Hessisches Staatsbad Bad Nauheim - Privatisierung des Heizwerks

Antrag der Landesregierung betreffend Hessisches Staatsbad Bad Nauheim - Privatisierung des Heizwerks Übertragung:

- der gesamten Fernwärmeversorgung aus dem Heizwerk bis zu den jeweiligen Hausanschlüssen der Endabnehmer,

- des landeseigenen, mit dem Heizwerk bebauten Grundstücks Flur 3, Flurstück 12/2, Gebäude und Freifläche Am Goldstein 5, mit 7.707 m2 sowie Flur 3, Flurstück 115/5, Straße Am Goldstein, mit 32 m2 und

- des gesamten Fernwärmenetzes einschließlich des Fernheizkanals auf die EAM Energie Plus in Kassel hier: Zustimmung zum Vertragswerk sowie zur Übertragung der Grundstücke durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, der Übertragung

- der gesamten Fernwärmeversorgung aus dem Heizwerk bis zu den jeweiligen Hausanschlüssen der Endabnehmer,

- des landeseigenen, mit dem Heizwerk bebauten Grundstücks Flur 3, Flurstück 12/2, Gebäude und Freifläche Am Goldstein 5, mit 7.707 m2 sowie Flur 3, Flurstück 115/5, Straße Am Goldstein, mit 32 m2 und

- des gesamten Fernwärmenetzes einschließlich des Fernheizkanals auf die EAM Energie Plus in Kassel nach § 64 Abs. 2 LHO zuzustimmen.

Begründung :

1. Vorbemerkung:

Das Heizwerk wurde im Jahre 1906 errichtet. Es diente in erster Linie der Versorgung des Staatsbades und seiner technischen Betriebe mit Heizdampf, Warmwasser und früher auch elektrischer Energie. Heute werden etwa zwei Drittel der Wärmemenge an private Kunden geliefert. Die Zuleitung der Wärme erfolgt durch einen begehbaren Fernheizkanal, der vom Kesselhaus unter der Bahnhofsallee sich hinziehend bis in den Sprudelhof verläuft. Von diesem Kanal aus verteilen sich die Dampfleitungen zu den einzelnen Verbrauchern. Das ca. 8,7 km lange Wärmenetz wurde 1903 bis 1906 verlegt.

Die installierte Leistung des Heizwerkes beträgt 25 MW. Die im Geschäftsjahr 2001 abgesetzte Wärmemenge betrug rund 50 GWh. Davon entfielen rund 16 GWh auf landeseigene Einrichtungen sowie 34 GWh auf Dritte.

Im Rahmen der vom Land angestrebten Privatisierung bzw. Kommunalisierung von Staatsbädern ist nunmehr vorgesehen, das Heizwerk des Staatsbades Bad Nauheim zu privatisieren. In Bad Nauheim waren bereits Mitte des Jahres das Parkhotel am Kurpark und der Gebäudekomplex Kurtheater/Kurhaus an eine internationale Hotelgruppe veräußert worden.

Nunmehr bietet sich die Möglichkeit, das Heizwerk an die EAM Energie Plus in Kassel zu veräußern.

Das Heizwerk erwirtschaftete in den vergangenen Jahren folgende Deckungsbeiträge: 1995 wurde die Kesselanlage mit einem Aufwand in Höhe von 550.604 DM erneuert. Zum künftigen Sanierungs- und Investitionsbedarf des Netzes können heute keine Angaben gemacht werden.

Durch den Wegfall des Deckungsbeitrages erhöhen sich die Verluste des Staatsbades, Mehrkosten durch den Fremdeinkauf der Fernwärme entstehen jedoch keine. EAM Energie Plus hat sich verpflichtet, bis 2008 Fernwärme zum Selbstkostenpreis an die Eigenbetriebe des Landes zu liefern.

2. Privatisierung

Es ist vorgesehen, die Einrichtungen der Fernwärmeversorgung zum 1. Januar 2003 auf die EAM Energie Plus in Kassel zu übertragen.

Die EAM Energie Plus gehört zu 60 v.H. zur Energie Aktiengesellschaft Mittel-Deutschland EAM und zu 40 v.H. zur egm Erdgas Mitteldeutschland beide mit Sitz in Kassel.

Die EAM Energie Plus bietet energienahe Dienstleistungen in der Wärme- und Kälteerzeugung und in der Versorgung mit industriellen Prozessenergien (Dampf, Druckluft) an. Die Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit liegen in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen, wobei vielfach die lokalen Versorgungsunternehmen eingebunden werden.

EAM Energie Plus beabsichtigt, die für den Betrieb des Heizwerkes notwendigen Hilfsstoffe wie Gas, Strom und Wasser bei den lokal ansässigen Versorgungsunternehmen zu beziehen.

Synergieeffekte werden durch das Personal der Stadtwerke Gelnhausen die als 100-prozentige EAM-Tochter ein Heizwerk ähnlicher Größenordnung betreiben, erwartet.

Das Vertragswerk umfasst einen Übernahmevertrag Wärmeversorgung sowie einen Grundstückskaufvertrag jeweils mit der EAM Energie Plus sowie einen Mitarbeiter-Übernahmevertrag mit der Stadtwerke Gelnhausen Darüber hinaus hat die Stadtwerke Gelnhausen den drei Mitarbeitern Einzelangebote unterbreitet, eine Einigung ist erfolgt.

