Betreuung der Außenhandelsbeziehungen durch die Thüringer Landesregierung

Ich frage die Landesregierung:

1. Von welchen Behörden, Institutionen und Einrichtungen der Landesregierung werden Beziehungen zum Ausland sowie Besuche von ausländischen Delegationen organisiert und koordiniert (bitte nach einzelnen Organisationen mit dem jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt und Aufgabengebiet aufführen)?

2. Wie viele Mitarbeiter werden in den genannten Einrichtungen zum Zweck der Pflege der Außenbeziehungen Thüringens eingesetzt?

3. Wie groß ist das jährliche Budget für

a) die Organisation,

b) die Durchführung von Besuchen ausländischer Delegationen?

4. Wo ist das Budget für die Organisation und Durchführung von Besuchen ausländischer Delegationen im Haushaltsplan eingestellt (bitte nach Einzelplan, Kapitel und Titel angeben)?

5. Wie viele und welche ausländische konsularische und sonstige staatliche sowie halbstaatliche Einrichtungen sind nach Wissen der Landesregierung im Freistaat Thüringen seit welchem Jahr eigenständig vertreten?

6. Welchen Landeseinrichtungen obliegt jeweils deren Betreuung?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Februar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1:. Die Beziehungen zum Ausland werden in der Landesregierung im Interministeriellen Ausschuss Außenbeziehungen unter Federführung des Referats Internationale Angelegenheiten, in der Thüringer Staatskanzlei (TSK) mit den Fachressorts koordiniert. Protokollarische Aufgaben werden durch das Referat Protokoll der TSK wahrgenommen.

Im Bereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) koordiniert das Referat Europa, Internationales, Bescheinigende Stelle/Unabhängige Stelle die Beziehungen zum Ausland.

Soweit es Außenhandelsbeziehungen betrifft, werden diese Aufgaben federführend durch das Referat Außenwirtschaft/Messe Erfurt AG des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT) wahrgenommen.

In den meisten Fällen wird durch das TMWAT die Abteilung Akquisition, Internationale Kontakte und Technologie bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) einbezogen.

Zu 2.: Mit der Pflege der Außenbeziehungen Thüringens sind die Mitarbeiter in den o. g. Einrichtungen befasst.

Zu 3.: Für die Organisation und Durchführung von Besuchen ausländischer Delegationen, die den Außenhandel betreffen, sind in den genannten Ressorts keine gesonderten Budgets im Haushalt eingestellt.

Zu 4.: Anfallende Kosten für die Organisation und Durchführung von Besuchen ausländischer Außenhandelsdelegationen können im Wirkungsbereich des TMWAT aus dem Kapitel 07 02 beglichen werden.

Zu 5.: Gegenwärtig gibt es in Thüringen sechs ausländische konsularische Vertretungen.

Dies sind im Einzelnen:

- Honorarkonsulat der Republik Litauen in Erfurt seit 2002,

Honorarkonsul Wilfried Moser

- Honorarkonsulat der Republik der Philippinen in Gotha seit 1997,

Honorarkonsul Josef H. Wiedeler

- Honorarkonsulat des Königreichs Schweden in Erfurt seit 2002,

Honorarkonsul Gerald Grusser

- Honorarkonsulat der Republik Ungarn in Erfurt seit 1996,

Honorarkonsul Dr. Jürgen Bohn

- Honorarkonsulat der Republik Mali in Erfurt seit 1998,

Honorarkonsul Volker Heiland

- Honorarkonsulat des Königreichs Dänemark in Erfurt seit 2001,

Honorarkonsul Niels Lund Chrestensen Halbstaatliche Institutionen sind nicht bekannt.

Zu 6.: Die konsularischen Vertretungen werden bezüglich der konsularischen Belange durch die TSK betreut.