Gedenkstätten

Gräber und Gedenkstätten, die an die Soldaten erinnern, die den Kampf um die Befreiung Deutschlands vom Faschismus mit ihrem Leben bezahlt haben und nun in deutscher Erde ruhen, würdig zu erhalten und zu pflegen, ist eine moralische und völkerrechtliche Verpflichtung. Eine Bilanz des konkreten Umgangs mit den Gedenkstätten und Kriegsgräbern ist auch mit Blick auf den bevorstehenden 65. Jahrestag der Beendigung des Zweiten Weltkrieges und der Befreiung Deutschlands vom Faschismus geboten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele sowjetische und amerikanische Gedenkstätten und Kriegsgräber gibt es in Thüringen insgesamt sowie in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten?

2. In welchen Fällen und aus welchen Gründen erfolgten seit 1990 Veränderungen auf Friedhofsanlagen oder die Beseitigung von Gedenkstätten und Kriegsgräbern

a) im Einvernehmen mit der russischen und amerikanischen Seite,

b) ohne Einvernehmen mit der russischen und amerikanischen Seite?

3. Wie viele Bundesmittel wurden den Städten und Gemeinden des Landes gemäß den Finanzregelungen des Gräbergesetzes als pauschalisierte Kostenerstattung in den einzelnen Jahren ab 1993 zur Verfügung gestellt und welchen Anteil hat darunter die Kostenerstattung für die Pflege und Instandhaltung der sowjetischen und amerikanischen Gedenkstätten und Kriegsgräber?

4. In welcher Höhe hat das Land sowjetische und amerikanische Gedenkstätten und Kriegsgräber in den einzelnen Jahren seit 1993 in welcher Höhe gefördert?

5. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben in welcher Höhe in den einzelnen Jahren seit 1993 zusätzliche Mittel für die Erhaltung und Pflege sowjetischer und amerikanischer Gedenkstätten und Kriegsdenkmäler eingesetzt?

6. Welche aktuellen, von der Landesregierung geförderten Projekte gibt es bezüglich sowjetischer und amerikanischer Gedenkstätten und Kriegsgräber?

7. Wie viele und welche sowjetischen und amerikanischen Gedenkstätten und Kriegsgräber wurden bisher grundlegend saniert und wie ist der bauliche Zustand sowie der Sanierungsbedarf von Gedenkstätten und Kriegsgräbern insgesamt?

8. Welche Initiativen des ehrenamtlichen Engagements zur Pflege der sowjetischen und amerikanischen Gedenkstätten und Kriegsgräber (z. B. Patenschaften von Schulklassen) und zur Aufarbeitung der lokalen Geschichte im Zusammenhang mit der Befreiung vom Faschismus gibt es in Thüringen?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Juni 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Nach den Unterlagen, die der Landesregierung vorliegen, sind in Thüringen 29 790 Personen aus der ehemaligen Sowjetunion in 5 651 Einzelgräbern (EG) und 118 Sammelgräbern (SG) sowie elf Personen von amerikanischer Herkunft in elf Einzelgräbern bestattet worden. Diese Kulturdenkmale sind ausschließlich Teil der sowjetischen Soldatenfriedhöfe und Begräbnisstätten. Zu der Zahl der sowjetischen Gedenkstätten gibt es keine Erhebung.

Zu 2.: Im Zeitraum der Jahre 1999/2000 sind in Stadtroda Gräber mit 101 Personen sowjetischer Herkunft wegen einer Baumaßnahme verlegt worden. Die Verlegung der Gräber erfolgte mit Zustimmung der zuständigen russischen Behörde.

Zu 3.: Als Aufwendungsersatz hat Thüringen vom Bund nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) folgende Finanzmittel erhalten:

Hiervon wurden für die Pflege und Instandsetzung von sowjetischen Gräbern und Grabstätten seit dem Jahre 1995 in etwa 4 140 000 Euro verwendet. Für die vier amerikanischen Grabstätten sind bisher Kosten in Höhe von insgesamt 2 110,90 Euro erstattet worden.

Die nach dem Gräbergesetz vom Bund erstatteten finanziellen Aufwendungen werden nicht für die Erhaltung von Gedenkstätten (Denkmälern) zur Verfügung gestellt (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 Gräbergesetz).

Zu 4.: Die Kosten für die Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung der Gräber sind vom Bund zu tragen (§ 10

Gräbergesetz). Eine gesonderte Förderung des Landes erfolgte nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der PDS vom 30. Oktober 2001 verwiesen (Drucksache 3/1948).

Zu 5.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

Zu 6.: keine.

Zu 7.: Bisher wurden 52 mit sowjetischen Kriegsopfern belegte Grabstätten instand gesetzt. Die Finanzierung erfolgte mit Mitteln aus dem Gräbergesetz. Es handelt sich um die folgenden Grabstätten:

Bisher instand gesetzte Begräbnisstätten mit sowjetischen Personen Gebiet Bezeichnung Gebiet Bezeichnung ABG Städtischer FH Altenburg NDH Sülzhayn/ FH Mittelberg AP Bad Sulza NDH Nordhausen AP Apolda NDH Nordhausen/ am Stresemannring AP Städtischer FH Blankenhain NDH Nordhausen/ KZ-Gedenkstättengelände Mittelbau-Dora EF Erfurt/ Gottstedt SHK Kirchl. FH Eisenberg EF Erfurt/ Stotternheim SHK St. Stadtroda EF Erfurt SLF FH Kamsdorf EF Erfurt/ Wallichen SLF Rudolstadt G Gera SLF Saalfeld

Bisher instand gesetzte Begräbnisstätten mit sowjetischen Personen Gebiet Bezeichnung Gebiet Bezeichnung GRZ Städtischer FH Auma SM FH Wasungen GRZ FH Weida SM Schmalkalden/ FH Eichelbach GTH Gotha SM Meiningen GTH Städtischer FH Ohrdruf SM Oberhof GTH Truppenübungsplatz Ohrdruf SOK Schleiz/ im Schloßpark GTH Kommunaler FH Waltershausen SOK Sowjetisches Ehrenmal Ziegenrück HBN Kirchl. Mit den nach dem Gräbergesetz zur Verfügung gestellten Mitteln sollten die Friedhofsträger finanziell in der Lage sein, den geforderten Pflegezustand der Gräber sicherzustellen. Gleiches gilt für erforderliche Instandsetzungsarbeiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen.

Zu 8.: Der Landesregierung liegt keine Übersicht über derartige Initiativen vor. Es ist jedoch bekannt, dass die Thüringer Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V. hier ehrenamtlich tätig ist.