wird im Zusammenhang mit der Namensgebung von öffentlichrechtlichen Schulen eine Einvernehmensregelung mit dem Kultusministerium

Vor und während der Veranstaltung kam es zu Protesten, weil der in Zella-Mehlis geborene Ehrhardt maßgeblich durch Rüstungspatente bekannt wurde und zu Reichtum kam. Von seinen 128 Patenten dienten 90 direkt oder indirekt Kriegszwecken, vor allem im Darüber hinaus rühmte sich Ehrhardt, seine Patente an alle Kriegsparteien verkauft zu haben. Dieser Teil seiner Biographie wurde auf dem Festakt, auf dem auch Angehörige eines französischen Partnergymnasiums anwesend waren, von den Rednern verschwiegen.

Im Thüringer Schulgesetz (§ 13 Abs. 6) wird im Zusammenhang mit der Namensgebung von öffentlich-rechtlichen Schulen eine Einvernehmensregelung mit dem Kultusministerium formuliert.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche Maßstäbe bzw. welche Voraussetzungen müssen Vorschläge für die Namensgebung von Schulen erfüllen, um mit dem Kultusministerium das Einvernehmen herstellen zu können?

2. Nach welcher Methodik werden die Namensvorschläge im Kultusministerium geprüft?

3. Gab es Fälle, in denen das Kultusministerium das Einvernehmen verweigerte?

4. Wenn ja, welches waren die hauptsächlichen Gründe für die Verweigerung?

5. Wie wurde im Fall Ehrhardt dessen Person bewertet?

6. Welche Gewichtung fand die Tätigkeit Ehrhardts für die Rüstungsindustrie für die Gesamtbewertung seiner Person?

7. Aus welchen sonstigen Gründen stimmte das Kultusministerium der Namensgebung von Ehrhardt zu?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. August 2001 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Gemäß § 13Abs. 6 des Thüringer Schulgesetzes vom 6.August 1993 werden Schulnamen der Schulkonferenz vom Schulträger im Einvernehmen mit dem Kultusministerium festgelegt.

31. August 2001

Dem Antrag des Schulträgers soll eine Begründung beigefügt werden, die den Bezug der Schule zum gewünschten Namen erläutert. Wünscht eine Schule, den Namen einer Persönlichkeit zu führen, so wird dem Antrag in der Regel auch eine Biographie beigefügt.

Zu 2.: Im Vorfeld der Antragstellung beim Kultusministerium wird bereits durch die jeweiligen Schulträger über den Namensantrag befunden. Ein Schulname soll in der Regel einen historischen, personalen oder lokalen Bezug haben und langfristig traditions- und identitätsstiftend wirken.

Die eingereichten Antragsunterlagen sind überwiegend durch entsprechende Beschlüsse der regional zuständigen Bildungsausschüsse oder Kreistage untermauert und unstrittig, so dass der Festlegung des Schulnamens ohne besondere Prüfung zugestimmt werden kann.

Zu 3.: Nein - allerdings wurde im Jahr 1994 eine bereits erteilte Genehmigung zur Namensgebung des Staatlichen Gymnasiums Bad Salzungen zurückgenommen.

Zu 4.: Das Staatliche Gymnasium Bad Salzungen hatte beantragt, den Namen Dr. Helmut Hoelzer tragen zu dürfen. Nach der im August 1993 erfolgten Genehmigung dieses Schulnamens wurden Informationen über eine Tätigkeit Herrn Dr. Hoelzers in der Heeresversuchsanstalt Peenemünde während der Zeit des Nationalsozialismus bekannt, die das Kultusministerium veranlassten, die Genehmigung zum Führen des Namens im März 1994 zurückzuziehen. Das Staatliche Gymnasium Bad Salzungen trägt mittlerweile den Namen Dr.-Sulzberger-Gymnasium.

Zu 5.: Heinrich Ehrhardts Wirken wird vielerorts anerkannt. Auch die Stadt Eisenach würdigt ihn als Begründer der Eisenacher Fahrzeugfabrik (1896) und verlieh dem Stadtplatz in Eisenach den Namen Heinrich-Ehrhardt-Platz. Darüber hinaus haben auch die Städte Düsseldorf und Zella-Mehlis Straßen nach ihm benannt.

Das Leben und Wirken Heinrich Ehrhardts wurde geprägt vom Drang nach Wissen sowie seinem technischen Talent.

Durch viele seiner Erfindungen wurden Entwicklungen vor allem in der Metallbranche erheblich vorangebracht. Er genoss schon zu Lebzeiten als Berater verschiedener Industrieller Anerkennung.

Zu 6.: Erhardts Handeln und Denken waren unternehmerisch geprägt und dienten insofern auch geschäftlicher Interessen. Im Zeitraum von 1878 bis 1921 wurden 128 seiner Patente im Deutschen Reich registriert, deren Entwicklung insbesondere aus dem Bemühen um technische Innovationen erfolgte. Die Nutzung seiner Entwicklungen zu militärischen Zwecken stand bei dem Erfinder nie im Vordergrund und hatte bei der Bewertung der Gesamtpersönlichkeit Erhardts eine untergeordnete Rolle zu spielen.

Zu 7.: Zunächst ist auf die Antwort zu Frage 5 zu verweisen.

Nachdem der Landkreis Schmalkalden-Meiningen den Namensantrag des Gymnasiums Zella-Mehlis befürwortete, gab es für das Kultusministerium keine Veranlassung, das Einvernehmen zu dem Wunsch des Gymnasiums mit der Namensgebung ein verdientes Kind der Stadt zu ehren, zu verweigern.

Dr. Krapp Minister.