Dadurch ist die Verkehrsbelastung in den Ortslagen Barchfeld und Immelborn extrem

Oktober 2009 hat folgenden Wortlaut:

Der Ausbau der B 19 im südlichen Wartburgkreis wird gegenwärtig mit dem Bau der Ortsumgehung Gumpelstadt-Waldfisch fortgesetzt. Hingegen ist die so genannte Werra-Querung der B 62 noch nicht in Sicht.

Dadurch ist die Verkehrsbelastung in den Ortslagen Barchfeld und Immelborn extrem hoch.

Auch die Realisierung der Ortsumfahrungen der B 62 für Leimbach und Kaiseroda ist noch nicht absehbar.

In diesen Ortslagen ist ebenfalls eine für die Anwohner unzumutbare Verkehrsbelastung zu verzeichnen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte hat öffentlich angekündigt, in Gesprächen mit Bundesund Landesbehörden eine Klärung des weiteren Ausbaus der B 19 und B 62 anzustreben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Festlegungen gibt es im aktuellen Bundesverkehrwegeplan zum Weiterbau der B 19 und B 62 im südlichen Wartburgkreis?

2. Welche Möglichkeiten bestehen grundsätzlich, den aktuellen Bundesverkehrswegeplan zu ändern?

3. Gibt es in Thüringen Straßenbaumaßnahmen, die erst durch eine Veränderung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans realisiert werden konnten oder bis zum Ende der Planungslaufzeit umgesetzt werden können? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich und mit welcher Begründung erfolgte dabei eine Veränderung des Bundesverkehrswegeplans?

4. Wie gestaltet sich das gegenwärtige Verkehrsaufkommen in den Ortslagen Barchfeld, Immelborn, Leimbach und Kaiseroda und welche Veränderungen gab es im Vergleich zu 2005 und 2007? Welche Auswirkungen hat diese Veränderung des Verkehrs auf den Planungs- und Realisierungsprozess des weiteren Ausbaus der B 19 und B 62?

5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher unternommen, um den weiteren Ausbau der B 19 und B 62 im südlichen Wartburgkreis zu beschleunigen? Mit welcher Begründung wurde möglicherweise auf derartige Maßnahmen zur Beschleunigung des weiteren Ausbaus der B 19 und B 62 im südlichen Wartburgkreis verzichtet?

6. Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Landesregierung, den geplanten Ausbau der B 19 und B 62 im südlichen Wartburgkreis zu beschleunigen, um so die Verkehrsbelastung in den Ortsdurchfahrten Barchfeld, Immelborn, Leimbach und Kaiseroda zu reduzieren? Wie werden diese Möglichkeiten begründet?

7. Wann ist nach Kenntnisstand der Landesregierung mit einem weiteren Ausbau der B 19 und B 62 im südlichen Wartburgkreis zu rechnen und welche Straßenbaumaßnahmen sollen dabei im Einzelnen realisiert werden?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. November 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Für den Bereich des südlichen Wartburgkreises sind die nachfolgenden noch nicht realisierten bzw. im Bau befindlichen Vorhaben im aktuellen Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingeordnet:

- B 19 Ortsumgehung Witzelroda,

- B 62 Ortsumgehung Bad Salzungen, 4. Bauabschnitt (mit Ortsumgehung Leimbach und Kaiseroda),

- B 62 Ortsumgehung Bad Salzungen, 5. Bauabschnitt (Werraquerung),

- B 62 Ortsumgehung Dorndorf/Merkers.

Die Vorhaben B 19 Meiningen-Barchfeld (Ausbau von zwei auf vier Spuren) und B 62 Ortsumgehung sind in den weiteren Bedarf eingestuft.

Für die Vorhaben des vordringlichen Bedarfs besteht nach dem Fernstraßenausbaugesetz ein uneingeschränkter Planungsauftrag.

Zu 2.: Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan kann von der Bundesregierung durch Fortschreibung geändert werden. Die Fortschreibung erfolgt in Abhängigkeit vom Ergebnis der Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen bzw. die Bundesschienenwege hinsichtlich des Erfordernisses ihrer Anpassung an die Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung.

