Vorsorge

Mit der Überproduktionskrise von Kalisalz in Deutschland wurde vom Deutschen Staat 1921 eine Stilllegungsverordnung erlassen. Infolgedessen sind im Zeitraum von 1922 bis 1924 eine Vielzahl von Bergwerken stillgelegt worden, ohne sie richtig zu verwahren.

Zum großen Teil sind die Kalischächte wassergefüllt (bergmännisch - abgesoffen) und in diesem Zustand einfach verlassen und belassen worden. Die Betreibergesellschaften lösten sich danach einfach auf. Diese Kali- und Steinsalzschächte haben heute keinen Rechtsnachfolger und sind dem Altbergbau zuzuordnen.

Im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung durch das Thüringer Landesbergamt wurden sieben Altkalischächte ermittelt, die eine Gefährdung für die unmittelbarer angrenzende Wohnbebauung oder Industrieansiedlungen darstellen. Seit dem Jahr 2008 werden nunmehr die Planungsunterlagen zur Verwahrung dieser Altkalischächte erarbeitet und deren ordnungsgemäße Verwahrung durchgeführt.

Braunkohlesanierung

Die Wiedernutzbarmachung der vom ehemaligen Braunkohlebergbau beanspruchten Flächen, die Abwehr von Gefahren zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie die Sanierung des beeinträchtigten Wasserhaushalts sind die von der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), als bergrechtlich verantwortlichen Eigentümer, vorrangig zu erbringenden Leistungen. Die auf Grundlage von Verwaltungsabkommen zwischen Bund und den betroffenen Braunkohleländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemeinsam finanzierten Leistungen waren anfänglich auf die bergbauliche Grundsanierung, den Abriss der Industrieanlagen und die Altlastenbeseitigung ausgerichtet. Der damit an den Thüringer Standorten Haselbach, Zipsendorf, Rositz und Zechau verbundene Sanierungsaufwand wurde in wesentlichen Teilen bis 2007 erfüllt.

Ebenso bedeutsam sind die mit der Wiederherstellung eines ausgeglichenen, sich weitestgehend selbst regulierenden Wasserhaushalts erforderlichen Leistungen, die in den letzten Jahren zunehmend Sanierungsschwerpunkte wurden. Die anspruchsvolleren Anforderungen neuer Normen und der Kenntniszuwachs aus dem Sanierungsgeschehen selbst führten schließlich dazu, die Finanzierungsregelungen des Verwaltungsabkommens bis zum Jahr 2012 zu verlängern. Seit 2003 ist ­ unter Zurückstellung unterschiedlicher Rechtsstandpunkte zwischen den Finanziers ­ auch die Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Grundwasserwiederanstieg auf das vorbergbauliche Niveau als Sanierungsaufgabe integriert. Mit der bisherigen Umsetzung solcher Maßnahmen in anderen Ländern ist in der Öffentlichkeit das Vertrauen gewachsen, dass solche Probleme rechtzeitig erkannt und Lösungen gefunden werden. Auch in Thüringen ist die Ertüchtigung des Pegelnetzes als Voraussetzung für sicherere Prognosen erfolgt und die Erfassung möglicher, durch Grundwasserwiederanstieg gefährdeter Objekte angelaufen.

Wismutsanierung

Bereits ein Jahr nach Einstellung des Uranerzbergbaus in Ostthüringen, die 1990 erfolgte, wurde am Standort Ronneburg mit der Verfüllung des Tagebaurestlochs Lichtenberg begonnen. Den Anfang machte die Gessenhalde. Gemäß Sanierungskonzept folgte die Umlagerung der Absetzer- und der Nordhalde sowie der Spitzkegelhalden Reust und Paitzdorf in den Tagebau Lichtenberg, insgesamt 120 Mio. m³ Haldenmaterial.

Im Dezember 2007 konnte die Haldenumlagerung abgeschlossen werden. Seit Spätsommer 2005 erfolgte die Abdeckung des neu entstandenen Landschaftsbauwerks mit einer mineralischen Mehrschichtabdeckung.

Nach der Erosionsschutzbegrünung werden Teilflächen aufgeforstet. Nach Abschluss der Sanierung wird das Landschaftsbauwerk über Wanderwege für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bereits 2007 konnte u. a. im angrenzenden Gessental, das ebenfalls saniert und rekultiviert wurde, mit großem Erfolg die Bundesgartenschau durchgeführt werden. Ein Millionenpublikum überzeugte sich so vom Gelingen der Neuen Landschaft Ronneburg.

Nach dem geplanten Abschluss der restlichen Arbeiten im Jahr 2010 erinnert lediglich noch die Sanierung, d. h. Behandlung der austretenden Flutungswässer an den ehemaligen Uranerzbergbau in diesem Gebiet.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Wasserbehandlung über einen Zeitraum von ca. 25 Jahren betrieben werden muss.

Nahe der Gemeinde Seelingstädt wurden in den vergangenen Jahren die Arbeiten zur trockenen Verwah177

20 l Flächenhaushalt / Bodenschutz / Bergbaufolgelandschaften rung der Absetzanlagen Trünzig und Culmitzsch, in denen die Rückstände aus der Aufbereitung der Uranerze lagern, intensiv weitergeführt. Auf der Anlage Culmitzsch Becken A konnte das Freiwasser noch nicht vollständig entfernt werden. Neben der weiteren Zwischenabdeckung laufen aber schon Konturierungsarbeiten an dem bereits zwischenabgedeckten Becken Culmitzsch B. Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis mindestens 2015 andauern.

