In wie vielen Thüringer Kommunen wurden bisher Baumschutzsatzungen erlassen Welche Kommunen sind dies

Mai 2010 hat folgenden Wortlaut:

Im Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft heißt es in § 17 Abs. 4: Die Gemeinden können... durch Satzung den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne sowie außerhalb der durch das Thüringer Denkmalschutzgesetz... geschützten Park- und Gartenanlagen regeln.

Mit dieser in den 90er Jahren erfolgten Novellierung des Gesetzes wurde in Thüringen die rechtliche Grundlage für den Erlass kommunaler Baumschutzsatzungen geschaffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Thüringer Kommunen wurden bisher Baumschutzsatzungen erlassen? Welche Kommunen sind dies konkret?

2. Wie hoch ist der Anteil der Kommunen mit Baumschutzsatzung gemessen an der Gesamtzahl der Thüringer Kommunen?

3. Gibt es Kommunen, die die auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft verabschiedete Baumschutzsatzung wieder aufgehoben haben? Wenn ja, welche? Gab es in diesen Gemeinden Bürgerbegehren für oder gegen eine Baumschutzordnung?

4. Welche gesetzlichen Regelungen sind beim Fällen von Bäumen in den Kommunen zu beachten, die über keine gültige Baumschutzsatzung verfügen?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Juli 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: In Thüringen verfügen zurzeit 526 Gemeinden über eine Baumschutzsatzung. Welche Gemeinden dies im Einzelnen sind, kann der anliegenden Auflistung, die auf den Angaben der Landratsämter als untere Rechtsaufsichtsbehörden basiert, entnommen werden. Hinzu kommen noch die kreisfreien Städte Erfurt, Eisenach, Jena, Gera, Suhl und Weimar.

Zu 2.: Nach den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik gibt es in Thüringen insgesamt 951 Gemeinden. Von diesen Gemeinden haben 526 Gemeinden eine Baumschutzsatzung. Das sind rund 55,3 Prozent.

Zu 3.

Die Landratsämter Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Saale-Holzland-Kreis, Nordhausen, Sonneberg, Wartburgkreis und Weimarer Land haben mitgeteilt, dass ihnen nicht bekannt ist, dass es in den Gemeinden, die ihre Baumschutzsatzung aufgehoben haben, in diesem Zusammenhang ein Bürgerbegehren gegeben hat.

Nach Auskunft des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt wurde in der Stadt Saalfeld am 19. Mai 2010 ein Bürgerbegehren zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zur Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung zugelassen.

Die Landratsämter Saale-Orla-Kreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Altenburger Land, Gotha, Eichsfeld, Greiz und Ilm-Kreis haben zu Frage 3 Fehlmeldungen erteilt. Auch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt zu Frage 3 Fehlmeldung.

Zu 4.: Unabhängig von einer bestehenden gültigen Baumschutzsatzung sind die gesetzlichen Regelungen des § 39 Abs. 5 Nr. 2, § 14 Bundesnaturschutzgesetz und § 30 Abs. 1 Nr. 4 und eventuell bestehende Schutzgebietsverordnungen zu beachten.

In Vertretung Richwien Staatssekretär Anlage Hinweis:

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