Abschaffung der Ministerialzulage

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am 18. Juli 2001 zwei Klagen von Mitarbeitern von Obersten Landesbehörden entsprochen, die gegen die Streichung der Ministerialzulage zum 1. Juli 1997 geklagt hatten. Gegen das Urteil wurde keine Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen, wogegen die Landesregierung als Beklagte Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, sie also das Verfahren weiterbetreiben will.

Die Landesregierung wird ersucht, im Haushaltsausschuss und im Innenausschuss zu folgendem Gegenstand zu berichten:

1. Hält die Landesregierung an der Entscheidung der Vorgängerregierung vom 30. April 1996 fest, die Ministerialzulage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Landesbehörden abzuschaffen?

2. Wird die Landesregierung, sollte die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision keinen Erfolg haben, die Streichung der Ministerialzulage rückgängig machen?

3. Wenn nein, welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung stattdessen zu ergreifen?