Erklärungen den Erlass des Zuwendungsbescheids durch das Land zu erwirken.

In der Bestätigungsvorlage zum Fördervorgang vom 19. Juni 2003 finden sich bereits die wesentlichen Kostenelemente des Investitionsvorhabens. Unter der Überschrift 6. Kapitalbedarf, Berechnung von Investitionszuschuss und Subventionswert wird unter 6.1 eine Übersicht über die vorgesehenen Investitionen gegeben. Hier ist in Tabellenform nach den Jahren 2002, 2003, 2004 sowie gesamt Beträge für Teilinvestitionen, aufgeschlüsselt nach förderfähigen und nicht förderfähigen Investitionen sowie die Summe der Gesamtinvestition dargestellt.

Die Summe der förderfähigen Investitionen, welche sich aus dem Bau neuer Gebäude, sonstigem Bau, Grundstückserwerb, neuen geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie neuen Maschinen und Einrichtungen (ohne zusammensetzen, wird mit 20.995.205,00 EUR angegeben. Dieser Betrag ist gleichzeitig als förderfähige Summe als Basis des Zuschusses ausgewiesen. Als nicht förderfähige Investitionen sind Baumaßnahmen für das Spielcasino mit 1.100.00,00 EUR sowie der Grundstückserwerb mit 350.795,00 EUR, in der Summe 1.450.795,00 EUR, angegeben. Die Summe der Gesamtinvestition beträgt damit 22.446.000,00 EUR.

Unter dem Punkt 6.4.1.1 wird die Berechnung des Investitionszuschusses vorgenommen:

Nach einer Darstellung des maximalen Fördersatzes GA von 28 %, welcher sich aus 23 % Basissatz und 5 % Strukturzuschlag gemäß Festlegung des Thüringer Wirtschaftsministeriums zusammensetzte, wird anhand dieses Fördersatzes und einer förderfähigen Summe von 20.995.205,00 EUR ein GA-Zuschuss in Höhe von 5.878.657,40 EUR, gerundet 5.878.657,00 EUR errechnet. Der Gesamtsubventionswert ist aufgrund der Rundung mit 27,54 % angegeben. Als Bemessungsgrundlage ist die Gesamtinvestitionssumme abzüglich anteiliger Baukosten für das Spielcasino angegeben.

In einem Schreiben der Transactio & Co. KG an die Thüringer Aufbaubank vom 27. Juni 2003 nimmt die Unterzeichnerin Ulrike Baumhögger Bezug auf den Entwurf des Zuwendungsbescheides. Entsprechend den eingereichten Unterlagen bitte die Transactio um Prüfung des Zuschusses hinsichtlich der Höhe, wobei man von einem Zuschuss in Höhe von 5.881.000,00 EUR ausgehe. Die Unterzeichnerin erbittet hier eine Zusage in voller