Wer bezahlt die Supervision und wie hoch ist im Haushaltsjahr der Frauenhäuser der finanzielle Bedarf für

August 2001 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

1. Für wie wichtig wird Supervision in den Frauenhäusern gehalten?

2. Wer bezahlt die Supervision, und wie hoch ist im Haushaltsjahr der Frauenhäuser der finanzielle Bedarf für Supervision?

3. Wie erfolgt die Unterstützung der Frauenhäuser durch Land und Kommune in Bezug auf die Bereitstellung der finanziellen Mittel für Supervision und Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen?

4. Gibt es in den Frauenhäusern Qualitätsstandards, wenn ja, welche?

5. Arbeiten Frauenhäuser nach einer Rahmenleistungsvereinbarung, und was sind die wichtigsten Inhalte?

Die Beauftragte der Thüringer Landesregierung für die Gleichstellung von Frau und Mann hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2001 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der überwiegende Teil der für die Frauenhäuser und -schutzwohnungen Verantwortlichen hält Supervision für sehr wichtig.

Zu 2.: Supervision wird in den Einrichtungen größtenteils über Zuschüsse der kommunalen Gebietskörperschaften und Eigenmittel finanziell abgedeckt. In mehreren Einrichtungen wird Supervision nicht angeboten. Durchschnittlich liegt der finanzielle Bedarf für Supervision bei 2 500 Deutsche Mark pro Einrichtung und Jahr.

Zu 3.: Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Frauenhäusern und -schutzwohnungen vom 28. Januar 1994 und den entsprechenden Änderungen können die Frauenhäuser und -schutzwohnungen einen bis zu 90-prozentigen Zuschuss zu den Personalausgaben sowie einen bis zu 30-prozentigen Zuschuss zu ausgewählten Sachausgaben erhalten. Supervision und Aus- und Fortbildung können über diese Richtlinien bisher nicht bezuschusst werden. Mit der Höhe der geleisteten Zuschüsse an die Frauenhäuser und -schutzwohnungen ist Thüringen im Bundesvergleich eines der führenden Länder.

17. Oktober 2001

Seit dem Haushaltsjahr 2000 bietet die Beauftragte der Thüringer Landesregierung für die Gleichstellung von Frau und Mann in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung eine Fortbildungsreihe für Frauenhausmitarbeiterinnen an. Die Nachfrage nach dieser Fortbildungsreihe ist hoch.

Etwa ein Drittel der Frauenhäuser und -schutzwohnungen erhalten finanzielle Mittel für Supervision und Fortbildung von Seiten der kommunalen Gebietskörperschaften.

Zu 4.: In den Frauenhäusern und -schutzwohnungen wurden Maßnahmen zur Qualitätssicherung entwickelt, zu denen beispielsweise wöchentliche Teamberatungen, eine kontinuierliche Fortentwicklung der Konzeption der Einrichtungen sowie die Bildung von Qualitätszirkeln gehören.

Die die an die Frauenhausmitarbeiterinnen in gestellt werden und die dafür notwendige Qualifikation machten 1991 ein berufsbegleitendes Ausbildungsprogramm von Seiten des Landes für die Mitarbeiterinnen erforderlich. Dieses wurde in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium und dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit entwickelt und erfolgreich durchgeführt. Seit Jahren verfügen alle Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern und -schutzwohnungen über einen staatlich anerkannten Abschluss mit sozialer Ausrichtung und können damit eine qualitativ hochwertige Beratung in den Einrichtungen sichern.

Zu 5.: Die Frauenhäuser und -schutzwohnungen arbeiten selbstbindend nach einer Rahmenleistungsbeschreibung. Deren wichtigste Inhalte sind die Festlegung der Zielgruppe, der Ziele und Aufgaben sowie der Abgrenzung von Grund- und Sonderleistungen. Zu den Grundleistungen gehören neben der Arbeit mit Frauen und Kindern, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung,Vernetzung und die Qualität der Leistungserbringer. Individuelle Sonderleistungen werden als therapeutische Leistungen, Fortbildung und Betreuung von Praktikantinnen verstanden. Darüber hinaus sind in dieser Rahmenleistungsbeschreibung Maßnahmen zur Qualitätssicherung festgelegt.