Das Grün auf Teilen der Absetzanlage Trünzig kündet von der laufenden Endgestaltung der Flächen und damit auch von der Prägung eines neuen Landschaftsbildes. Der Abschluss der Sanierung der Anlage ist für 2010 geplant.

Bodenschutz

Mit Blick auf den Schutz der Ressource Boden sind mit dem Thüringer Bodenschutzgesetz noch Ende 2003 die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden, um die Anforderungen und Regelungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wirkungsvoll auf Länderebene umsetzen zu können.

Wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Nutzung und einen umfassenden Schutz der Böden war darüber hinaus eine hinreichende Informationsgrundlage über deren regionale und lokale Verbreitungen und Eigenschaften. Eine darauf basierende fachliche Bewertung der Empfindlichkeit der Böden gegenüber stofflichen und nichtstofflichen Belastungen ermöglichte es, vorsorgeorientierte Nutzungs- und Bewirtschaftungsempfehlungen abzuleiten.

Schaffung von Informationsgrundlagen Vorrangige Aufgabe der bodenkundlichen Landesaufnahme ist es, flächendeckende Bodeninformationen (Geometrie- und Sachdaten) in der erforderlichen Qualität sowie im notwendigen Darstellungsmaßstab bereitzustellen:

Im Jahre 2005 wurden im Rahmen der Erstellung des kleinmaßstäbigen Kartenwerks Bodenübersichtskarte 1:200 000 (BÜK 200) die Blätter CC 5526 Erfurt und CC 5534 Zwickau von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Zusammenarbeit mit der TLUG herausgegeben (und können von dort bezogen werden). Damit sind ca. 60 % der Landesfläche abgedeckt. Der noch fehlende Teil (Blatt CC 4726 Goslar) ist in Bearbeitung.

Um den Belangen des Bodenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren Rechnung zu tragen, stand die Bodengeologische Konzeptkarte (BGKK) zur Verfügung. Sie wurde für den jeweiligen Anwendungszweck bereitgestellt und mit den erforderlichen Informationen ergänzt, z. B. zur Bewertung von Bodenfunktionen.

Weiterhin gibt es für Thüringen die Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung (MMK) für landwirtschaftliche Nutzflächen und die Forstliche Standortkarte (FSK) für die Waldflächen.

Im Maßstabsbereich 1:50.000 liegen neu erarbeitete Bodenkarten für die Blätter L 4930 Erfurt Nordwest, L 4932 Erfurt Nord und L 4940 Borna (Federführung Freiberg/Sachsen) vor. In den anderen Landesteilen von Thüringen wird bis zur Neuerstellung von Bodenkarten weiterhin auf o. g. Kartenwerke zurückgegriffen.

Bodenmonitoring

Im Rahmen der landesweiten Umweltüberwachung verfügt Thüringen über ein Netz von Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF), d.h. Messflächen zur Erfassung und Bewertung langfristiger Bodenveränderungen infolge standort-, landschafts-, nutzungs- und belastungsspezifischer Einflüsse. Damit unterscheidet sich die Boden-Dauerbeobachtung wesentlich von der rein bodenkundlichen Landesaufnahme. Die Zahl der Messflächen in Thüringen konnte durch eine kontinuierliche Neueinrichtung von BDF auf insgesamt 32 erhöht werden. Damit sind nunmehr 77,5 % der Landesfläche durch entsprechend flächenrepräsentative BDF abgedeckt. An allen BDF wurden bei der Einrichtung umfassende bodenphysikalische und -chemische Untersuchungen (Grundinventur) durchgeführt. In festgelegten Zeitintervallen werden diese Untersuchungen wiederholt, um evtl. zeitliche Veränderungen zu erkennen.

20 l Flächenhaushalt / Bodenschutz / Bergbaufolgelandschaften

Bodenerosion und Bodenschadverdichtung

Zur Vorsorge gegen Bodenerosion und Bodenschadverdichtung durch die Landnutzer und -eigentümer hat die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft wissenschaftlich fundierte Beratungsansätze entwickelt, die lagekonkrete Ableitungen des Handlungsbedarfs erlauben (http://www.tll.de/ainfo/pdf/bods0508.pdf).

Zu diesem Zweck sind die in Thüringen verfügbaren Standortinformationen zu einer Kennzeichnung des jeweiligen Gefahrenpotenzials aller Nutzflächeneinheiten des Ackerlands (Feldblöcke des verarbeitet worden. Mit dem Bodenschutzplaner der TLL (http://www.tll.de/ainfo/html/bods1008.htm) kann jedermann den standortkonkreten Handlungsbedarf und die Bodenschutzleistung ackerbaulicher und technisch/technologischer Maßnahmen prüfen.

Die regionale Ausprägung der Anfälligkeit der Standorte zeigen die Karte 18 für Bodenerosion und die Karte 19 für Bodenschadverdichtung. Dabei ist zu beachten, dass dies Informationen über den Standort sind. Der Handlungsbedarf kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung des tatsächlichen Nutzungsregimes ermittelt werden.

Karte 18 (20.2.3) Erosionsanfälligkeit von Ackerflächen

20 l Flächenhaushalt / Bodenschutz / Bergbaufolgelandschaften Quelle: TMLNU, TLL