Thüringen verfügt über eine plurale Trägerlandschaft

II. Trägerlandschaft

8. Wie ist die Trägerlandschaft in Thüringen zu kennzeichnen? Welche Anträge wurden seit 1998 abgewiesen?

Thüringen verfügt über eine plurale Trägerlandschaft. Ein flächendeckendes Angebot in der Erwachsenenbildung ist gewährleistet.

Die Landesregierung schätzt die Arbeit der Volkshochschulen und freien Träger der Erwachsenenbildung und ist bestrebt, diesen Bereich als eigenständige Säule des Thüringer Bildungssystems zu sichern und zu stärken. Seit 1998 wurden als nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz förderungsfähige Einrichtung abgewiesen.

9. Gibt es außerhalb des Regelungsbereichs des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes Einrichtungen und Träger der Erwachsenenbildung?

10. Wie viele anerkannte Erwachsenenbildungsträger und Einrichtungen gibt es? Wie viele und welche Träger haben eine Anerkennung beantragt? Haben diese Träger eine unterschiedliche Stellung, was Anerkennung und Finanzierung anbetrifft?

In Thüringen sind derzeit 23Volkshochschulen, elf freie Träger und vier Heimvolkshochschulen nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt und förderungsberechtigt. Einen Antrag auf Anerkennung nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz haben drei Einrichtungen gestellt.

Träger der Volkshochschulen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Freie Träger sind u.a. die katholische Kirche, die evangelischen Kirchen, die (DAG), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt, der Landessportbund. Für die Träger der Einrichtungen bestehen und Finanzierung nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz keine Unterschiede.

Für den Bereich der Arbeitsverwaltung gilt: Nach § 77 ff. SGB III wird die Teilnahme des Arbeitnehmers an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert. Somit wird nicht die Maßnahme an sich, sondern der jeweilige Teilnehmer gefördert (Individualprinzip). Insofern werden die Bildungseinrichtungen, bei denen Teilnehmer nach § 77 ff. SGB III gefördert werden, statistisch nicht erhoben. Daher sind auch keine Aussagen zur Anzahl der Bildungseinrichtungen möglich, bei denen Maßnahmen gemäß § 86 SGB III als förderungsfähig anerkannt sind. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden die entstehenden Lehrgangskosten übernommen. Unterschiedliche Stellungen hinsichtlich Anerkennung und Finanzierung gibt es auch in diesem Bereich nicht.

Für das Freiwillige Ökologische Jahr sind derzeit fünf Träger anerkannt; das entspricht den Anträgen. Die Träger sind hinsichtlich der Anerkennung und Finanzierung gleichgestellt.

Im Bereich Familienbildung gibt es vier anerkannte überörtliche Familienfreizeit- und -bildungsstätten.

11. Gibt es außerhalb des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes Anerkennungsverfahren für Träger und Einrichtungen? Wer ist dafür zuständig?

Die Anerkennung der Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres erfolgt aufgrund der Richtlinie zur Anerkennung von Trägern des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Thüringen durch die TLUG.

Im Bereich der Familienbildung erfolgt die Anerkennung von Freizeit- und -bildungsstätten durch einen Arbeitskreis für Familienerholung auf Bundesebene.

12. Welches sind die wichtigsten Träger und Einrichtungen?

Es können keine Träger oder Einrichtungen besonders hervorgehoben werden.

13. Wie ist die Rolle der Volkshochschulen, der gemeinnützigen Träger und der Heimvolkshochschulen gegenüber kommerziellen Anbietern, auch den beruflichen Schulen und Kammern zu kennzeichnen? Gibt es Abgrenzungsprobleme?

Die Volkshochschulen als anerkannte Einrichtungen nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz sind der größte Anbieter im Bereich Erwachsenenbildung. Als öffentlich verantwortete Einrichtungen haben sie sich zu modernen Bildungs- und Kommunikationszentren entwickelt und leisten einen wichtigen Beitrag für das lebensbegleitende Lernen der Bürgerinnen und Bürger. ist ebenso von Kompetenz und Qualität wie gekennzeichnet und bezieht abschlussbezogene ebenso wie offene Lehr- und Lernformen ein.Abgrenzungsprobleme gegenüber den kommerziellen Anbietern, den beruflichen Schulen und Kammern sind nicht bekannt.

Industrie- und Handelskammern können im Rahmen ihrer freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern (IHKG) Fortbildungsveranstaltungen anbieten. Gleiches gilt für die Handwerkskammern. Diese Veranstaltungen sind wie die anderer Weiterbildungsanbieter auf die Bildungsbedürfnisse im Bereich von Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung zugeschnitten.

