Versicherung

Die durchschnittliche Geschäftsbelastung im Gerichtsvollzieherdienst ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Der Anstieg im Haushaltsjahr 1999 hatte seine Ursache in der Übernahme der Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Entwicklung der Pensenschlüssel seit 1995

Der Nauheimer Schlüssel, der Grundlage für die Personalbedarfsberechnung für Gerichtsvollzieher und Justizvollzugsbeamte ist, wurde erstmals in der Sitzung der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung am 18. und 20. Juni 1962 in Bad Nauheim festgelegt.

Seit 1995 wurden lediglich zwei Veränderungen vorgenommen:

- Für die aufgrund der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle ab 1. Januar 1999 auf die Gerichtsvollzieher übergehenden Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung wurden in der Sitzung der Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung vom 10. bis 12. November 1998 folgende vorläufige Bewertungszahlen im Splitting festgesetzt:

- Anträge zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung 3.200,

- abgegebene eidesstattliche Versicherungen 1.100.

Die Anzahl der abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen ist von den Anträgen zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung abzuziehen, um eine Doppelzählung zu vermeiden.

- In der Sitzung der Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung vom 9. bis 11. April 2002 wurde die Zusammenlegung der Bewertungszahlen für Anträge auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und abgegebene eidesstattliche Versicherungen beschlossen. Es wurde einheitliche eine Bewertungszahl von 2.500 ab dem 1. Januar 2003 festgelegt.

Zu b) Staatsanwaltschaften Entwicklung der Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen seit 1995

Staats- und Amtsanwälte

Die Anzahl der Planstellen der Staats- und Amtsanwälte in den Jahren 1995 bis 2002 (Stichtag 30. Juni 2002) stellt sich wie folgt dar:

Gehobener Dienst, mittlerer Dienst und Schreibdienst

Aus den Haushaltsplänen ist eine Ausweisung der Planstellen von Rechtspflegern und Geschäftsstellenmitarbeitern nicht möglich; es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Stelleninhaber auch mit Aufgaben außerhalb der reinen Rechtspflegertätigkeit bzw. Geschäftsstellentätigkeit (Verwaltung, Kostenbeamte etc.) betraut sind. Hierzu liegen keine Angaben vor. In der nachstehenden Tabelle wurden daher neben den Planstellen des gehobenen Dienstes, die Planstellen des mittleren Dienstes und die Angestelltenstellen aufgeführt.

In der nachstehenden Tabelle ist die Entwicklung der durchschnittlichen Belastung der Staats-/Amtsanwaltschaften und der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main seit 1995 wiedergegeben. Da die Auswertungen der Zählkartenerhebung für das Jahr 1998 aufgrund von Programmfehlern vom Hessischen Statistischen Landesamt erst im Oktober 1999 zur Verfügung gestellt werden konnten, wurde im Hinblick auf die nicht mehr gegebene Aktualität auf die Erstellung der Personalbedarfsberechnung für das Jahr 1998 verzichtet. Eine durchschnittliche Belastung konnte daher für dieses Jahr nicht errechnet werden.

Eine Ausweisung der durchschnittlichen Belastung von Geschäftsstellenmitarbeitern ist nach den hier vorliegenden Angaben nicht möglich, es wurden daher die Belastungszahlen für den mittleren Dienst und Schreibdienst wiedergegeben.

Statistische Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor.

Die bundeseinheitlichen Grundsätze für die Personalbedarfsberechnung für den staats- und amtsanwaltschaftlichen Dienst, den gehobenen Dienst und den mittleren Dienst und Schreibdienst bei den Staatsanwaltschaften sind seit 1995 unverändert.

Im Rahmen der Umsetzung der Endgutachten zu den Projekten Entwicklung eines fortschreibungsfähigen Systems der Personalbedarfsberechnung für den richterlichen, staats-(amts-)anwaltlichen und Rechtspflegerdienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Erarbeitung eines Systems der Personalbedarfsberechnung für den mittleren und Kanzleidienst sowie für den einfachen Dienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Fa. Arthur Andersen, jetzt Deloitte Consulting, wird eine Veränderung der Personalbedarfsberechnung stattfinden. Hierbei ist es jedoch zwingend erforderlich, die Justizstatistiken und die damit verbundenen Statistikprogramme der Statistischen Landesämter und die Geschäftsstellenautomationsprogramme umzustellen. Mit einer Umsetzung kann somit frühestens im Jahr 2004 gerechnet werden.

Zu c) Verwaltungsgerichtsbarkeit Entwicklung der Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen seit 1995

Richter

Die Anzahl der Planstellen der Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Jahren 1995 bis 2002 (Stichtag 30. Juni 2002) stellte sich wie folgt dar:

Für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit sehen die entsprechenden Stellenpläne bzw. -übersichten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte Verteilung im gehobenen Dienst (Rechtspfleger werden in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht eingesetzt), mittleren Dienst und Schreibdienst vor. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Stelleninhaber des mittleren Dienstes auch mit Aufgaben außerhalb der reinen Geschäftsstellentätigkeit (Protokollführer, Kostenbeamte etc.) betraut sind. Hierzu liegen keine Angaben vor.

In der nachstehenden Tabelle wurden daher für den richterlichen Bereich die Eingänge und Erledigungen pro Kopf dargestellt. Hierbei wurden der durchschnittliche Einsatz nach den bundeseinheitlichen Personalübersichten - abzüglich der jeweils auf die Richterinnen und Richter entfallende Verwaltungsanteile, krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen als Erholungsurlaub länger als 20 Tage nicht tätig gewesene Richterinnen und Richter im jeweiligen Vierteljahr und die Richterarbeitskraft, die für Numerus-clausus-Eilverfahren in Anspruch genommen wurde - sowie die vom Hessischen Statistischen Landesamt ermittelten Geschäftszahlen anhand der Zählkartenstatistik zugrunde gelegt. Numerus-clausus-Eilverfahren und sonstige Verfahren, für die keine Zählkarten zu erstellen sind, sind bei der Berechnung unberücksichtigt geblieben. Statistische Angaben für das Jahr 2002 liegen noch nicht vor.

Gehobener Dienst, mittlerer Dienst und Schreibdienst

Eine systematische ziffernmäßige Erfassung der Geschäftsbelastung des nichtrichterlichen Personals - von besonderen Geschäftsprüfungen abgesehen erfolgt nicht, sodass insoweit eine durchschnittliche Belastung nicht dargestellt werden kann.

Entwicklung der Pensenschlüssel seit 1995

Bundeseinheitliche Grundsätze für die Personalbedarfsberechnung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestehen nicht. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat jedoch in ihrer 73. Sitzung vom 10. bis 12. Juni 2002 in Weimar beschlossen, eine analytisches Personalbedarfsberechnungssystem für alle Fachgerichtsbarkeiten in Auftrag zu geben. Eine entsprechende Umsetzung ist durch die Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung bereits in Angriff genommen worden.

Zu d) Sozialgerichtsbarkeit Entwicklung der Zahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen seit 1995

Richter

Die Zahl der Richterplanstellen liegt seit 1995 konstant bei 88.

Urkundsbeamte und Geschäftsstellenmitarbeiter

In der Sozialgerichtsbarkeit werden keine Rechtspfleger eingesetzt. Die Aufgaben der Urkundsbeamten sind nicht allein den Beschäftigten des gehobenen Dienstes vorbehalten; die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Angaben umfassen daher auch Stellen des mittleren Dienstes und aus dem Angestelltenbereich.