Welche Arten von Personenschäden waren aufgrund dieser Verkehrsunfälle jeweils zu

Februar 2010 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Verkehrsunfälle mit Dienstfahrzeugen der Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thürin gen waren seit dem Jahr 2005 zu verzeichnen (bitte nach Jahren sowie nach Behörden und Einrichtun gen getrennt aufführen)?

2. Wie viele dieser Unfälle wurden jeweils von den Beschäftigten der Behörden und Einrichtungen des Frei staats Thüringen verschuldet?

3. Welche Arten von Personenschäden waren aufgrund dieser Verkehrsunfälle jeweils zu verzeichnen?

4. Bei welchen dieser Verkehrsunfälle wurden aufgrund welcher Tatbestände strafrechtliche Ermittlungs verfahren eingeleitet?

5. Auf welche Höhe bemisst sich der Sachschaden dieser Unfälle (bitte nach Jahren sowie nach Behörden und Einrichtungen getrennt aufführen)?

6. Auf welche Art und Weise erfolgte jeweils die Schadensregulierung?

a) In welchen Fällen sind die Beschäftigten für den Ausgleich der Unfallfolgen selbst aufgekommen?

b) Auf welche Höhe beliefen sich seit dem Jahr 2005 die Zahlungen von Versicherungen oder den Be schäftigten selbst an die Landeskasse zur Regulierung von Schäden, die durch das Führen von Fahr zeugen im dienstlichen Auftrag entstanden sind?

7. Welche Maßnahmen führt die Landesregierung zur Vermeidung von Verkehrsunfällen mit Dienstfahr zeugen durch?

a) Wie entwickelte sich seit dem Jahr 2005 die Zahl der Teilnehmer aus den Behörden des Freistaats an so genannten Fahrsicherheitstrainings (bitte nach Jahren und nach Behörden und Einrichtun gen getrennt aufführen)?

b) Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die jährlichen Kosten für die Durchführung bzw. ex terne Beauftragung von Fahrsicherheitstrainings?

c) In welchem Umfang führt die Landesregierung eine gegebenenfalls vorliegende Verringerung der Un fallzahlen auf die Durchführung von Fahrsicherheitstrainings zurück?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. März 2010 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Pflichtversicherungsgesetz ist der Freistaat Thüringen als Halter von Dienst fahrzeugen von der Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch verursachten Schäden befreit. Es gilt der Grundsatz der Selbstversicherung. Als cherer ist der Freistaat Thüringen nach § 2 i. V. m. dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung verpflichtet, Ersatzansprüche, die auf grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Fahrer erhoben werden, zu befriedigen, soweit sie begründet sind, und abzuwehren, soweit sie unbegründet sind.

Die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen mit Dienstfahrzeugen des Freistaats Thüringen erfolgt zen tral in der für die Kfz-Selbstversicherung zuständigen Thüringer Landesfinanzdirektion.

Zu 1.

Die Verteilung der Verkehrsunfälle auf die einzelnen Dienststellen ist in Anlage 1 dargestellt.

Zu 2.: Eine Erfassung der Vorgänge nach Verschulden oder Teilverschulden der Bediensteten des Freistaats Thü ringen an Verkehrsunfällen erfolgt in der Thüringer Landesfinanzdirektion nicht. Es kann lediglich auf Grund vorgenommener Zahlungen ein Rückschluss auf Haftungsfälle gezogen werden.

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es neben diesen Fällen auch zu Verkehrsunfällen kam, die keine Zahlungen an Dritte zur Folge hatten, weil z. B.:

- Dienstfahrzeuge beschädigt wurden, aber kein Dritter einen Schaden erlitten hat (z.B. Berühren von Mauern, Bordsteinen) oder

- Dienstfahrzeuge miteinander kollidierten oder

- Einrichtungen des Freistaats Thüringen beschädigt wurden (z. B. Toreinfahrten).

Die Haftungsfälle der Jahre 2005 bis 2009 sind der Tabelle zu Frage 1 zu entnehmen.

Zu 3.: Es erfolgt keine Erfassung der Arten von Personenschäden bei Verkehrsunfällen mit Dienstfahrzeugen.

