Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG)

Das Industriegebiet An der A 71 Geraberg wurde durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) erschlossen. Die Übergabe erfolgte vor wenigen Monaten. Die Vermarktung der Flächen erfolgt offenbar ebenfalls durch die LEG.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchem Investitionsaufwand erfolgte die Erschließung des Industriegebietes An der A 71? In welchem Umfang kam es dabei durch welche Gründe zu Kostenabweichungen im Vergleich zu den geplanten Kosten?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Höhe der Erschließungskosten des Industriegebietes An der A 71 im Vergleich zu den Kosten anderer Erschließungsmaßnahmen bei Industriegebieten in Thüringen? Wie sind mögliche Kostenabweichungen begründet?

3. In welcher Höhe wurde die Erschließung des Industriegebietes An der A 71 durch wen gefördert? Wie hoch sind der geplante und der tatsächlich gezahlte Eigenanteil der Gemeinde Geraberg an den Erschließungskosten?

4. Welche Vermarktungsmaßnahmen hat die LEG bisher für das Industriegebiet An der A 71 mit welchen Ergebnissen umgesetzt? Welche weiteren Maßnahmen sind hier geplant?

5. Wurden möglicherweise andere Firmen oder Behörden mit der Vermarktung der nachgefragten Industrieflächen beauftragt; wenn ja, welche?

6. Welche Kosten, einschließlich des Kapitaldienstes, entstehen der LEG pro Monat, weil im Industriegebiet An der A 71 bisher noch keine Flächen an Investoren veräußert wurden? Wie finanziert die LEG diese Kosten der Flächenvorhaltung?

7. Aus welchen Gründen wird die Straßenbeleuchtung im Industriegebiet An der A 71 eingeschaltet, wenn doch die Flächen gegenwärtig durch keinen Investor genutzt werden?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Investitionskosten belaufen sich gemäß des mit Zuwendungsbescheid bestätigtem Investitionsplans auf rund 6,14 Millionen Euro. Bei den bislang abgerechneten Leistungen wurden die Kostenpositionen in allen Gewerken aufgrund des öffentlichen Wettbewerbs im Rahmen der Ausschreibung unterschritten.

Zu 2.: Die Erschließungskosten liegen höher als die durchschnittlichen Kosten bei Neuerschließungen von Industrie- und Gewerbeflächen in Thüringen. Ursache hierfür ist der Bau einer Stromtrasse vom Umspannwerk Ilmenau zum Standort, um eine ausreichende Versorgung mit Elektroenergie zu gewährleisten. Die Wirtschaftlichkeit der Planung und die Angemessenheit der Kosten wurden dabei im Rahmen einer fachtechnischen Prüfung bestätigt.

Zu 3.: Die Erschließung des Standortes wurde mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) gefördert. Der bewilligte Zuschuss beträgt rund 4,69 Millionen Euro. Die Gemeinde Geraberg hat einen Eigenanteil von rund 0,72 Millionen Euro zu erbringen. Sollten sich die Investitionskosten nach Abschluss der Erschließung insgesamt verringern, reduzieren sich Zuschuss und Eigenanteil entsprechend anteilig.

Zu 4.: Der Standort wird im Internetportal der LEG (www.leg-thueringen.de) zum Verkauf an Investoren angeboten. Des Weiteren ist das Industriegebiet im Portfolio des Internetanbieters Immobilienscout 24 als Verkaufsobjekt ausgeschrieben.

Zur direkten visuellen Wahrnehmung ist auf der Fläche unmittelbar an der vorbeiführenden Bundesstraße B 88 die Projekttafel mit allen wesentlichen Informationen platziert. Gegenwärtig wird die Aufstellung eines zusätzlichen Werbeschildes im Sichtbereich der BAB 71 geprüft. Darüber hinaus wird die Fläche von der LEG im Rahmen von Ansiedlungsverhandlungen mit potentiellen Investoren bei der bedarfsabhängigen Standortauswahl mit angeboten.

Zu 5.: Es wurden keine weiteren Firmen oder Behörden mit der Vermarktung des Standortes beauftragt.

Zu 6.: Die LEG schätzt ihre laufenden Kosten zur Vorhaltung des Standortes auf bis zu 10 000 Euro pro Jahr, die aus Mitteln der LEG finanziert werden.

Zu 7.: Die Gemeinde Geraberg ist Trägerin der Baulast für die Erschließungsstraße, einschließlich der Straßenbeleuchtung. Die Entscheidung zum Einschalten der Straßenbeleuchtung liegt im Verantwortungsbereich der Gemeinde. Insoweit kann die Thüringer Landesregierung hierzu keine Aussage treffen.