Elisabeth Freiin von WangenheimWinterstein gab Erbgroßherzog Carl August von SachsenWeimarEisenach das

Juni 2010 hat folgenden Wortlaut:

Die Erbgroßherzogin Elisabeth von Sachsen-Weimar-Eisenach starb am 15. März 2010 im Alter von 98 Jahren. Ihr Wunsch sei gewesen, im Kommandantengarten der Wartburg begraben zu werden.

Hier fand am 14. Oktober 1944 ihre Trauung statt. Elisabeth Freiin von Wangenheim-Winterstein gab Erbgroßherzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach das Ja-Wort.

Den romantischen Ort, einst Eigentum des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach, bis die Novemberrevolution die Fürsten im Land enteignete und er 1922 in den Besitz der Wartburg-Stiftung überging, schloss die Thüringer Landgräfin, Herzogin zu Sachsen und Gräfin von Wettin tief in ihr Herz.

Michael-Bendict, Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach, eines der drei Kinder der Erbgroßherzogin, gab gleichzeitig mit dem Tod der Mutter bekannt, dass ihre Beisetzung im engsten Familienkreis auf der Wartburg bei Eisenach stattfinden solle, und zwar auf ausdrücklichen Wunsch der Verstorbenen. Zur Wartburg habe die Mutter eine starke emotionale Beziehung gehabt, so Prinz Michael, der in Mannheim lebt. Nach dem Fall der Mauer sei sie sehr oft dort gewesen, bis ihre Gehbehinderung sie endgültig daran hinderte.

Der Burg möchte sie auch über den Tod hinaus verbunden bleiben.

Nun ist die Wartburg zwar als Trauungs-, aber nicht Begräbnisort bekannt. Hier ist bisher niemand begraben worden - nicht einmal die Thüringer Landgrafen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welcher Begründung hat die Landesregierung im Stiftungsrat der Wartburg-Stiftung dem Begräbnis der Erbgroßherzogin auf der Wartburg zugestimmt? Was zeichnete die Verstorbene besonders für diese Entscheidung aus?

2. Waren Sonderreglungen notwendig? Wenn ja, welche?

3. Wer musste dieser Möglichkeit außer der Wartburg-Stiftung zustimmen?

4. Woraus wird eine Sonderstellung der Erbgroßherzogin abgeleitet?

5. Wird die Landesregierung zukünftig allen Wünschen - auf der Wartburg begraben zu werden - nachkommen, wenn die Eheschließung der Verstorbenen auf der Wartburg stattfand (bitte um Begründung)?

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juli 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Zustimmung zur Urnenbeisetzung wurde aufgrund der engen historischen Beziehung der ehemals regierenden Familie Sachsen-Weimar-Eisenach zur Wartburg erteilt. Großherzog Carl-Alexander und seine Gattin Sophie, geb. Prinzessin der Niederlande, hatten die Wiederherstellung des Nationaldenkmals Wartburg initiiert und zu einem nicht unbeträchtlichen Teil privat finanziert.

Dieser Sonderstellung trug der Freistaat Thüringen bereits in Weimar im Rahmen der Abfindung der Restitutionsansprüche des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach Rechnung. Hier wurde durch den Freistaat die Unterstützung der Option einer Beisetzung von Mitgliedern der Familie in der Fürstengruft zugesagt.

Die Entscheidung wurde durch den Stiftungsrat der öffentlich-rechtlichen Stiftung einstimmig getroffen.

Zu 2.: Nein - die Beisetzung erfolgte in Übereinstimmung mit dem § 23 Thüringer Bestattungsgesetz vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505).

Zu 3.: Die Evangelische Kirche Mitteldeutschland stimmte als Nutzerin der Wartburg-Kapelle der Urnenbeisetzung zu.

Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 5.: Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Stiftungsrat der Wartburg-Stiftung, dieser betrachtet die Beisetzung der Erbgroßherzogin in der Wartburg-Kapelle als einen Sonderfall.