Münchenbernsdorf

In Schöna, einem Ortsteil von Münchenbernsdorf, wurde im Rahmen der Dorferneuerung mit dem Bau eines Gehweges entlang der L 1078 begonnen. Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Greiz sind infolge dieser Erneuerung Baukosten von insgesamt 234 105,71 Euro angefallen. Zur Finanzierung der Baukosten sind durch den Freistaat Thüringen Fördermittel in Höhe von 119 605,23 Euro ausgereicht worden.

Einige Bürger von Schöna kritisieren, dass bei dieser Baumaßnahme der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht berücksichtigt wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird die Baumaßnahme Gehweg in Schöna fertiggestellt und wann entsteht die Beitragspflicht für die Anlieger?

2. Wie hoch sind die umlagefähigen Kosten und in welcher Höhe wird voraussichtlich der Beitragssatz für diese Baumaßnahme für die anliegenden Grundstückseigentümer sein?

3. Welche Kostenbestandteile der Baumaßnahme sind nicht umlagefähig und wie wird dies von der Landesregierung begründet?

4. Wann ist mit einer Bescheidung zu rechnen?

5. Wie hat die Gemeinde Münchenbernsdorf die Informationspflicht nach § 13 Thüringer Kommunalabgabengesetz umgesetzt?

6. Ab welchem Zeitpunkt kann Akteneinsicht in die zum Bau des Gehweges erforderlichen Unterlagen gewährt werden?

7. Wie wurde gesichert, dass die Haushaltsgrundsätze bei der Baumaßnahme Gehweg in Schöna eingehalten wurden und welche Landesbehörden haben sich in welcher Art und Weise beteiligt?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. November 2009 wie folgt beantwortet:

Die Maßnahme ist baulich beendet. Gemäß gültiger Straßenausbausatzung der Stadt Münchenbernsdorf entsteht die Beitragsschuld nach Legung der Schlussrechnung.

Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Doppelbuchst. bb, cc Thüringer Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit §§ 169, 170 der Abgabenordnung ist der Betrag innerhalb von vier Jahren festzusetzen; die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragspflicht entstanden ist.

Die Bescheidung durch die Stadt Münchenbernsdorf erfolgt in der Regel innerhalb eines Jahres.

Die Gemeinde Münchenbernsdorf hat die Informationspflicht nach § 13 Thüringer Kommunalabgabengesetz wie folgt umgesetzt:

- die öffentliche Auslegung der Planung für den Gehweg erfolgte in der Zeit vom 6. bis 24. Mai 2004 im Gasthaus Schindler in Schöna,

- die Einladung zur Bürgerversammlung am 11. April 2007 wurde an öffentlichen Bekanntmachungsstellen veröffentlicht,

- die Maßnahme wurde am 17. Januar 2008 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht,

- die Informationsveranstaltung zu Baubeginn und Bauverlauf fand am 8. Juli 2009 statt.

Die verwaltungsrechtlich geregelte Einsichtnahme für Betroffene in die Unterlagen wird seitens der Stadt Münchenbernsdorf garantiert.

Die Stadt Münchenbernsdorf bzw. deren Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf ist wie jede Kommune im Rahmen des kommunalen Haushaltsrechts an die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze gebunden. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass gegen kommunales Haushaltsrecht verstoßen wurde, sodass ein rechtsaufsichtliches Einschreiten nicht geboten ist.