Sicherheitsüberprüfungen

Januar 2010 hat folgenden Wortlaut:

Am 4. April 2003 trat das Thüringer Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen und zur Änderung verfassungsrechtlicher Bestimmungen in Kraft. Das Gesetz ist bis Ende 2011 gültig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden auf Grundlage des o. g. Gesetzes in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils veranlasst?

(Für diese und folgende Fragen: Bitte nach Jahresscheiben auflisten.)

2. Wie viele dieser Überprüfungen fanden nach § 7 Abs. 1 jeweils als einfache Sicherheitsüberprüfung, erweiterte Sicherheitsüberprüfung oder erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen statt und mit jeweils welchen Ergebnissen?

3. Wie viele Fälle der Aktualisierung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung nach § 18 und nach § 18 in Verbindung mit § 36 hat es in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils gegeben und welches Ergebnis hatten diese Überprüfungen?

4. Wie viele Fälle betroffener Personen gibt es, in denen gemäß den Fristen des Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetzes nach § 18 (gegebenenfalls in Verbindung mit § 36) eine Aktualisierung der Sicherheitserklärung bzw. eine Wiederholungsüberprüfung hätte erfolgen müssen, in denen aber dieses Verfahren bisher noch nicht eingeleitet oder nicht abgeschlossen wurde, und welche Auswirkungen hätte dies gegebenenfalls für die Zulässigkeit der Tätigkeit dieser Personen in den sicherheitsrelevanten Bereichen?

5. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen erfolgten bei Personen, die nach § 1 Abs. 2 a) Zugang zu Verschlusssachen haben, die als STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind,

b) Zugang zu mit Buchstabe a vergleichbaren Verschlusssachen ausländischer oder über- oder zwischenstaatlicher Stellen haben,

c) in einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Landes oder in einem Teil von ihr tätig sind, die zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist,

d) in einer Behörde oder einem sonstigen durch Rechtsverordnung nach § 33 bestimmten sicherheitsempfindlichen Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik Zugangsmöglichkeiten haben,

e) an einer sicherheitsempfindlichen Stelle in einer durch Rechtsverordnung nach § 33 bestimmten lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt sind?

6. Wie viele überprüfte Personen wurden nach Erkenntnissen der Landesregierung aufgrund einer Überprüfung nicht für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in öffentlichen Betrieben eingestellt oder nicht mit einer solchen Tätigkeit betraut und deshalb gegebenenfalls aus Sicherheitsgründen versetzt oder entlassen?

7. Wie viele Anträge auf Auskunft bzw. Akteneinsicht wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils nach § 24 gestellt und in wie vielen Fällen wurde diesen Anträgen nicht entsprochen?

8. In wie vielen Fällen sind Ehepartner, Lebensgefährten oder Mitbewohner der zu überprüfenden Personen in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen worden?

9. Wie viele Betroffene haben von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht und wie viele haben gerichtliche Schritte gegen die Sicherheitsüberprüfung oder gegen ihre Einstufung unternommen und mit jeweils welchen Ergebnissen?

10.Wie viele Personendatensätze sind bei der Thüringer Landesverfassungsschutzbehörde im Zusammenhang mit der Mitwirkungsfunktion des Verfassungsschutzes bei Sicherheitsüberprüfungen gespeichert?

11.Wie viele Sicherheitsüberprüfungen fanden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils nach § 25 ff. (Sonderregelung bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht öffentliche Stellen) statt?

12.Wie sind nach dem Luftsicherheitsgesetz bzw. der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung und deren landesrechtlicher Umsetzung auf Thüringer Flughäfen und in Lufttransportunternehmen sicherheitsüberprüft worden?

13.Wie viele überprüfte Personen wurden aufgrund einer Überprüfung nach Erkenntnissen der Landesregierung nicht für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in nicht öffentlichen Betrieben eingestellt oder nicht mit einer solchen Tätigkeit betraut und deshalb gegebenenfalls aus Sicherheitsgründen versetzt oder entlassen?

Zu 4.: Es sind derzeit 29 Aktualisierungen/Wiederholungsüberprüfungen noch nicht abgeschlossen. In fünf Fällen, bei denen die Frist bereits erreicht ist, stehen die Aktualisierungen demnächst an.

Die in § 18 geregelten Aktualisierungen und Wiederholungsüberprüfungen sind Teil der Sicherheitsüberprüfung, welche in der Regel nach fünf bzw. zehn Jahren einzuleiten sind. Für die weitere Verwendung des Betroffenen in der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ist das Ergebnis dieser Überprüfungsverfahren entscheidend.

Zu 5.: a) Sicherheitsüberprüfungen für eine Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Nr. Wahlperiode

Zu 6.: keine.

Zu 7.: In den Jahren 2006 bis 2008 wurde jeweils ein Antrag auf Auskunft an das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz als mitwirkende Behörde gestellt und beantwortet. Im Jahr 2008 ging beim - als zuständige Stelle - ein Antrag auf Auskunft/Akteneinsicht ein. Es wurde Auskunft erteilt und teilweise Akteneinsicht gewährt. Weitere Anträge wurden nicht gestellt.

Zu 8.: Das hat 4 484 Personendatensätze im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen gespeichert.