Das Vertragswerk enthält folgende Eckpunkte:

Das Land Hessen überträgt der EAM Energie Plus Fernwärmeversorgung einschließlich des Fernwärmenetzes.

Die Übertragung des 7.700 m2 großen Heizwerkgeländes erfolgt durch separaten Grundstückskaufvertrag. Soweit das Land für Zwecke der Wärmeversorgung Dienstbarkeiten an Grundstücken besitzt, die künftig durch die Energie Plus genutzt werden, wird das Land diese Dienstbarkeiten auf die Energie Plus übertragen. Darüber hinaus erklärt sich das Land bereit, zulasten der in seinem Eigentum befindlichen Grundstücke zugunsten der Energie Plus beschränkt persönliche Dienstbarkeiten eintragen zu lassen, die für die Wärmeversorgung erforderlich sind.

EAM Energie Plus hat sich bereit erklärt, das vorhandene Personal im Rahmen des technischen Erfordernisses zu übernehmen. Für das Heizwerk arbeiten insgesamt zehn Mitarbeiter, wobei der jeweilige Arbeitsanteil von geschätzt ca. 20 v.H. bis 70 v.H. reicht. Insgesamt werden drei Mitarbeiter mit dem Verkauf des Heizwerkes übergehen, wobei ein Wechsel auf die Stadtwerke Gelnhausen vorgesehen ist. Die Stadtwerke Gelnhausen ist zu 100 v.H. Tochter der Energie Aktiengesellschaft Mitteldeutschland EAM und Mitglied der Zusatz versorgungskasse Wiesbaden. Damit soll die Überleitung der Zusatzversorgung bei der VBL sichergestellt werden.

Die Stadtwerke Gelnhausen verpflichten sich, die drei Mitarbeiter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Zusätzlich wird eine Abfindungsgarantie im Falle betriebsbedingter Kündigungen über fünf Jahre zugesagt. Vordienstzeiten werden, soweit gesetzlich oder tarifvertraglich zulässig, auf die ab dem jeweiligen Übergabezeitpunkt beginnende Dienstzeit bei den Stadtwerken angerechnet, sodass ein weitestgehender Kündigungsschutz gewährleistet ist. Ständiger Dienstsitz der Mitarbeiter ist Bad Nauheim. Die Stadtwerke Gelnhausen haben vorgreifend in Ausübung des Vollzugs des Personalübernahmevertrages den Mitarbeitern Angebote gemacht, bei denen diese finanziell keine Schlechterstellung erfahren. Eine Einigung ist erfolgt, die Aufhebungsverträge mit dem Land Hessen sowie die neuen Arbeitsverträge mit den Stadtwerken Gelnhausen werden zurzeit entworfen.

Der Kaufpreis beträgt 1.738.392 (3,4 Mio. DM).

Er liegt unter dem Ergebnis eines eingeholten Wertgutachtens vom September 2002 (2.046.486) und dem ursprünglichen Angebot der EAM Plus in Höhe von 1.942.909 (3,8 Mio. DM). Die EAM Plus war nicht bereit, zum ursprünglichen Angebot abzuschließen, da nach ihren Aussagen Großkunden abzuspringen drohen und ungewiss sei, ob der derzeitige Wärmepreis zukünftig gehalten werden könne. Nach eingehenden Verhandlungen konnte eine Einigung über den genannten Kaufpreis erreicht werden; der Abschluss der Verträge steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschaftsgremien.

Hinzuweisen ist darauf, dass im Rahmen des im Jahre 2001 vorgenommenen Ausbietungsverfahrens neben der EAM Plus lediglich zwei weitere Interessenten Gebote abgaben, die erheblich unter dem jetzt vereinbarten Kaufpreis lagen.

Wenn die Zustimmung des Haushaltsausschusses nicht bis zum 15. Mai 2003 vorliegt, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die im Heizwerk befindliche Dreherei, das Hauptlager sowie die Garagen werden für eine Übergangszeit vom Staatsbad angemietet. Die Prozessleittechniken für Heizwerk und Wasserwerk werden getrennt und auf die neuen Betreiber übertragen.

Die Übertragung des Heizwerkbetriebes ist mitwirkungspflichtig nach § 81 HPVG.

Die örtliche Personalvertretung hat der Teilbetriebsveräußerung noch nicht zugestimmt, jedoch signalisiert, der Veräußerung nicht im Wege zu stehen, wenn eine Einigung mit den Mitarbeitern vorliegt. Da eine Einigung bereits erfolgt ist und die Arbeitsverträge entworfen werden, ist davon auszugehen, dass nach deren Vorliegen und einer anwaltlichen Überprüfung die Zustimmung erteilt wird.

Das erreichte Verhandlungsergebnis ist ausgewogen. Der geplante Verkauf ist im Zusammenhang mit der Privatisierung/Kommunalisierung des gesamten Staatsbades zu sehen. Der separate Verkauf des Heizwerkes wird die geplante Kommunalisierung nicht erschweren. Die Stadt Bad Nauheim war über die Ausschreibung informiert und hatte darauf verzichtet, ein Angebot abzugeben.

Um Zustimmung wird gebeten.