Die Abwassergebühr war wegen der vollständigen Refinanzierungskosten für die abwasserwirtschaftlichen Investitionen entsprechend

März 2010 hat folgenden Wortlaut:

Die Gemeinde Melpers ist seit 1. Januar 2009 Mitglied des Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Meininger-Umland (KWA). Bis 2008 hat die Gemeinde die Abwasserentsorgung mehrere Jahre eigenständig wahrgenommen. Dabei hatte sich die Gemeinde entschieden, zur Refinanzierung der abwasserwirtschaftlichen Investitionen auf die Erhebung von Abwasserbeiträgen nach § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz zu verzichten und die Refinanzierung ausschließlich über die Abwassergebühr vorzunehmen. Bereits gezahlte Abwasserbeiträge wurden in diesem Zusammenhang an die Bürger zurückerstattet.

Die Abwassergebühr war wegen der vollständigen Refinanzierungskosten für die abwasserwirtschaftlichen Investitionen entsprechend kalkuliert.

Nunmehr beabsichtigt der KWA auch in Melpers Abwasserbeiträge zu erheben. In diesem Zusammenhang wird durch die Bürger der Gemeinde thematisiert, dass die Berechnung der Abwasserbeiträge des KWA nicht berücksichtigt, dass in Melpers über mehrere Jahre die Refinanzierung der abwasserwirtschaftlichen Investitionen über die Abwassergebühren erfolgte. Insofern wird eine Art anteilige Doppelfinanzierung der Investitionen (zunächst über die Gebühren und nunmehr über die Beiträge) durch die Bürger der Gemeinde befürchtet.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Zeitraum hat die Gemeinde Melpers die Abwasserentsorgung eigenständig wahrgenommen?

2. In welcher Höhe wurden in der Gemeinde Melpers abwassertechnische Investitionen in welchen Jahren realisiert und in welcher Höhe wurden diese Investitionen gefördert (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?

3. In welcher Höhe hat die Gemeinde Melpers in dem in Frage 1 nachgefragten Zeitraum Abwassergebühren erhoben und welcher Gebührenanteil entfiel dabei auf die Refinanzierung der abwassertechnischen Investitionen?

4. Wie hat sich das Abwassergebührenniveau für die Bürger der Gemeinde Melpers durch den Beitritt zum KWA geändert?

5. Wie wird bei der jetzt durch den KWA angekündigten Abwasserbeitragserhebung in Melpers berücksichtigt, dass über mehrere Jahre die Refinanzierung der Investitionen vollständig über die Abwassergebühren erfolgte und wie wird dies durch die Landesregierung bewertet?

6. Was spricht dagegen, durch einen reduzierten Beitragssatz die Refinanzierung von Investitionen über die Gebühren in Melpers zu berücksichtigen?

7. Welche Festlegungen bzw. Vereinbarungen wurden nach Kenntniss der Landesregierung im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft der Gemeinde Melpers in den KWA getroffen, welche Ziele wurden damit verfolgt und inwieweit wurden diese Ziele erreicht?

8. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft der Gemeinde Melpers in den KWA eingeleitet, welche Ziele wurden damit verfolgt und inwieweit wurden diese Ziele erreicht?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. April 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Gemeinde Melpers hat in der Form des Eigenbetriebes Melperswasserabwasser (MEWA) vom 10. August 2002 bis zum Beitritt zum Kommunalen Wasser- Meininger Umland (KWA) am 1. Januar 2008 die Abwasserentsorgung eigenständig wahrgenommen.

Zu 2.: Die Gemeinde Melpers hat im Zeitraum der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung keine abwassertechnischen Investitionen durchgeführt. Insoweit wurde keine diesbezügliche Investitionsförderung vorgenommen.

Zu 3.: Die Gemeinde Melpers hat im Bereich der Abwasserentsorgung im Zeitraum vom 10. August 2002 bis zum 31. Dezember 2005 Einleitungsgebühren in Höhe von 0,46 Euro/Kubikmeter erhoben. Ab dem 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 betrug die Einleitungsgebühr 4,70 Euro/Kubikmeter. Grundgebühren für die Benutzung der kommunalen Abwassereinrichtung wurden durch die Gemeinde nicht erhoben. Da die Gemeinde Melpers Investitionen nicht geplant und durchgeführt hat, sind nach Kenntnisstand der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde in den kalkulierten Gebühren keine Anteile, welche die Refinanzierung der abwassertechnischen Investitionen beinhalten, enthalten.

Zu 4.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes beträgt die Einleitungsgebühr im Verbandsgebiet des Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Meininger Umland 2,46 Euro/Kubikmeter. Die Grundgebühr beträgt bei einem Wasserzähler 2,5 Kubikmeter/Stunde insgesamt 90,00 Euro/Jahr.

Zu 5. und 6.: Auf die Beantwortung der Frage 3 wird verwiesen.

Zu 7.: Die Mitgliedschaft der Gemeinde Melpers im Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverband Meininger Umland erfolgt auf der Grundlage der Verbandssatzung des Zweckverbandes. Die Aufgabe des Zweckverbandes besteht nach der Zweckverbandssatzung u. a. darin, die Abwasserentsorgung für seine Mitgliedsgemeinden durchzuführen.

Zu 8.: Der Beitritt der Gemeinde Melpers zum Wasser- und Abwasserzweckverband Meininger Umland wurde rechtsaufsichtlich genehmigt.

Prof. Dr. Huber Minister.