Zu 4.: Strafrechtliche Ermittlungsverfahren können beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229

Strafgesetzbuch unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach § 142 Gefährdung des Straßen verkehrs nach § 315c Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz und Fah ren ohne Versicherungsschutz nach § 6 geführt werden.

Zur Beurteilung der haftungsrechtlichen Schuldfrage werden durch die Thüringer Landesfinanzdirektion bei jedem Vorgang die polizeiliche Verkehrsunfallanzeige (VKU) und - in Einzelfällen - auch die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften beigezogen. Aus diesen Unterlagen ergeben sich zwar gegebenenfalls Hinweise auf strafrechtliche Ermittlungen. Eine gesonderte Erfassung der Ermittlungsverfahren erfolgt jedoch nicht.

Zu 5.: Eine getrennte Erfassung der Ausgaben für Verkehrsunfälle nach Personen- und Sachschäden sowie nach Dienststellen erfolgt nicht, so dass nach der vorhandenen Statistik nur die Summe der Ausgaben für Scha denersatzleistungen pro Haushaltsjahr genannt werden kann: 2005: 470 813,47 Euro 2006: 402 110,74 Euro 2007: 409 842,21 Euro 2008: 345 882,34 Euro 2009: 348 297,10 Euro

Zu 6. a:

Bei Beamten kann eine Regressnahme nur durchgeführt werden, wenn der Verkehrsunfall gemäß § 48 Be amtenstatusgesetz i.V.m. § 60 Thüringer Beamtengesetz vorsätzlich oder grob fahr lässig herbeigeführt wurde. Gemäß § 3 Abs. 7 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) finden diese Vorschriften für Tarifbeschäftigte entsprechend Anwendung.

In den Jahren 2006 und 2009 wurde jeweils ein Verfahren und im Jahr 2008 wurden drei Verfahren abge schlossen, in deren Folge Regresszahlungen erfolgten.

Zu 6. b:

Die Einnahmen aus Schadenersatzleistungen von Versicherungsunternehmen und anderen Ersatzverpflich teten beliefen sich in den Haushaltsjahren 2005 bis 2009 auf nachfolgende Summen: 2005: 350 192,47 Euro 2006: 395 945,61 Euro 2007: 580 733,49 Euro 2008: 519 872,62 Euro 2009: 571 907,18 Euro

Zu 7. a:

Die Anzahl der durchgeführten Fahrsicherheitstrainings ergibt sich aus der Anlage 2.

Zu beachten ist hierbei, dass für den Bereich der Thüringer Polizei keine Jahresstatistik mit Zuordnung zu den einzelnen Behörden bzw. Einrichtungen geführt wird und aus diesem Grund nur eine Gesamtteilneh merzahl benannt werden kann.

Die Thüringer Polizei hat unter anderem zur Vermeidung von Verkehrsunfällen mit Dienstfahrzeugen sowohl einen Fahrsimulator als auch einen Rettungssimulator im Einsatz und nutzt diese vor allem in der Aus- und Fortbildung der Polizeivollzugsbeamten. Weiterhin wurden und werden den Bediensteten der Thüringer Polizei umfangreiche Seminare im Bereich Fahrzeugführung (z.B. bei Streife, in Kolonne, mit Zweirad) angeboten.

Mit Einführung der Messfahrzeuge Provida (Mitte der 90er Jahre) wurden für die Fahrzeugführer einzelne Seminare beim ADAC gebucht. Des Weiteren nehmen seit 2006 jährlich Fahrzeugführer und Bedienste te des Landeskriminalamtes Thüringen an einer Perfektionsschulung beim Verkehrssicherheitstraining am Sachsenring teil.

Neben den externen Fahrsicherheitstrainings werden im Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeri ums für die Bediensteten des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz in regelmäßigen Ab ständen von zwei Jahren sogenannte Inhouse-Verkehrsschulungen durchgeführt.

In vielen Dienststellen erfolgen zusätzlich Fahrerunterweisungen und Belehrungen der Berufskraftfahrer durch den Fahrdienstleiter.

Zu 7. b:

Die jährlichen Kosten für die Durchführung der Fahrsicherheitstrainings beliefen sich auf folgende Beträge: zuzüglich anteiliger Kosten für die bei Fahrsicherheitstrainings genutzten Dienstfahrzeuge (z.B. Treibstoff, Wartung)