Bremische Häfen

Die räumliche, funktionale und organisatorische Einheit der bremischen Häfen ist nicht gegeben. Voraussetzung für eine einheitliche Hafenpolitik sind klare hoheitliche und eigentumsrechtliche Verhältnisse sowie eine einheitliche politische Verantwortlichkeit. Weiterhin muss die Stärkung der originären Steuerkraft der Stadt Bremerhaven ein strukturpolitisches Ziel der Landespolitik sein.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Hoheitsrechte an dem stadtbremischen Überseehafengebiet in Bremerhaven sollen auf die Stadtgemeinde Bremerhaven übertragen werden.

2. Die Bürgerschaft (Landtag) erwartet, dass der Senat bis zum 1. März 2002 einen Bericht zu den künftigen eigentumsrechtlichen Zuständigkeiten bzw. zu einer Überführung der stadtbremischen Häfen in Bremerhaven in Landeshäfen vorlegt.