Historische Kirschbrücke in der Gemarkung Niederklein

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Ist der Landesregierung die Existenz der ältesten historischen Kirschbrücke von 1577 in Stadtallendorf, Stadtteil Niederklein, bekannt?

Ja. Die Brücke liegt allerdings bereits auf dem Gebiet der Gemeinde Sie besitzt keinerlei übergeordnete Wegefunktion.

Frage 2. In welchen Besitzverhältnissen befindet sich die historische Kirschbrücke Niederklein?

Die historische Kirschbrücke Niederklein befindet sich im Besitz der Gemeinde Kirtorf.

Frage 3. Wer ist für den Erhalt, die bauliche Sicherung und die Verkehrssicherheit der Kirschbrücke zuständig?

Die Gemeinde Kirtorf ist zuständig.

Frage 4. Steht die historische Kirschbrücke Niederklein unter Denkmalschutz?

Ja.

Frage 5. Ist der Landesregierung der katastrophale Zustand der Brücke bekannt?

Teile des Gewölbes der Brücke sind eingestürzt, die Fundamente sind unterspült, das Bauwerk selbst ist aber noch standsicher.

Frage 6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es sich nach Auffassung von Historikern bei der Kirschbrücke Niederklein um ein historisches Baudenkmal von besonderer Bedeutung handelt (s.a. Maurer, Reinhard: Historische Straßen im Gebiet von Lahn und Ohm, Hrsg.: Museum Amöneburg, 1998)?

Es handelt sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Dieses unterscheidet nicht zwischen besonders bedeutenden und anderen Baudenkmälern.

Frage 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Erhalt der Brücke zu sichern und somit die Verkehrssicherheit wieder herzustellen?

Die Pflicht, ein Kulturdenkmal zu unterhalten, liegt beim Eigentümer oder dem Bauunterhaltungspflichtigen.

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen schätzt den Aufwand einer Sanierung auf ca. 150.000. Dazu müsste die Brücke wegen der Unterspülung der Fundamente vermutlich teilweise abgetragen und wieder aufgemauert werden.

Dies würde wohl ein Umleiten des Gewässers erfordern, wodurch zusätzliche Kosten entstehen würden. Voranzugehen hätte eine umfangreiche Voruntersuchung. Ein Versuch in den vergangenen Jahren, im Rahmen einer am 6. März 2002 · Ausgegeben am 19. März 2002 reinigungsmaßnahme die Brücke mit Mitteln aus der Flurbereinigung instand zu setzen, ist aufgrund der nachgeordneten Bedeutung der Wegeverbindung über die Brücke gescheitert.

Frage 8. Wird die Landesregierung die Einleitung entsprechender Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen herbeiführen?

Dies ist Aufgabe der Gemeinde Kirtorf. Das Land kann nur im Rahmen der Verteilung seiner gesamten Mittel für die Denkmalpflege in begrenztem Umfang gegebenenfalls einen Zuschuss leisten.