Bericht

Einsatz des Landesamts für Verfassungsschutz zur Informationsgewinnung über Kandidatinnen und Kandidaten für Kommunalwahlen durch den Thüringer Innenminister

Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschußgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.

1. Untersuchungsgegenstand: Veranlasste der Thüringer Innenminister, Christian Köckert, das Landesamt für Verfassungsschutz, Informationen über den Bürgermeister der Stadt Blankenhain Schneider und den Beigeordneten der Stadt Blankenhain Peiko zu gewinnen?

2. Der Untersuchungsausschuss besteht aus zehn Mitgliedern.

3. Der Untersuchungsausschuss soll im Landtag bis zur Vorlage des schriftlichen Berichts gemäß § 28 Abs. 5 des Untersuchungsausschußgesetzes monatlich mündlichen Bericht über den Stand des Verfahrens erstatten.

Begründung:

Nach vom ehemaligen Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz, Dr. Roewer, bestätigten Presseberichten hat der Thüringer Innenminister Christian Köckert das Landesamt für Verfassungsschutz im Mai 2000 beauftragt, Informationen über angebliche Stasi-Verwicklungen des damaligen Bürgermeisters von Blankenhain, Eckhard Schneider, und des Beigeordneten der Stadt

5. September 2001 Blankenhain, Roland Peiko, zu gewinnen. Es besteht der Verdacht, dass der Thüringer Innenminister das Landesamt für Verfassungsschutz damit beauftragte, außerhalb des Aufgabenkreises des Verfassungsschutzes Informationen über die genannten Personen zu gewinnen, um mit diesen den Ausgang der Bürgermeisterwahl in Blankenhain zu beeinflussen.