Verschmutzung der Steinach

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Gewässergütesituation der Steinach vor?

Die Steinach ist nach der Gewässergütekarte 2000 im hessischen Bereich überwiegend in Güteklasse II (mäßig belastet) eingestuft, einzelne kleinere Teilabschnitte sind der Güteklasse I bis II (gering belastet) zuzuordnen. Eine schlechtere Einstufung als Güteklasse II liegt bei der Steinach nicht vor. Sie entspricht damit dem Güteziel des § 26 Hessisches Wassergesetz (HWG).

Frage 2. Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit getroffen, um die Wasserqualität der Steinach zu verbessern?

Mit der Erweiterung der Kläranlage in Abtsteinach (1998 bis 2001, Stickstoffelimination) und der Kläranlage Schönau (Abwasserzweckverband Steinachtal mit den baden-württembergischen Kommunen Heiligkreuzsteinach, Wilhelmsfeld, Altneudorf und Schönau - Erweiterung 1993 bis 1998) sowie der Errichtung von Regenüberlaufbecken im Kanalsystem des Abwasserzweckverbandes Steinachtal wurde die Wasserqualität der Steinach verbessert.

Frage 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu deutlich sichtbaren Schlammeinleitungen durch die Kläranlage Schönau vor?

Deutlich sichtbare Schlammeinleitungen sind nicht bekannt. Über die Nachklärbecken entweichen zwar Feinstflocken, aber nicht in einem höheren Maß als bei anderen Kläranlagen. Die festgelegten strengen Überwachungswerte werden eingehalten. Dies belegen auch die Abwasseruntersuchungsberichte der staatlichen Einleiterüberwachung.

Frage 4. Was ist wann geplant, um diesen Missstand dauerhaft zu beseitigen?

Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.

Frage 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Campingplatz Neckarsteinach vor, der trotz Abwassersatzung und Anschlusszwang dies seit Jahren ignoriert und seine Abwässer direkt in die Steinach einleitet?

Die sanitären Abwässer des Campingplatzes Neckarsteinach werden in dichten Gruben gesammelt und über die Kläranlage Neckarsteinach entsorgt. Illegale Einleitungen von einzelnen Wohnwagen wurden durch die untere Wasserbehörde in Heppenheim wiederholt unterbunden.

Frage 6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über behördliche Vorgänge vor, die diesen Missstand beseitigen sollten?

Bei einem Ortstermin der unteren Wasserbehörde mit dem Bürgermeister der Stadt Neckarsteinach und dem Grundstückseigentümer am 24. April 2001 wurde die Erstellung eines Konzeptes für den Anschluss des gesamten Geländes Eingegangen am 26. März 2002 · Ausgegeben am 15. April 2002 an die städtische Kanalisation vereinbart. Der Entwurf soll in Kürze vorgestellt werden; der Anschluss ist bis Ende des Jahres 2002 vorgesehen.

Frage 7. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass die Campingplatzabwässer immer noch eingeleitet werden?

Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 5.

Frage 8. Was ist wann geplant, um diesen Missstand dauerhaft zu beseitigen?

Hierzu verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6.

Frage 9. Gibt es eine länderübergreifende Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg?

Wenn ja, welcher Art und mit welchen Ergebnissen?

Die Betriebsprüfungen der Abwasserbehandlungen mit länderübergreifenden Anlagen werden von Vertretern der Landratsämter Heidelberg und Bergstraße gemeinsam wahrgenommen. Am 31. Januar 2002 fand ein Nachbarschaftstag der Kläranlagenbetreiber aus Baden-Württemberg statt, an dem auch ein Vertreter der unteren Wasserbehörde des Kreises Bergstraße teilgenommen hat.