Im Dezember 2005 wurde das Thüringer Familienfördergesetz veröffentlicht

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Frühkindliche Bildung

Bereits 1991 wurden mit dem Thüringer Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder durch den Freistaat Thüringen die Betreuungsangebote im Interesse einer guten Entwicklung der Kinder und in Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Mit dem Wechsel der Zuständigkeit für Kindertageseinrichtungen vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit in das Thüringer Kultusministerium im Jahr 2004 wurde der seit 1991 bestehende Bildungsauftrag weiter in den Focus gerückt. Im August 2004 wurden zunächst Leitlinien frühkindlicher Bildung veröffentlicht und seit August 2008 ist der Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre in Kraft. Er richtet sich an alle Personen, die Bildungsprozesse für Kinder bis 10 Jahre initiieren.

Im Dezember 2005 wurde das Thüringer Familienfördergesetz veröffentlicht. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist das Kindertageseinrichtungsgesetz (Artikel 4) und eine Änderung des Thüringer (Landes-) Erziehungsgeldgesetzes (Artikel 3) mit folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber den bisherigen Gesetzen: I Vorziehen des Rechtsanspruchs auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung von vormals 2 1/2 Jahren auf das vollendete zweite Lebensjahr, I Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr, wenn die familiäre Situation im Freistaat Thüringen, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder die Aus- und Fortbildung der Erziehungsberechtigten oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordert, I Wunsch- und Wahlrecht der Erziehungsberechtigten, d. h. im Rahmen freier Kapazitäten können sie zwischen den verschiedenen Kindertageseinrichtungen sowie den Angeboten der Kindertagespflege (für Kinder bis zum dritten Lebensjahr) am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder an einem anderen Ort wählen.

Damit verbunden ist die Wahlmöglichkeit über den Einsatz des Thüringer Erziehungsgelds (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Familie), I Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen als Pflichtaufgabe der Wohnsitzgemeinden im eigenen Wirkungskreis, I kindbezogene Berechnung des pädagogischen Personals (Mindestpersonal), I pauschale Landesförderung an die Wohnsitzgemeinden und I jährliche Infrastrukturpauschale für jede Wohnsitzgemeinde.

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Der Freistaat Thüringen verfügt über ein gut ausgebautes Betreuungsnetz mit qualitativ guten Angeboten. Die Betreuungsquote der Kinder im Alter bis zu drei Jahren lag im Jahr 2007 bei 37,5 % und stieg im Jahr 2008 auf 38,9 %. Die Betreuungsquote der drei- bis sechsjährigen Kinder blieb konstant bei 95,9 %. Der nachfolgenden Übersicht zur Kindertagesbetreuung kann weiteres Zahlenmaterial entnommen werden.

Tabelle 71 (13.1) Kindertagesbetreuung im Freistaat Thüringen

Angaben nach Bedarfsplanung

Angaben zum pädagogischen Fachpersonal sind nur in Stellen möglich, da viele Erzieher/-innen teilzeitbeschäftigt sind. In der Bundesstatistik wurden für eine Vollzeitstelle 39 Wochenstunden angesetzt

Allgemeinbildung

Durch den Rückgang der Geburtenquote nach 1990 sinkt seit dem Schuljahr 1997/1998 die Schülerzahl an den allgemein bildenden Schulen in Thüringen. Dieser Trend setzte sich auch in den Schuljahren von 2004/2005 bis 2008/2009 fort. Dies führte zwangsläufig zu weiteren Schulschließungen im Ländlichen Raum und in den Städten. Schulen und Schüler an allgemein bildenden Schulen nach staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft

Berufsbildung

Eine gute Berufsausbildung bietet jungen Menschen berufliche Qualifikationen; den Unternehmen und Verwaltungen aber qualifizierten Berufsnachwuchs. Angesichts der demographischen Entwicklung ist es wichtig, rechtzeitig für qualifizierten Berufsnachwuchs zu sorgen. Die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und damit auch die Sicherung des Fachkräftenachwuchses ist deshalb zentrales politisches Anliegen der Landesregierung.

Thüringen setzt bei der Umsetzung dieser Ziele seit Jahren auf ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten der beruflichen Bildung. So war in den letzten Jahren trotz schwieriger wirtschaftlicher Situation und eines angespannten Ausbildungsmarkts die Gesamtbilanz am Ende des Berufsberatungs- und Kalenderjahres im Freistaat Thüringen im Vergleich zum Durchschnitt der neuen Länder bei wesentlichen Kennziffern günstiger.

Dies wird insbesondere verdeutlicht in einem höheren Anteil betrieblicher Ausbildungsstellen (Stand 30. September 2008: Thüringen 69,4 %; neue Länder: 64,9 %), in einer höheren Einmündung der Bewerber in die duale Ausbildung.