Grundschule

Nach Artikel 92 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen sowie § 9 Abs. 3 Satz 1 bedürfen Bestandsänderungen von Gemeinden eines Gesetzes. Auch die Bildung, Änderung, Erweiterung von Verwaltungsgemeinschaften bedarf nach § 46Abs. 1 Satz 1 eines Gesetzes.

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu § 1 (Gemeinden Bischofferode, Großbodungen und Neustadt - Landkreis Eichsfeld -):

Die Gemeinden Bischofferode (1 917 Einwohner), Großbodungen (1 429 Einwohner) und Neustadt (728 Einwohner) werden aufgelöst und zu einer Landgemeinde nach § 6Abs. 5 zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde führt den Namen Am Ohmberg und hat 4 074 Einwohner. Alle drei genannten Gemeinden gehören der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld Südharz (9 230 Einwohner) an.

Die erforderlichen übereinstimmenden Beschlüsse der beteiligten Gemeinden sowie der von den Gemeinderäten beschlossene und von den Bürgermeistern unterzeichnete Vertrag über den Gemeindezusammenschluss liegen vor. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt des Landkreises Eichfeld hat das rechtmäßige Zustandekommen der Beschlüsse und des Vertrags über den Gemeindezusammenschluss festgestellt.

Die Gemeinden Bischofferode, Großbodungen und Neustadt liegen im Osten der Verwaltungsgemeinschaft und des Landkreises Eichsfeld. Die östliche Gemeindegrenze von Bischofferode ist zugleich auch Grenze zum Landkreis Nordhausen. Die drei Gemeinden sind unmittelbar benachbart und haben gemeinsame Grenzen. Der Verwaltungsgemeinschaft gehören außer Bischofferode, Großbodungen und Neustadt weitere acht Gemeinden an, nämlich Bockelnhagen (440 Einwohner), Holungen (921 Einwohner), Jützenbach (555 Einwohner), Silkerode (433 Einwohner), Steinrode (519 Einwohner), Stöckey (424 Einwohner), Weißenborn-Lüderode (1 441 Einwohner) und Zwinge (423 Einwohner). Zwischen den Gemeinden Bischofferode, Großbodungen und Neustadt existieren zahlreiche Gemeinsamkeiten. So gehörten sie schon früher gleichen Verwaltungsstrukturen an. Sie haben eine räumliche Nähe zueinander und sind sich auch unter infrastrukturellen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten (beispielsweise Vereinswesen) sowie aufgrund kirchlicher Zusammenhänge eng verbunden. Im Bereich der Infrastruktur werden die Versorgungseinrichtungen in Bischofferode und Großbodungen, wie allgemein- und fachmedizinische Einrichtungen, Apotheken, Sparkasse und Einkaufsmöglichkeiten gemeinsam genutzt. Die Grundschule in Großbodungen besuchen auch Kinder aus Bischofferode, Neustadt, Holungen und Steinrode. Die Kinder der Gemeinden Bischofferode, Großbodungen und Neustadt besuchen die Regelschule in Bischofferode. Die katholischen Kindergärten in Holungen, Bischofferode und Neustadt sind als eine Einheit in der Trägerschaft der katholischen Pfarrgemeinde Bischofferode mit den Filialgemeinden Neustadt und Holungen unter einer Leitung vereint. Das Vereinsleben findet zum Teil gemeindeübergreifend statt, insbesondere in Sport- und Karnevalsvereinen. Die Gemeinden Bischofferode, Großbodungen und Neustadt arbeiten sowohl innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft als auch im Wasser- und Abwasserzweckverband Eichsfelder Kessel zusammen.

Von der neu gebildeten Landgemeinde Am Ohmberg ist durch höhere Schlüsselzuweisungen für die neue Gemeinde im Vergleich zur Summe der drei Einzelgemeinden sowie mögliche Einsparungen durch die Bündelung und effektivere Nutzung der vorhandenen Ressourcen eine höhere Leistungskraft, vor allem ein größerer haushaltswirtschaftlicher Spielraum, zu erwarten. So wird eine verbesserte Aufgabenerfüllung im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge möglich sein.Auch die Finanzierung größerer Investitionsvorhaben wird erleichtert. Die innere Struktur der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld Südharz kann von der Verringerung der Anzahl ihrer Mitgliedsgemeinden ebenfalls profitieren, da sich Verwaltungsaufgaben entsprechend bündeln lassen.

Zu § 2 (Stadt Großenehrich und Verwaltungsgemeinschaft Greußen

- Kyffhäuserkreis -):

Die Verwaltungsgemeinschaft Greußen (6 852 Einwohner) mit den Mitgliedsgemeinden Stadt Clingen (1 084 Einwohner), Stadt Greußen (3 824 Einwohner), Niederbösa (139 Einwohner), Topfstedt (647 Einwohner), Trebra (305 Einwohner), Wasserthaleben (440 Einwohner) und Westgreußen (413 Einwohner) wird um die Stadt Großenehrich (2 738 Einwohner) erweitert. Durch die Erweiterung um die Stadt Großenehrich erhöht sich die Einwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft Greußen auf 9 590.

Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist die Stadt Greußen, die im Entwurf des Regionalplans Nordthüringen als Grundzentrum ausgewiesen ist.