Fortbildungs- und Umschulungsregelungen binden die Kammer als Prüfungsinstanz sowie diejenigen Weiterbildungsanbieter, die sich freiwillig an den geregelten Prüfungen orientieren, um dadurch im Weiterbildungsmarkt attraktiver zu machen.

III.Koordination

Welche Kooperationsansätze zwischen den Erwachsenenbildungsinstitutionen bestehen; werden diese gefördert, sind sie institutionalisiert?

15. Wer ist an den Kooperationen beteiligt?

Kooperationen und Netzwerke nehmen in der Weiterbildungslandschaft ein breites Spektrum von Aufgaben wahr und können Spezialisierungen, bedarfsorientierte Lösungen sowie eine erhöhte Markttransparenz ermöglichen. Die zunehmende Nachfrage nach Erwachsenenbildung führt zu verstärkten Kooperationen zwischen den Erwachsenenbildungsanbietern untereinander und Erwachsenenbildungseinrichtungen mit anderen Institutionen. Kooperationen ergeben sich in der Regel durch den gegebenen Bedarf vor Ort und in der konkreten Situation; sie sind aus diesem Grunde nicht institutionalisiert.

Seit drei Jahren gibt es Kooperationsansätze zwischen den Gremien auf Landesebene zwischen Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Diese Kooperationen dienen vorrangig dem Informationsaustausch, zu dem regelmäßige Treffen durchgeführt werden. Im Landeskuratorium für Erwachsenenbildung haben sich seit einiger Zeit mehrere Arbeitsgruppen gebildet. Kooperationen bestehen auch auf regionaler Ebene wie etwa im Jenaer Gesprächskreis Erwachsenenbildung.

Im Bereich der Umweltbildung ergeben sich Kooperationsansätze aus der Zusammenarbeit im Arbeitskreis sie sind nicht institutionalisiert.

Die geht im Rahmen ihres Auftrags, die politische Bildungsarbeit im Land anzuregen und zu fördern, eine Vielzahl von Kooperationen mit Trägern der Erwachsenenbildung ein und unterstützt deren Arbeit.

Weitere Kooperationsansätze ergeben sich aus dem von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) geförderten Modellversuchsprogramm Lebenslanges Lernen. Thüringen beteiligt sich an diesem Programm mit dem Projekt Entwicklung, Umsetzung und Erprobung neuer Lehr- und Lernarrangements in der politischen Bildung an Erwachsenenbildungseinrichtungen. Kooperationspartner sind dabei unter anderem die der Landesfilmdienst Thüringen, die Bildungswerke des DGB, der DAG, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Thüringen, die Europäische Jugendbildungs- und -begegnungsstätte Weimar sowie die Volkshochschul-Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, Niedersachsens und Sachsen-Anhalts. Zu den Einzelheiten wird auf die Antwort auf Frage 49 verwiesen.

Das Förderprogramm Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken beim Bundesministerium für Bildung und Forschung richtet sich auf den Auf- und Ausbau regionaler Netzwerke, in denen Bildungsanbieter, Unternehmen, Gewerkschaften, Kammern, soziokulturelle Einrichtungen, Arbeitsämter und weitere Einrichtungen zusammenarbeiten. Aus Thüringen beteiligen sich folgende Projekte am Programm:

- IQ-Netzwerk Wartburgregion (BWE - Bildungswerk Eisenach Region: Stadt Eisenach und Wartburgkreis);

- Trendumkehr - ein Netzwerk der Region Weimarer Land; Region Weimarer Land;

- Lernende Region Saalfeld-Rudolstadt (Regionaler Bildungsverbund Saalfeld-Rudolstadt, Bad Blankenburg); Region: Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg.

16. Welche Koordinationsinstanzen gibt es auf Länder- und auf der regionalen Ebene?

Den Bildungseinrichtungen und Landesorganisationen Empfehlungen und Vorschläge zur Kooperation zu unterbreiten und die Koordinierung ihres Bildungsangebots zu fördern gehört zu den in § 15 beschriebenen Aufgaben des Landeskuratoriums für Erwachsenenbildung. Das Kuratorium soll weiterhin zur engen Zusammenarbeit zwischen den Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie den Hochschulen, den Schulen, den Rundfunk- und Fernsehanstalten, den Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung, den zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz und anderen Institutionen beitragen.

In der Umweltbildung wirken insbesondere der sowie die vom Land geförderten vier Kernnetzeinrichtungen als Koordinationsinstanzen, für das Freiwillige Ökologische Jahr die TLUG.

