Wirksamkeit der Windschutzeinrichtung an der Reichenbachtalbrücke der A 71

An der Reichenbachtalbrücke der A 71 wurde in diesem Jahr eine Windschutzeinrichtung installiert. Vor der Installation der Einrichtung kam es in diesem Bereich immer wieder zu Verkehrsbeeinträchtigungen durch starke Winde. Deshalb wurde bei bestimmten Witterungsbedingungen die höchstzulässige Geschwindigkeit auf 60 km/h begrenzt.

Nach der Installation der Windschutzeinrichtung erfolgt jedoch weiterhin eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h, wenn witterungsbedingt starke Winde auftreten. Daraus könnte abgeleitet werden, dass die installierte Windschutzeinrichtung nicht die erwartete Wirksamkeit sichert.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Mit welchem Investitionsaufwand wurde die Windschutzeinrichtung an der Reichenbachtalbrücke der A 71 installiert?

2. Wer trug die Kosten für diese Investitionsmaßnahme?

3. Mit welcher Zielrichtung wurde diese Windschutzeinrichtung installiert?

4. Wie wird die Wirksamkeit dieser Windschutzeinrichtung bewertet?

5. Aus welchen Gründen erfolgt auf der Reichenbachtalbrücke 71 auch nach der Installation der Windschutzeinrichtung eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h bei bestimmten Witterungssituationen mit starken Winden?

6. Soll diese nachgefragte Geschwindigkeitsbegrenzung auch künftig beibehalten werden und wie wird dies begründet?

7. Inwiefern sind aus fachlicher Sicht weitere Nachbesserungen an der Windschutzeinrichtung der Reichenbachtalbrücke erforderlich? Mit welchem Investitionsvolumen wäre bei diesen Nachbesserungen zu rechnen?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Januar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Baukosten betrugen rund 4,7 Millionen Euro (brutto).

Zu 2.: Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Bundes für Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE).

Zu 3.: Der bauliche Windschutz soll Verkehrsunfälle durch plötzlichen Seitenwind, bei dem insbesondere LKW gefährdet sind, vermeiden.

Zu 4.: Die Wirksamkeit wird im Rahmen eines Messprogramms untersucht werden. Dafür werden an drei Stellen in verschiedener Höhe Windmesseinrichtungen auf der Brücke installiert. Parallel dazu wird durch den Deutschen Wetterdienst ein Messcontainer aufgestellt, der die Windverhältnisse außerhalb der Brücke aufzeichnet.

Die Messeinrichtungen werden nach vorheriger Kabelverlegung bei entsprechender Witterung im Frühjahr 2010 aufgestellt und dienen einer langfristigen, mindestens über drei Jahre laufenden, Wirksamkeitsuntersuchung.

Seit der Installation wurden keine windbedingten Unfälle verursacht.

Zu 5. und 6.: Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h resultiert aus den bisherigen Erfahrungen anderer Länder mit ähnlichen Problemen.

Der vor der Installation des baulichen Windschutzes aufgestellte Stufenplan zur Beschilderung und zu Maßnahmen im Zusammenhang mit bestimmten Witterungssituationen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wird zunächst aufrechterhalten, da bislang noch keine durch langjährige Messungen abgesicherten Daten zur Wirksamkeit der baulichen Windschutzmaßnahmen vorliegen.

Jedoch wurde die Mindestdauer für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h zwischenzeitlich von drei auf eine Stunde reduziert.

Zu 7.: Auf Grund der bisher geringen Erfahrung mit der Wirksamkeit der Windschutzmaßnahmen können keine Aussagen über eventuell notwendige Nachbesserungen gemacht werden.