Übereinstimmende Beschlüsse zum Beitritt von Großenehrich zur Verwaltungsgemeinschaft Greußen haben sowohl alle Mitgliedsgemeinden als auch die Stadt Großenehrich gefasst. Darüber hinaus haben alle beteiligten Gemeinden eine Beitrittsvereinbarung geschlossen. Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises hat als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse und der Beitrittsvereinbarung festgestellt und befürwortet diese Strukturveränderung.

Die Stadt Großenehrich und die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen sind unmittelbar benachbart und liegen im südöstlichen Teil des Kyffhäuserkreises. Großenehrich hat gemeinsame Grenzen mit den Gemeinden Trebra, Topfstedt, Stadt Clingen, Wasserthaleben und Westgreußen der Verwaltungsgemeinschaft. Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen und die Stadt Großenehrich weisen historische, infrastrukturelle, kommunale und gesellschaftliche Gemeinsamkeiten auf. Zentrale Versorgungseinrichtungen, wie allgemein- und fachmedizinische Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten werden gemeinsam genutzt. Werktags gibt es zwischen den Gemeinden regelmäßige Verbindungen durch Beförderungsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Gemeinden gehören darüber hinaus einem einheitlichen Grund- und Regelschulbezirk an. Alle beteiligten Gemeinden sind Mitglieder des Trink- und Abwasserzweckverbandes Helbe-Wipper. Zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Greußen und der Stadt Großenehrich besteht seit Jahren eine verwaltungsmäßige Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen des Einwohnermeldeamtes, der Besoldungs- und Entgeldabrechnung, des Standesamtes, der Wahlen sowie der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Auch Vereine der Stadt Großenehrich und von Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft arbeiten übergreifend zusammen, zum Beispiel im sportlichen Bereich und bei den Freiwilligen Feuerwehren.

Neben den aufgeführten Gemeinsamkeiten hat die Stadt Großenehrich den Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft aber vor allem auch vor dem

Hintergrund des § 46 Abs. 3 gefasst, der vorgibt, dass sich Gemeinden mit weniger als 3 000 Einwohnern innerhalb einer definierten Frist einer benachbarten Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde anschließen, oder durch Eingliederung oder Zusammenschluss ihre Struktur effektiver gestalten müssen. Aufgrund der bereits stattgefundenen und der künftigen Bevölkerungsentwicklung ist für Großenehrich davon auszugehen, dass die Stadt eine Einwohnerzahl von 3 000

Einwohnern nicht wieder erreichen wird.

Der freiwillige Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft ist aus den vorgenannten Gründen ein folgerichtiger Schritt. Die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen um die Stadt Großenehrich dient der effektiveren Gestaltung der kommunalen Strukturen der beteiligten Gemeinden. Sie dient dem Ziel der Stärkung der aufeinander bezogenen örtliche Gemeinschaft und damit der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft der beteiligten Gemeinden insgesamt.

Zu § 3 (Gemeinden Auleben, Görsbach, Hamma, Stadt Heringen/Helme, Urbach, Uthleben, Windehausen und Verwaltungsgemeinschaft Goldene Aue - Landkreis Nordhausen -):

Die Verwaltungsgemeinschaft (7 412 Einwohner) wird aufgelöst. Die (1 030 Einwohner), Hamma (302 Einwohner), Stadt Heringen/Helme (2 283 Einwohner), Uthleben (1 182 Einwohner) und Windehausen (537 Einwohner) werden aufgelöst und zu einer Landgemeinde nach § 6Abs. zusammengeschlossen. Die durch Zusammenschluss neu gebildete Gemeinde trägt den Namen Heringen/Helme. Der Regelung des § 5Abs. 1 Satz 3 entsprechend ist die neu gebildete Gemeinde berechtigt, die Bezeichnung Stadt zu führen.

Die neu gebildete Stadt Heringen/Helme hat 5 334 Einwohner und soll als erfüllende Gemeinde gemäß § 51 für die Gemeinden Görsbach (1 117 Einwohner) und Urbach (961 Einwohner) die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft wahrnehmen.

Die erforderlichen übereinstimmenden Beschlüsse aller beteiligten Gemeinden zu den beantragten Strukturänderungen, der von den Gemeinderäten beschlossene und von den Bürgermeistern unterzeichnete Vertrag über den Gemeindezusammenschluss zu einer Landgemeinde sowie der Auseinandersetzungsvertrag der Mitgliedsgemeinden zum Vermögen der Verwaltungsgemeinschaft Goldene Aue liegen vor. Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde des Landratsamtes Nordhausen hat die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse und der Verträge festgestellt.

Das zukünftige Gebiet der neuen Landgemeinde grenzt im Süden an den Kyffhäuserkreis. Im Osten ist die Gemeindegrenze der neuen Gemeinde gleichzeitig Grenze des Landkreises Nordhausen und des Freistaats Thüringen zum Land Sachsen-Anhalt. Im Norden wird die neue Gemeinde von den Gemeinden Görsbach und Urbach sowie der Kreisstadt Nordhausen begrenzt. Im Osten grenzt die Gemeinde Kleinfurra der Verwaltungsgemeinschaft Hainleite an.

Die Gemeinden Auleben, Hamma, Stadt Heringen/Helme, Uthleben und Windehausen sind einander benachbart und bilden eine regionale Einheit. Sie haben verschiedene historische, infrastrukturelle und verwaltungsmäßige Gemeinsamkeiten.