Im Einzelfall kann darüber hinaus gemäß § 6 Fernstraßenausbaugesetz für Maßnahmen, die wegen eines unvorhergesehenen höheren oder geringeren Verkehrsbedarfs insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur erforderlich sind, ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Zu 3.: In Thüringen wurde für den 4-streifigen Ausbau der B 247 zwischen Mühlhausen und Bad Langensalza, der im weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen eingeordnet ist, ein Antrag nach § 6 Fernstraßenausbaugesetz aufgrund eines unvorhergesehenen höheren Verkehrsbedarfs gestellt und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bestätigt.

Zu 4.: Auf der B 62 in Immelborn wurden folgende Verkehrsmengen registriert:

- Straßenverkehrszählung (SVZ) 2005: 14 928 Kfz/24h, davon 7,8 Prozent Schwerverkehr (SV)

- Dauerzählstelle 2007 (Jahresbericht): 15 198 Kfz/24h, davon 7,9 Prozent SV

- Dauerzählstelle 2008 (Jahresbericht): 14 928 Kfz/24h, davon 7,9 Prozent SV

Auf der B 62 im Bereich Leimbach/Kaiseroda wurden im Rahmen der SVZ 2005 11 402 Kfz/24h, davon 6,6 Prozent SV, ermittelt. Eigene Erhebungen durch eine Kurzzeitzählung in 2007 ergaben 14 941 Kfz/24h, davon 7,9 Prozent SV. Für 2008 und 2009 liegen keine Verkehrszahlen vor.

Die hohe Verkehrsbelegung der B 62 ist bekannt. Die Entwicklung der Verkehrsbelegung bewegt sich im Rahmen der ermittelten Verkehrsprognose, so dass sich hieraus keine weiteren Auswirkungen auf den Planungs- und Realisierungsprozess für den Ausbau der B 62 und B 19 ergeben.

Zu 5.: Die Planung des 4. und 5. Bauabschnitts der B 62 Ortsumgehung Bad Salzungen erfolgt in enger Terminabstimmung zwischen dem zuständigen Straßenbauamt und dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Ziel ist es, zu gewährleisten, dass für den 4. Bauabschnitt Anfang 2010 das Planfeststellungsverfahren beantragt werden kann. Für den 5. Bauabschnitt soll in 2010 das Planfeststellungsverfahren mit einem Planänderungsverfahren fortgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass in Abstimmung mit dem BMVBS eine Linienführung und Dimensionierung des Brückenbauwerks der Werraquerung gefunden wird, die unter Abwägung der zu berücksichtigenden Belange, insbesondere des Natur- und Artenschutzes, des Hochwasserschutzes und des Kiesabbaus, im Rahmen der Planfeststellung genehmigungsfähig ist.

Für die B 19 Ortsumgehung Witzelroda und die B 62 Ortsumgehung Dorndorf/Merkers wird an der Entwurfsplanung gearbeitet. Ziel ist es, auch für diese Vorhaben die Planungen bis zur Beantragung der Planfeststellung zügig voranzubringen.

Zu 6.: Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten Barchfeld, Immelborn, Leimbach und Kaiseroda wird durch die Realisierung des 4. und 5. Bauabschnitts der B 62 Ortsumgehung Bad Salzungen erreicht.

Über die in Frage 5 genannten Festlegungen hinaus werden keine weiteren Beschleunigungsmöglichkeiten für die Realisierung dieser Vorhaben gesehen. Der zeitliche Ablauf der Planfeststellungsverfahren ist nicht genau kalkulierbar, da er im Wesentlichen von den im Verfahren vorgebrachten Einwendungen, den zu klärenden Problemen und der Mitwirkung der Betroffenen abhängt.

Zu 7.: Ein Baubeginn setzt die Schaffung des Baurechts und die Aufnahme in den jährlichen Haushaltsplan des Bundes voraus. Unter Bezug auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6 können zum Realisierungszeitpunkt der einzelnen Maßnahmen zurzeit keine konkreten Aussagen getroffen werden.