Ab einem späteren Zeitpunkt sind ebenfalls Abfalllieferungen aus der Müllverbrennungsanlage

Februar 2010 hat folgenden Wortlaut:

Während einer vor wenigen Tagen durchgeführten Begehung der Deponie die vom Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach betrieben wird, wurden riesige Schlackeanhäufungen sichtbar. Diese Mengen sollen zum Teil aus der Müllverbrennungsanlage Zella-Mehlis stammen. Der Abfall stellt sich optisch in Form von Schlackeklumpen und feinem Staub dar, der von sperrigen Metallteilen durchsetzt ist.

Ab einem späteren Zeitpunkt sind ebenfalls Abfalllieferungen aus der Müllverbrennungsanlage Heringen geplant.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Genehmigungsbescheid liegt der Annahme der Schlacke zugrunde?

2. Die Annahme welcher Mengen wurde genehmigt und welche Mengen sind gegenwärtig zwischengelagert?

3. Welche Planungen existieren für eine mögliche Aufbereitung der Schlacke?

4. Welchen Schadstoffgehalt weisen die auf der Deponie abgelagerten Schlackereste auf?

5. Besteht auf Grund möglichen Abdriftens des feinstaubigen Materials auf angrenzende Ackerflächen eine Gefahr in Form von Schadstoffanreicherungen im Boden?

6. Müssen der Deponiebetreiber und der Investor Sicherheitsrücklagen für die Schlackeaufbereitung bilden und wenn ja, für welche konkreten Zwecke?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. April 2010 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Bei der Beantwortung ist zu differenzieren zwischen einer Ablagerung von Schlacken nach entsprechender Aufbereitung auf der Deponie Mihla und den deutlich sichtbaren Schlackenlagerungen im Zwischenlager der Aufbereitungsanlage der Fa. Jakob und Naumann Umweltdienste am Standort. Diese Schlackeaufbereitungsanlage befindet sich außerhalb der abfallrechtlich zugelassenen Deponiefläche. Für die Herausnahme dieser Fläche liegt eine Plangenehmigung zur wesentlichen Änderung der Deponie vor.

Mit Bescheid vom 22. Oktober 2009 wurde der Fa. Jakob und Naumann Umweltdienste eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Schlackeaufbereitungsanlage für Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken aus Abfallbehandlungsanlagen einschließlich eines Zwischenlagers (Anlage nach Ziffer 8.11 Spalte 2 b, bb und 8.12 Spalte 2 b der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - 4. durch das zuständige Landratsamt des Wartburgkreises erteilt.

Für die Schlackeaufbereitungsanlage wurden ein maximaler Durchsatz von 100 000 Tonnen/Jahr und eine maximale Zwischenlagermenge (In- und Output) von 20 200 Tonnen zugelassen. Zwischengelagert sind gegenwärtig ca. 20 000 Tonnen.

Die Anlage ist bereits realisiert. Bei der Aufbereitung wird die Schlacke gebrochen und klassiert, Eisen- und Nichteisen-Metalle sowie unverbrannter Restabfall (Störstoffe) über Magnet-/Wirbelstromabscheider separiert und in entsprechenden Containern bis zur Abholung zwischengelagert. Die aufbereitete Schlacke soll, je nach Marktlage, einer Verwertung zugeführt werden.

Die auf der Deponie Mihla-Buchenau nach der Aufbereitung in der Anlage der Fa. Jakob und Naumann Umweltdienste abgelagerten Schlacken halten die Zuordnungswerte für Deponien der Deponieklasse I gemäß Anhang 3, Tabelle 2 der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - vom 27. April 2009 ein.

Durch eine entsprechende Nebenbestimmung in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist sichergestellt, dass die Schlacke bei der Lagerung und Behandlung dauerhaft feucht zu halten ist, wodurch ein Staubabtrag weitgehend vermieden werden soll. Gegenüber der Fa. Jakob und Naumann Umweltdienste als Betreiber der Schlackeaufbereitungsanlage wurde bisher keine Sicherheitsleistung durch das Landratsamt des Wartburgkreises erhoben. Dieses beabsichtigt jedoch, zeitnah gemäß § 17 Abs. 4 a Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Sicherheitsleistung nachträglich anzuordnen.

Der Deponiebetreiber Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach (AZV) ist von der Erhebung einer Sicherheitsleistung nicht betroffen, da er nicht Inhaber der Schlackeaufbereitungsanlage ist.