Wettbewerb

März 2010 hat folgenden Wortlaut:

Am 21. Februar 2010 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung von einem Modellversuch, bei dem Kosten und Qualität zweier staatlicher Straßenmeistereien in Hessen (Friedberg und Hofheim) mit der von der Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft (TSI) privat betriebenen Straßenmeisterei Groß-Umstadt verglichen werden sollten. Bereits vor Abschluss des Projektes sei absehbar, dass die staatlichen Straßenmeistereien in Hessen deutlich kostengünstiger und qualitativ besser arbeiten würden.

Deshalb werde Hessen keine Privatisierung der Straßenmeistereien vornehmen.

Die TSI wurde 1996 als Landesgesellschaft gebildet und 2002 vollständig privatisiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung zum oben benannten Modellversuch in Hessen und wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Schlussfolgerung der Hessischen Landesregierung aus dem oben benannten Modellversuch ein, keine Privatisierung der Straßenmeistereien vorzunehmen?

3. Hat die Thüringer Landesregierung in Vorbereitung der Privatisierung der Straßenmeistereien in Thüringen ebenfalls eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt bzw. in den Folgejahren eine Bewertung vorgenommen? Zu welchen Ergebnissen ist die Landesregierung dabei gekommen? Aus welchen Gründen wurde auf derartige Analysen bzw. Bewertungen verzichtet?

4. Aus welchen Titeln des Thüringer Landeshaushalts wurden im Jahr 2009 welche jeweiligen Beträge für welche Aufgaben an die TSI gezahlt? Wie haben sich diese Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2001 verändert?

5. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der im Jahr 2002 in Thüringen erfolgten Privatisierung im Vergleich zur vorherigen Arbeit als Landesgesellschaft? Welche Vor- und Nachteile erkennt dabei die Landesregierung?

6. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, gegebenenfalls über eine Rückübertragung der Aufgaben der privatisierten TSI nachzudenken und wie wird diese Auffassung begründet?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. April 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Landesregierung liegen zu dem Modellversuch in Hessen keine näheren Erkenntnisse vor. Es ist daher nicht möglich, die Ergebnisse zu bewerten.

Zu 2.: Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen.

Zu 3.: In Vorbereitung der Privatisierung hat die Landesregierung durch ein externes Unternehmen eine Untersuchung zur Neuausrichtung des Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienstes in Thüringen durchführen lassen. Diese kam zu der Prognose, dass nach einer Übergangszeit mit der gewählten Form der Privatisierung Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen realisiert werden können.

Eine Bewertung, in welchem Umfang diese Prognose eingetreten ist, ist derzeit noch nicht möglich. Es fehlen noch die Voraussetzungen und Instrumente (z. B. Kosten-Leistungs-Rechnung), mit denen die Kostenstrukturen einer staatlichen Aufgabenwahrnehmung ermittelt werden können, um einen aussagefähigen Vergleich anstellen zu können.

Im Übrigen lassen sich nach erfolgter Privatisierung die Kosten einer nur fiktiven eigenen Aufgabenerfüllung nur bedingt ermitteln. Eine tatsächliche und realistische Bewertung kann daher nur im Vergleich zu anderen Ländern erfolgen, die den Straßenbetriebsdienst heute noch klassisch selbst wahrnehmen.

Unter Federführung des Bundes wird derzeit in den Ländern ein System zum Management der Straßenbetriebsdaten (MSD) aufgebaut. Auf dieser Basis können dann seriöse länderübergreifende Vergleiche angestellt werden.

Zu 4.: Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Straßenbetriebsdienst entstehen, werden aus einem Haushaltsansatz finanziert (Entwurf Haushalt 2010, Kapitel 1006 Titel 521 72).

Die operativen Leistungen werden seit 2005 vollständig regelmäßig öffentlich ausgeschrieben. Die TSI steht hier also im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Im Ergebnis dieses Wettbewerbs wechseln die beauftragten Unternehmen und damit - je nach Ergebnis der Ausschreibung - auch Art und Umfang der von der TSI jeweils wahrgenommenen Aufgaben. Aus diesem Grund existiert auch keine Erfassung der Zahlungen an die TSI in der gewünschten Form. Angesichts der Vielzahl der Aufgaben und tätigen Unternehmen hätte eine solche Darstellung bezogen auf die TSI auch keine Aussagekraft für die Kosten des Straßenbetriebsdienstes.:

Die Landesregierung ist der Überzeugung, dass die Privatisierung des Straßenbetriebsdienstes in Thüringen der richtige Schritt war. Inzwischen hat sich in den Sommergewerken ein breiter Wettbewerb eingestellt, an dem insbesondere mittelständische Unternehmen aus Thüringen partizipieren. Die Leistungen können flexibel und nach aktuellem Bedarf abgefordert werden. Die Preise werden durch den Wettbewerb transparent und reguliert.

Im Winterdienst hat sich der erwartete Wettbewerb bisher noch nicht in dem erhofften Umfang eingestellt.

Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Einstiegskosten für Dritte auf Grund der zu beschaffenden Technik eine erhebliche finanzielle Hürde darstellen. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich dies mit den künftigen Ausschreibungen verändern wird, zumal die Bauindustrie mit Öffentlich-Privaten-Partnerschaften im Autobahnbau Erkenntnisse und Erfahrungen sammeln kann, die sie bisher nicht besitzt.

Nachteile durch die Entlassung der TSI in den Wettbewerb werden weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht gesehen. Leistung wird heute messbar, d. h. konkret beauftragt, abgenommen und zu marktüblichen Preisen abgerechnet.

Zu 6.: Nein; aus den Modellversuchen anderer Länder ergeben sich keine Anhaltspunkte, die Rückübertragung der privatisierten Aufgaben zu erwägen. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.