Ausschluss von Gefahrguttransporten für den Jagdbergtunnel

Der Verkehrsprognose zufolge könnten 2015 täglich bis zu 1 600 Gefahrguttransporte den Abschnitt des zukünftigen Jagdbergtunnels auf der Bundesautobahn (BAB) 4 bei Jena passieren.

In der Urteilsbegründung zur Ablehnung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 13. März 2008 9 VR 11.07) wird ausgeführt: Der Planfeststellungsbeschluss bewältige bautechnische Probleme, die ein Straßentunnel für die Durchleitung des Gefahrgutverkehrs aufwerfe. Weiter heißt es, die bereits vorliegende RABT-Risikoanalyse könne dazu führen, dass bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen vorgeschrieben werden, die Störfälle begrenzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sieht die Risikoanalyse für den Jagdbergtunnel derartige Maßnahmen bzw. Vorschriften vor?

2. Wenn ja, welcher Art sind diese Maßnahmen?

3. Wie wirken sich diese Maßnahmen auf die Gesamtkosten des Bauvorhabens aus?

4. Wie hoch sind die derzeitigen Gesamtkosten des Projekts?

5. Ist eine Kostenerhöhung absehbar?

6. War oder ist zur Umsetzung der Sicherheitsverbesserung, die sich aus der RABT-Risikoanalyse ergeben, eine Ausschreibung notwendig?

7. Welche Umleitungsstrecke(n) für Gefahrgut wird (werden) in der Sicherheitsanalyse mit bewertet?

8. Wirkt sich das dreiprozentige Gefälle des Jagdbergtunnels angesichts einer fehlenden Notfallspur negativ auf die Zulassung für Gefahrguttransporte aus?

9. Ist die Risikoanalyse zur Einsicht öffentlich zugänglich, wenn ja, wo?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Juni 2010 (Eingang: 12. Juli 2010) wie folgt beantwortet:

Die straßenverkehrsrechtliche Regelung für Gefahrguttransporte obliegt nicht der Planfeststellungsbehörde. Unabhängig davon umfasst der Planfeststellungsbeschluss bautechnische Probleme die ein Straßentunnel für die Durchleitung von Gefahrgutverkehr aufwirft.

Das zwischenzeitlich entwickelte Verfahren zur Kategorisierung von Straßentunneln gemäß gefahrgutrechtlicher Vorschriften ist bei der anstehenden Entscheidung zu berücksichtigen.

Zu 1.: Das Verfahren zur Kategorisierung von Straßentunneln gemäß dem Internationalen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen - ADR 2007 - und die Risikoanalyse nach den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) sind vom Vorhabensträger, der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau (DEGES), beauftragt worden. Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor.

Zu 2.: Aussagen zu konkreten Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden (siehe Antwort zu Frage 1). Unabhängig von Ergebnissen der Kategorisierung und der Risikoanalyse sind Optimierungen zur Tunneltechnik vorgesehen. Sie umfassen eine Erhöhung der erforderlichen Lüfterleistung und die Erweiterung der Befahrbarkeit aller Querschläge für Rettungsfahrzeuge.

Zu 3.: Die Gesamtkosten der Tunnelausstattung belaufen sich auf ca. 24 Millionen Euro.

Die in der Antwort auf die Frage 2 beschriebenen Maßnahmen wirken sich im Verhältnis zu den Gesamtkosten nur geringfügig aus.

Zu 4.: Die genehmigten Baukosten des gesamten Projekts (Tunnel und Streckenbau) belaufen sich auf ca. 331 Millionen Euro.

Zu 5.: Die genannten Baukosten sind aktuell; eine Kostenerhöhung ist derzeit nicht zu erwarten.

Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 1.

Der Einbau der genannten weiteren Optimierungen bei der Tunneltechnik wird im Zusammenhang aller technischen Einbauten im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen.

Zu 7.: Entsprechend der Methodik zur Kategorisierung von Straßentunneln werden Umfahrungsstrecken erst in der Stufe 2b des Verfahrens in die Bewertung einbezogen. Insoweit kann hierzu gegenwärtig noch keine weitere Aussage erfolgen.

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Zu 8.: Die knapp dreiprozentige Längsneigung im Tunnel Jagdberg steht im Einklang mit der RABT. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sind im Tunnel statt Standstreifen richtlinienkonform in Pannenbuchten für Notfälle vorgesehen, so dass keine für Gefahrguttransporte zu erwarten sind.

Zu 9.: Das Verfahren zur Kategorisierung des Tunnels Jagdberg ist noch nicht fertig gestellt, insoweit liegt die Risikoanalyse noch nicht vor.