Welche Kontakte, Koordinations- bzw. Kooperationsbestrebungen gibt es zur Regional- und Wirtschaftspolitik?

Entsprechende Kontakte und Kooperationen gibt es in vielfältiger Form. Sie hängen ab vom Standort und Wirkungskreis der einzelnen Einrichtungen sowie insbesondere von deren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und satzungsgemäßen Zielvorgaben. Regelmäßig wird von den Einrichtungen die enge und gute Zusammenarbeit mit den Landratsämtern hervorgehoben. Exemplarisch kann die Arbeit des Bildungswerks der Thüringer Wirtschaft genannt werden, das als Einrichtung der Thüringer Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände zahlreiche einschlägige Kontakte und Arbeitsbeziehungen unterhält.

Kontakte zur Regional- und Wirtschaftspolitik gibt es über Aktivitäten im Agenda-21-Prozess. So werden zum Beispiel kommunale Entscheidungsträger in die von Gruppen und Vereinen organisierten regionalen Arbeitsgruppen der Lokalen Agenda 21 einbezogen.

Im Bereich der landwirtschaftlichen Weiterbildung gibt es enge Kontakte zwischen der Agrarverwaltung, dem Thüringer Bauernverband e.V. und dem Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband e.V. 18. Gibt es regionale Weiterbildungszentren oder regionale Weiterbildungsräte?

Die Landkreise und kreisfreien Städte richten gemäß § 5 Abs. 3 Kuratorien für Erwachsenenbildung ein, denen die im jeweiligen Gebiet tätigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung gemäß § 3 angehören. Ein solches Kuratorium berät die Stadt oder den Landkreis insbesondere bei der Erstellung des Mindestangebots. Den Schwerpunkt bildet dabei die Arbeit der Volkshochschulen; die Einrichtungen freier Träger sind in die Arbeit der Kuratorien in der Regel nicht eingebunden.

Die Außenstellen des Bildungswerks der Thüringer Wirtschaft (insgesamt 13) verstehen sich ausdrücklich als regionale Weiterbildungszentren.

IV. Finanzierung

Welche (gesetzlich oder im Haushalt verankerten) Grundsätze bestehen hinsichtlich der Förderung und Unterstützung der Erwachsenen- bzw. Weiterbildung durch Land und Kommunen (auch neben dem Thüringer Erwachsenbildungsgesetz)?

Für die Gewährung freiwilliger Leistungen gilt das Zuwendungsrecht. Das Regelwerk des Zuwendungsrechts ist in den §§ 23, 24 Abs. 4, § 26 Abs. 3 Nr. 2, §§ 44 und 91 der Thüringer Landeshaushaltsordnung sowie in den §§ 48, 49 und 49 a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes kodifiziert.

Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen ist der zweckbestimmte Mittelansatz im Haushaltsplan. Zwecks gleichmäßiger Ausübung des Verwaltungshandelns sind die jeweils zu beachtenden Grundsätze in Förderrichtlinien festgeschrieben.

In § 9 des ist ein Rechtsanspruch auf Förderung der anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung durch das Land festgeschrieben. Daneben leisten die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der kommunalen Haushalte als Träger der Volkshochschulen ihren finanziellen Beitrag.

An den Hochschulen werden für weiterbildende Studien Gebühren nach § 15Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes erhoben, die wiederum zur Erfüllung der damit zusammenhängenden Aufgaben zur Verfügung stehen.

20. Wie hoch ist der Gesamtaufwand der Kosten des Landes (Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz u.a.) für diesen Bildungsbereich?

Im Landeshaushalt sind für das Jahr 2001 insgesamt 16 974 800 Deutsche Mark zur Förderung der anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung eingestellt. Der tatsächliche Gesamtaufwand kann erst nach erfolgter Verwendungsnachweisprüfung erfolgen; die dem zugrunde zu legenden Nachweise sind von den Einrichtungen jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu erbringen.

Im Haushaltsjahr 1991 erhielt der Thüringer Volkshochschulverband für die 37 Volkshochschulen in Thüringen eine Zuweisung von Fördermitteln in Höhe von 1,1 Millionen Deutsche Mark. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Organisationen für Erwachsenenbildung erhielt eine Zuweisung in Höhe von 900 000 Deutsche Mark.

Der Gesamtaufwand in den Jahren 1992 bis 2000 für die Volkshochschulen, die Heimvolkshochschulen und die anerkannten Einrichtungen in freier Trägerschaft betrug 119 159 757,59 Deutsche Mark.